StAB 4.1/4

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Senatskommission für das Personalwesen - Senatspersonalakten, Akten über Zusatzrentenempfänger

Laufzeit 

1900-2004

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

In den Jahren 1955 bis 1978 wurden regelmäßig Akten an das Staatsarchiv abgegeben, die über Beschäftigte im öffentlichen Dienst und andere Empfänger von Versorgungsbezügen beim Personalamt bzw. der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) entstanden waren. Wegen der engen Verbindung, die bis zur Entstehung der SKP zwischen dem Personalamt und der Senatsregistratur bestanden hatte, war das Verhältnis dieser Fallakten zu den so genannten Senats-Personalakten zunächst unklar, zumal in den über die Behörden und ihr Personal geführten Akten der Senatsregistratur häufig auf die Fallakten im Bestand 4,1/4 verweisen wurde. Die Akten wurden zunächst weiterhin von der SKP beim Staatsarchiv angefordert, da zu den Versorgungsfällen weiteres Schriftgut anfiel oder die Akten bei Anfragen und dergleichen benötigt wurden. In einigen Fällen wurden die Akten dort wieder in Gebrauch genommen, weil z.B. Bedienstete in den öffentlichen Dienst zurückkehrten. Da der Abstand zu der Zeit, in der die Akten angelegt worden waren, ständig zunahm, ließ auch die Aktualität der Akten nach und die Anzahl der Rückgriffe nahm deutlich ab.
Über die Archivwürdigkeit der Akten insgesamt oder in Auswahl war zunächst - auch wegen dieser Rückforderungen - nicht entschieden worden, eine genaue Analyse des Akteninhalts war nicht erfolgt. 2009 schien die Zeit reif für die Bewertung und Bearbeitung, insbesondere auch für die Kassation der nicht benötigten Akten. Die Bewertung erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren; da die Übernahmelisten nicht hinreichend waren, um die in den Akten dokumentierten Personen eindeutig zu identifizieren, mussten neue Aktenlisten erstellt werden - auch für die zu kassierenden Akten. Diese Arbeit wurde von den drei Auszubildenden Jana Avermarg, Imke Brünjes und Lars Fischer, erledigt.

In einem ersten Arbeitsgang wurden zunächst alle Akten zu Bediensteten ohne herausgehobene Position ausgesondert, die nur geringen Umfang hatten. Außerdem wurden die Akten, die lediglich Schriftgut zu Versorgungsfällen enthielten - Witwen oder Waisen - ausgeschieden. Dagegen wurden alle Akten, die auf eine Person mit dem Anfangsbuchstaben D lauteten, als Stichprobenauswahl übernommen. Im nächsten Arbeitsschritt wurden die umfangreicheren Akten und die Akten zu Beschäftigten im höheren Dienst und in den Spitzenämter des gehobenen Dienstes näher betrachtet.
Da die Personalakten selbst inzwischen vielfach in Listen nachgewiesen sind, war hier ein Abgleich möglich: Die Versorgungsakten zu Lehrern wurden zunächst einzeln abgeglichen - im Verlauf der Arbeiten zeigte sich, dass die Versorgungsakten in diesen Fällen so wenig Material enthielten, dass sie bis auf wenige Ausnahmen verzichtbar waren. Auch die Versorgungsakten von Juristen oder Senatoren enthielten im Regelfall lediglich Material zur Witwenversorgung.

Fallakten wurden immer dann übernommen, wenn Ermittlungen in Disziplinar- oder Strafverfahren in ihnen Niederschlag gefunden hatten. Auch Akten zu Personen, die im Zuge der politischen Umschwünge des 20. Jahrhunderts eingestellt oder entlassen worden waren, wurden berücksichtigt - mit Ausnahme der Entlassungen oder Herabgruppierungen aus der Entnazifizierung, da diese in anderen Beständen bereits breit dokumentiert sind. Entlassungen aufgrund der nationalsozialistischen Gesetzgebung, z.B. aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums oder wegen Denunziationen, wurden übernommen, ebenso wie die Akten von Personen, die von der Machtergreifung des Nationalsozialismus durch Einstellung im öffentlichen Dienst oder durch Vergabe von Versorgungsleistungen profitiert hatten. Auch Akten über die Beschäftigung von Personen, die in den 1950er Jahren in den Bundesdienst oder in andere Bundesländer abwanderten, wurden bei relevanten Beschäftigungsverhältnissen als archivwürdig im Bestand belassen, da ihre Beschäftigung möglicherweise anderweitig nicht dokumentiert ist.
Die im Bestand verbliebenen Akten wurden 2017 durch den Praktikanten Christoph Bicher verzeichnet und verpackt.
Bremen, Jan. 2018
Bettina Schleier

Enthält 

Einzelfallakten über die Besoldung und Versorgung von Beamten der gesamten bremischen Verwaltung - Einzelfallakten über Zusatzrentenempfänger nach dem Angestelltenversorgungsgesetz von 1952

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

6,6

Benutzung 

Die Schutzfristen vieler Akten sind noch nicht abgelaufen, anhand der Lebensdaten ist jeweils zu überprüfen, ob die Akten vorgelegt werden können.