Identifikation (kurz)
Titel
Nds. Landesamt für Verfassungsschutz
Laufzeit
1961-1986
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Abteilung im Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Geschichte des Bestandsbildners
In Artikel 73 Nr. 10 und 87 Abs. 1 des Grundgesetzes ist dem Bund und den Ländern der „Verfassungsschutz“ als gemeinsame Aufgabe zugewiesen worden. In besonderen Verfassungsschutzgesetzen sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz beauftragt worden, Nachrichten, Auskünfte und sonstige Unterlagen über verfassungswidrige und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. In Niedersachsen ist diese Aufgabe im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (NverfSchG) in der Fassung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 enthalten (Nds. GVBl. 2009, 154).
Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik für eine fremde Macht, Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und Aktionen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Die Informationen dienen vor allem der Unterrichtung der Landesregierung, die Aufklärungs- oder Verbotsmaßnahmen einleiten kann, sie stehen aber auch der Justiz zur Verfügung.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind sowie bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen.
Eine der bekanntesten Operationen des Verfassungsschutzes war die verdeckte Operation "Celler Loch" (1978), bei der versucht wurde, einen Informanten in die Rote Armee Fraktion einzuschleusen. Zwischenzeitlich kam der Verfassungsschutz durch die Beobachtung von Journalisten, Anwälten und Politikern in die Schlagzeilen.
In Niedersachsen ist das Landesamt für Verfassungsschutz anders als in anderen Bundesländern keine selbständige Behörde, sondern gemäß § 2 Abs. 1 NVerfSchG einer Abteilung des Niedersächsischen Innenministeriums, welches auch die Dienst- und Fachaufsicht wahrnimmt und dem alle Vorgänge von besonderer Bedeutung vorgelegt werden müssen. Es hat gegenwärtig rund 280 Mitarbeiter (2015).
Leiter bzw. Präsidenten:
1984-1987 Peter Frisch
1987-1993 Hansjürgen Knoche
1993-2000 Rolf Peter Minnier
2001-2006 Volker Homuth
2007-2009 Günter Heiß
2010-2013 Hans-Werner Wargel
2013-2018 Maren Brandenburger
2018-2022 Bernhard Witthaut
seit 2022 Dirk Pejril
Stand: Januar 2023
Bestandsgeschichte
Im Jahre 1961 wurden dem Hauptstaatsarchiv in Hannover vom Innenministerium Abteilung 4 (Landesamt für Verfassungsschutz) die Privat- und Dienstpapiere des früheren niedersächsischen Landwirtschaftsministers Dr. Günther Gereke übergeben, die er bei seinem Übertritt in die DDR im Jahre 1952 zurückgelassen hatte. Sie sind im Bestand VVP 3 zusammengefasst. Akten des Verfassungsschutzes über Gereke sind dem Hauptstaatsarchiv auf besondere Anforderung im Jahre 1984 vom Innenministerium Abteilung 4 übermittelt und im Hauptstaatsarchiv unter der Acc. 138/84 vereinnahmt worden. Der Geheimschutz für diese Vorgänge ist ab 1991 aufgehoben.
In den vorliegenden Bestand Nds. 105 sind bislang 12 Ablieferungen eingegangen.
Stand: August 2006
Findmittel
EDV-Findbuch in Bearbeitung
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
115,7
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Auf die Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz wird besonders hingewiesen.
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1946
Zeit bis
1993
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
200
Geo_ID
200-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Wangerooge
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
16
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Spiekeroog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
15
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Norderney
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
11
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Langeoog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
13
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Juist
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
10
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Borkum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
8
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Baltrum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
12
Ebenen_ID
100