NLA HA Nds. 2

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gesetzesoriginale

Laufzeit 

1947-2022

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete, durch Landtagspräsidenten und Ministerpräsidenten unterzeichnete sowie im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündete Gesetze

Geschichte des Bestandsbildners 

Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Nds. 2 enthält die vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Gesetze. Gesetze zu Staatsverträgen befinden sich im Bestand Nds. 1. Neubekanntmachungen von Gesetzen sind für sich verzeichnet, Berichtigungen und die Bekanntmachung von Gerichtsurteilen zu Gesetzen sind diesen jeweils zugeordnet. Die Gesetze werden im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Mit der Bewertung von Ablieferungen aus der Staatskanzlei im Zwischenarchiv sind 2014 weitere Gesetzesoriginale, die bislang im Bestand gefehlt hatten, hinzugekommen: Acc. 2014/510 Nr. 1-5. Für fehlende Stücke aus den Anfangsjahren des Landes Niedersachsen ist auch der Zugang Nds. 50 Acc. 2014/008 zu überprüfen. Die inzwischen bereits bald nach der Verabschiedung über die Amtsblattstelle der Staatskanzlei ins Archiv gelangenden Gesetze werden jahrgangsweise vereinnahmt und verzeichnet.

Nicht bei den entsprechenden Gesetzen sind:
- Veröffentlichung einer Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zu dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Wolfsburg vom 10. Mai 1972;
- Veröffentlichung einer Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zu § 1 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Cuxhaven/Land Hadeln/Stade vom 30.01.1974.

Stand: 2018

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Gesetze zu Staatsverträgen befinden sich im Bestand Nds. 1

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,6

Bearbeiter 

Hildegard Krösche (2018)

Benutzung 

Da die Gesetze im Allgemeinen im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, entfällt die sonst vorgesehene Sperrfrist von 30 Jahren; die Benutzung im Original ist normalerweise nicht erforderlich, sondern kann durch Einsichtnahme in das genannte Veröffentlichungsblatt erfolgen.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

10

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

15

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

100