
Identifikation (kurz)
Titel
Erbe- und Handfestenamt, Grundstücksakten
Laufzeit
1830-1923
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Anlässlich des Umzugs des Grundbuchamtes im Frühjahr 1995 wurden zusammen mit den geschlossenen Grundbüchern auch andere noch im Keller des Landgerichts-Gebäudes lagernde Unterlagen an das Staatsarchiv abgeliefert. Den größten Teil bildeten Grundstücksakten, deren Bezugsgrundstücke nicht ins Grundbuch aufgenommen worden waren oder die aus anderen Gründen vor der Umstellung weggelegt waren. Außerdem fanden sich Unterlagen aus der sonstigen, später nicht mehr fortgeführten Tätigkeit des ehemaligen Erbe- und Handfestenamts bzw. des Grundstücksamts.
Da bereits seit längerem die älteren, bei Einführung des Grundbuchsystems geschlossenen Grundakten ins Archiv gelangt waren und die zugehörigen älteren Amtsbuchserien nach der Rücklieferung der kriegsbedingt verlagerten Bestände wieder weitgehend vollständig vorhanden sind, ist das vorliegende Verzeichnis erstellt und nach Einarbeitung der 1996 übernommenen Unterlagen des Grundbuchamtes Bremen-Blumenthal - dies betrifft lediglich die Höferollen des Grundbuchbezirks und einige mit Bezirksveränderungen von Bremen nach Blumenthal abgegebene Registerbände - aktualisiert worden.
Wegen der unterschiedlichen Struktur der einzelnen Aktengruppen, wegen der durch den großen Umfang des Bestands bedingten getrennten Lagerplätze, vor allem aber wegen der Schwierigkeit, anhand der älteren Verzeichnisse die gesuchte Einheit ausfindig zu machen, wird für jede Aktengruppe eine besondere Einführung gegeben.
Bettina Schleier
Mai 1995/September 1996
Enthält
Akten über die einzelnen Grundstücke sowie über die Mühlen an der Großen Weserbrücke - Angabebücher - Eintragungsbücher - Eheverträge - Erbebücher - Hänsegräfenprotokolle - Handfestenkataloge - Register der Zwangsvollstreckungen - Register zu den älteren Grundstücksakten - Höferegister für die Gemeinden des bremischen Landgebiets und des Amtsgerichts Blumenthal - Sammlung von Akten über Verkoppelungen und Gemeinheitsteilungen
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
440
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
1. Nicht weitergeführte Grundstücksakten:
Die Einheiten enthalten Akten, die bei der Umstellung des Erbe- und Handfestenwesens auf das Grundbuch nicht in das neugeschaffene System der Grundbuchblätter eingearbeitete worden sind. Die Gründe dafür lassen sich den Akten nicht immer sofort entnehmen. Da die in den Akten behandelten Grundstücke nicht anders identifizierbar sind, werden sie - geordnet nach den alten Bezirken - wie auf den Aktendeckeln angegeben bezeichnet.
2. Höferegister:
Jeder Band enthält Einträge über einzelne Bauernhöfe in der genannten Gemarkung mit Angabe von Katasterbezeichnung, Hausnummer, Eigentümer mit Datum des Eintragungs-Antrags, Bemerkung, meist über die zum Hof gehörenden Parzellen und Datum der Eintragung.
3. Akten über Verkoppelungen und Gemeinheitsteilungen:
Das Erbe- und Handfestenamt und das Grundbuchamt wurden im Zuge jedes Gemeinheitsteilungs- und Verkoppelungsverfahrens über dessen Ergebnis durch Übersendung der Vertragsunterlagen durch die durchführende Stelle, das Landherrn- bzw. Katasteramt und die Polizeidirektion unterrichtet.
4. Register zu den Erbebüchern:
Die Registerbände zu den Unterlagen des Erbe- und Handfestenamtes enthalten die Grundstücke der angegebenen Katasterbezirke nach den Katasternummern. Aufgeführt sind der Name des Erwerbers mit Verweis auf den Erwerbseintrag im Erbebuch und (meist) dem Jahr des Erwerbs.
5. Amtsbuchserien des Erbe- und Handfestenamts
Die Amtsbuchserien sind strikt chronologisch nach dem Datum der Eintragung geführt worden, so dass man einen bestimmten Eintrag nur anhand des Datums auffinden kann. Ein chronologisches Verzeichnis zu den größeren Amtsbuchserien liegt beim Bestand. Die in den Büchern eingetragenen Informationen finden sich im Wesentlichen auch in den Grundstücksakten, so dass deren Benutzung immer vorzuziehen ist.
6. Grundstücksakten des Erbe- und Handfestenamts (bei der Umstellung auf das Grundbuchverfahren abgeschlossene Grundstücksakten):
Die Akten sind in der Reihenfolge der Grundbuchbezeichnungen - Bezirk und Blattnummer - abgelegt. Zu einer gegebenen Adresse muss zunächst der Bezirk festgestellt werden. Dies kann anhand des Straßenverzeichnisses oder der Kartenausschnitte (beide in der Benutzerberatung (Findbuch 4.45/1 Altstadt Bd. 2) und beim Bestand) geschehen; eine Liste der Bezirke findet sich im gedruckten Findbuch. Wegen der häufigen Veränderungen wird empfohlen, den Stand der Hausnummerierung von etwa 1900 bis 1925 als Ausgangspunkt zu nehmen.
Im Grundstücksregister für den einzelnen Bezirk - diese Register liegen beim Bestand und müssen bestellt werden - findet sich unter Straßennamen und Hausnummer die Blattnummer angegeben (nicht die Flurbuchbezeichnung nehmen). Für die Altstadt gibt es zusätzlich ein besonderes Adressenverzeichnis (in der Benutzerberatung).
Bei der Bestellung anhand von Grundbuchblattnummern bitte überprüfen lassen:
- ob die Nummer im Bestandsverzeichnis vorhanden ist und
- ob im Verzeichnis der Blattnummern Hinweise auf Veränderungen z.B. der Hausnummern o.ä. erkennbar sind.