NLA ST Rep. 304/13

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasser- und Bodenverband Bullenbruch

Laufzeit 

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Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Wasser- und Bodenverbände sind nach dem Wasserverbandsgesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Verbände dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder. Sie verwalten sich im Rahmen der Gesetze selbst. Mitglieder des Verbandes sind Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke (dingliche Mitgliedschaft). Die Wasser- und Bodenverbände sind regional organisiert, Dachverband ist der Wasser-Verbandstag Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt e.V.; die Aufsicht hat das NLWKN mit seinen Betriebsstellen (in Zusammenarbeit mit den Kommunalverbänden (Landkreise, Städte etc.).
Zu ihren Aufgaben gehören die Unterhaltung von Gewässern II. und III. Ordnung, soweit dies vom Verband übernommen worden ist, auch der Ausbau und naturnahe Rückbau von Gewässern, Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, Schutz von Grundstücken vor Hochwasser, Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen, Biotopsystemen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und der Landschaftspflege. Zur Gruppe der Boden- und Wasserverbände gehören auch die Deichverbände, die für die Sicherheit der Deiche und den Sturmflutschutz zuständig sind.
Die Wasser- und Bodenverbände sind gegenüber dem NLA nicht anbietungspflichtig. Nach dem Niedersächsischen Archivgesetz sind sie verpflichtet, ihr Archivgut zu sichern. Der Wasser- und Bodenverband Bullenbruch (Fischerhof 12; 21640 Nottensdorf) hat seine älteres Schriftgut dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten.