NLA HA Hann. 171 Hannover

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Hannover (vor 1945)

Laufzeit 

1878-1954

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Zivilprozesse, Abstammungsangelegenheiten, Scheidungen, Schiedssprüche, Zivilprozessregister, Beschwerderegister, Varia
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 6,6 lfdm

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Bestandsgeschichte 

I. Behördengeschichte

Übersichtliche Darstellung des Justizwesens: siehe Band 3, zweiter Halbband der Beständeübersicht des Hauptstaatsarchivs Hannover (Qf 35,42 bzw. BS V 52, Teil 2,I), ab Seite 660, besonders die Landgerichte ab Seite 671.

II. Literaturhinweise

III. Bestandsgeschichte

Die Akten von Hann. 171 Hannover (Landgericht Hannover aus der Zeit von 1880 - 1945) sind aus den aus verschiedenen Zeiten vom Landgericht Hannover an das Staatsarchiv gelangten Abgaben zu einem Bestand vereinigt worden. Den an mehreren Stellen des Staatsarchivs und des Bunkers liegenden Aktenmengen aus älterer Zeit wurden Teile aus Hann. 71 hinzugefügt und Akten, die von dem Unterzeichneten erst nach 1960 im Landgericht ausgesondert, verzeichnet und für das Staatsarchiv übernommen wurden. Der Bestand umfaßt nunmehr 30 Fach.

Die schon in älterer Zeit ins Staatsarchiv gelangten Akten sind offenbar vielfach mehr nach rechtlichen Gründen ausgewählt worden. Unter ihnen befinden sich u.a. in nicht geringer Anzahl Stempelsteuerakten. Der Unterzeichnete hatte zunächst vorgesehen, sie zu kassieren, nahm aber wieder davon Abstand, weil durch diese Unterlagen zumeist Besitzveränderungen nachgewiesen werden können.

Der Bestand wurde - wie die Akten der Justizkanzlei (Hann. 69) und die des Ober- und Landgerichts bis 1880 (Hann. 71) - nach dem Alphabet der Kläger geordnet und nach laufenden Nummern durchsigniert (die alte Signatur wurde in der rechten Spalte aufgeführt). Mit dieser Ordnung und Verzeichnung wurde eine größere Übersicht gewährleistet als mit einem Festhalten an der Reihenfolge und Signatur des Gerichts.

Die Akten waren im Gericht wie üblich in ihrer chronologischen Reihenfolge in die Prozeßlisten aufgenommen worden und waren dann nicht in einer Aufgliederung nach sachlichen Gesichtspunkten (etwa entsprechend den Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen),

sondern zeitlich nach Menge der Streitfälle auf die einzelnen Kammern des Gerichts verteilt worden. Bei der großen Zahl der anfallenden Landgerichtsakten war es dem aussondernden Archivar nicht möglich, zu einer schnellen repräsentativen Auswahl nach Sachgebieten oder Aktengruppen zu kommen. Diese Listenanordnung nach "Serien" wird selbst noch in ihrem einzigen Prinzip (dem der Chronologie) durch langdauernde Streitfälle (z.B. Kirchengemeinde Mariensee ./. Klosterkammer von 1878 - 1936!) durchbrochen.

Da die Akten im Gericht nur nach Klägern und Beklagten verzeichnet worden waren, wurden von dem Unterzeichneten und Frau Lemke auf dem Wege der Verkartung für jede Akte ein neuer Titel gebildet, wobei nach Möglichkeit der Streitgegenstand wie auch der historische Aufbewahrungsgrund ausgedrückt werden sollte. Bei der Verzeichnung wurden auch die Namen der beteiligten Anwälte festgehalten. Hiermit war bezweckt, einen Hinweis zu erhalten, welche Fälle von bestimmten Anwälten bearbeitet wurden (nicht zuletzt für die Neuaufnahme und Aufschlüsselung von Notariatsakten).

Aus den Aktentiteln bildete der Unterzeichnete einen Sachindex, um dem Benutzer am Eingang des Findbuchs einen besseren Überblick über die in diesem Bestand behandelten Gegenstände zu geben. Um das Suchen von bestimmten Orten und Personen zu erleichtern, fertigte Frau Lemke ein Orts- und Personenverzeichnis an sowie eine Zusammenstellung der beteiligten Rechtsanwälte. Das Personenverzeichnis enthält außer den Namen der Kläger auch den Namen der Beklagten und die in den Titeln genannten Personen. Unter Personen wurden natürliche und juristische Personen verstanden.

Die teils von dem Unterzeichneten teils von Frau Lemke angelegten Karteien wurden von Frau Lemke ins Reine geschrieben. Sie hat auch die Akten zumeist in neue Aktenbütteldeckel eingefügt und mit den neuen Titeln und Signaturen

beschriftet.

Hannover, im Oktober 1968
gez. Rautenberg

Die nach Fertigstellung des Findbuchs übernommenen Akzessionen 1/69, 37/84 und 91/84 wurden in das alte Findbuch eingeordnet. Bei dessen maschinenschriftlicher Übertragung in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA wurden diese Akzessionen überarbeitet und mit laufender Nummerierung versehen.

Nummern 453 bis 477 (alte Akzession 1/69 Nrn. 1 bis 25): viele Akten unterliegen einer Sperrfrist.

Nummern 478 bis 518 (alte Akzession 37/84 Nrn. 1 bis 39): für die Jahrgänge 1927 bis 1929 wurde nur eine Auswahl der Urteile übernommen, 1930 bis 1933 sind vollständig abgeliefert worden.

Da nur die Urteile bzw. Sprüche - nicht auch die Schriftstücke über die einzelnen Verfahren - übernommen wurden, ist die Seitenzählung in den einzelnen Vorgängen nicht fortlaufend im Zusamnmenhang. Die Angabe des Jahrganges im Geschäftszeichen des Landgerichts - z.B. 3 III R 188/29 - bezieht sich auf das Jahr der Aufnahme bzw. Registereintragung des Verfahrens, welches nicht auch das der Urteilsverkündung sein muss (bei den Klassifkationsgruppen 03, 04 und 05).

Nummern 519 bis 531 (alte Akzession 91/84 Nrn. 1 bis 13): es handelt sich um die Niederlegung von Schiedssprüchen verschiedener Schiedsgerichte von Industrie und Handel beim Landgericht Hannover.

Nummern 532 bis 576 (alte Akzession 91/84 Nrn. 14 bis 31): nach der Aktenordnung bedeuten die Zeichen für die Zivilprozessregister: O - gewöhnliche Prozesse, P - Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse, Q - Arreste und einstweilige Verfügungen, OH - Anträge außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits, T - Beschwerden für Zivilsachen.

Die Prozeßakten - Nrn. 1 bis 452 - sind nach dem Alphabet der Kläger geordnet (Klassifikation Teil B).

Hannover, im Februar 2008
Anna

Ostendorff

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet