StAB 4.15

  • Show associated objects
  • Print
  • Create link
  • Send
  • Improve

Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Medizinalamt

Life span 

1813 - 1932

Fonds data

Short description 

1871 wurden in Bremen Medizinalämter als ausführende Organe in allen Medizinalangelegenheiten eingerichtet, die Bestandteile der Polizeiverwaltung bildeten. Es waren dies in der Stadt Bremen und im Landgebiet die Polizeidirektion und in Vegesack und Bremerhaven die dortigen Bremischen Ämter. 1878 bis 1913 nahm der Landherr die Aufgaben des Medizinalamts für das Landgebiet wahr. Etwa ab 1913 gab es bei der Polizeidirektion eine Abteilung 2 Medizinalamt, die 1928 zur Abteilung Gesundheits- und Wohlfahrtspolizei erweitert wurde.

History of creator 

1871 wurden in Bremen Medizinalämter eingerichtet, die Bestandteile der Polizeiverwaltung bildeten und die praktische Durchführung der gesundheitspolizeilichen Aufgaben übernahmen. Für die Stadt Bremen und im Landgebiet waren dies die Polizeidirektion und in Vegesack und Bremerhaven die dortigen Bremischen Ämter.
Die Medizinalämter hatten die Stellung von Polizeibehörden und als solche das Recht, durch Verordnungen und Bekanntmachungen innerhalb ihres Bezirks für die Aufrechterhaltung der medizinalpolizeilichen Ordnung zu sorgen und die Übertretungen derselben zu verfolgen. Sie waren ausführende Behörde für die in Medizinalsachen vom Senat getroffenen Anordnungen und für die ihnen von der Medizinalkommission zugehenden Ersuchen. Ferner waren sie befugt, bei ansteckenden Krankheiten, Epidemien und Seuchen Sicherheitsmaßregeln anzuordnen.
Für die Ausführung ihrer Aufgaben standen den Medizinalämtern die Polizeibeamten ihres Bezirks zur Verfügung, dem stadtbremischen Medizinalamt sogar ein besonderer Medizinalgehilfe.
1878 bis 1913 nahm der Landherr die Aufgaben des Medizinalamts für das Landgebiet wahr. Von der Zuständigkeit des Landherrn waren einige Fälle ausgenommen, die ausschließlich dem stadtbremischen Medizinalamt überwiesen blieben. Sie bedurften bei dem engen Zusammenhang von Stadt und Land einer einheitlichen Leitung und gleichmäßigen Behandlung.
Etwa ab 1913 gab es bei der Polizeidirektion eine Abteilung 2 Medizinalamt, die 1928 zur Abteilung Gesundheits- und Wohlfahrtspolizei erweitert wurde.

Custodial history 

Der Bestand ist vor 1953 an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Unterlagen, aus denen der Zeitpunkt der Übernahme ersichtlich wäre, konnten nicht festgestellt werden. Die Akten umfassen den Zeitraum von 1813 bis 1932, zumeist beginnen sie aber mit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach einem Vermerk in dem mitgelieferten Aktenplan hat der Stadtoberinspektor a.D. Friedrich Becker die Akten am 13.03.1953 durchgesehen und fehlende gekennzeichnet.
1970 wurde der Bestand bearbeitet, um das nur in einem Exemplar vorliegende, unübersichtlich gewordene Repertorium durch eine korrigierte maschinenschriftliche Abschrift zu ersetzen. Zur Erleichterung der Benutzung wurde dabei der gesamte Bestand datiert. Die Titel wurden dagegen im Allgemeinen in der überlieferten Form unter nur äußerer Kontrolle mit den Beschriftungen der Aktendeckel übernommen. Sogenannte "Blindakten", d.h. Titel, die nur vorausschauend eingeplant waren, wurden in die Abschrift einbezogen.
Diese Blindakten wurden 2015 bei der Übernahme der Abschrift in die Erschließungssoftware nicht berücksichtigt. Sie sind aber noch durch ein Verzeichnis im Anhang des Findbuches nachvollziehbar, ebenso wie die von Becker als fehlend gekennzeichneten Akten. Außerdem wurde der Bestand neu signiert, die alten Archivsignaturen sind durch eine Konkordanz nachgewiesen. Der Bestand wurde zudem magazinfertig bearbeitet und verpackt. Dabei wurden viele Akten in mehrere Bände aufgeteilt. Welche Quadrangel sich in welchem Band befinden, ist jeweils im Enthält-Vermerk ausgewiesen. Wenn ein Verzeichnis für die einzelnen Quadrangel einer Akte vorhanden ist, befindet es sich jeweils im ersten Band.
Der Gesamtbestand ergibt im verzeichneten Zustand ca.10 lfm.
Imke Brünjes
2015

Includes 

Beamte - Geschäftsverhältnisse im allgemeinen - Verordnungen und Verfügungen - Nahrungs- und Genussmittel - Unreinlichkeiten auf Straßen und Plätzen, Beseitigung verweslicher Stoffe, insbesondere Aborte, Pissoirs, Abwässerung, Kanalisation, Abzugsgräben, Tierhaltung - Brunnen, Leitungs- und Trinkwasser - Schlachtangelegenheiten - Abdeckerei - Gewerbe- und Wohnungshygiene - Verkauf von Arzneimitteln und Giften - Unbefugte Ausübung der Heilkunde - Ansteckende Krankheiten - Tierseuchen - Rettungsapparate für Verunglückte - Friedhöfe - Pflanzenschädlinge - Ärzte - Zahnärzte und -techniker - Ärztliche Gehilfen - Hebammen - Apotheker - Tierärzte - Heilgymnasten und -künstler - Heil- und Pflegeanstalten - Quarantäne - Verhältnis zu anderen Behörden

Literature 

Bremen in hygienischer Beziehung / unter Mitw. ... hrsg. von Tjaden. - Bremen : Winter, 1907. - IV, 396 S. : Ill.
Die bremischen Medicinalgesetze und Verordnungen / gesammelt und zusammengestellt im Auftrage des ärztlichen Vereins. - Bremen : Schünemann, 1884. - 68 S.
Früchtnicht, Hans-Jürgen: Die Geschichte des Bremer Gesundheitswesens : Erinnerungen eines Bremer Arztes, geschrieben in den Jahren 1997 bis 2000 / Hans-Jürgen Früchtnicht. - Bremen : Hauschild, 2000. - 206 S.
Pauli, Bernhard: Organisation des Medizinalwesens / Bernhard Pauli.
In: Die Freie Hansestadt Bremen und ihre Umgebungen / Naturwissenschaftlicher Verein . - Bremen, 1890. - S. 311 - 314
Schulz, Karl: Das bremische Gesundheitswesen des 19. Jahrhunderts im Spiegel der politischen und verfassungsrechtlichen Entwicklung : eine behördengeschichtliche Untersuchung / Karl Schulz. - 1956. - 31 S. Bremen, Staatsarchiv, Prüfungsarb., 1956

See

Corresponding archival items 

Zu nennen sind hier der Bestand 4,7 - Medizinalkommission, der Bestand 4,21 - Gesundheitsrat und die Bestände 2-S.7 - Gesundheitswesen, sowie 3-M.1 - Medizinalsachen, außerdem die Bestände der Polizeidirektion (4,14).

Further information (fonds)

Size in m 

8