StAB 4.100/4/1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzamt Bremen-Mitte, Hauptregistratur

Laufzeit 

1920 - 1960

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Finanzamt Bremen-Mitte nahm einige zentrale Aufgaben wahr, z. B. die Erhebung der Kraftfahrzeug-, Kapitalverkehr-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Außerdem besaß es eine Abteilung, die die kommunalen Steuern und Abgaben einzog. Diese wurde 1938 ausgegliedert und zum Steueramt umgewandelt. Nach 1945 hörten die Finanzämter auf, reine Einrichtungen des Reiches zu sein und fungieren nun als nachgeordnete Dienststellen der Bundes- und Landesfinanzverwaltung.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Übernahme von Schriftgut der Finanzämter durch die Archive stößt aus mehreren Gründen auf große Bedenken. Einmal ist das Material über einzelne Steuerfälle zu umfangreich, um überhaupt nur einen nennenswerten Prozentsatz aufbewahren zu können. Zum anderen ist der Aussagewert außerordentlich gering. Selbst die Betriebsprüfungsakten geben wirtschaftsgeschichtlich kaum etwas her, da sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der vorschriftsmäßigen Steuerabführung angelegt werden. Die Grunderwerbsteuerakten sind für die Feststellung der Preisentwicklung entbehrlich, weil diese ohnehin dem Stadtplanungsamt als dienstliche Aufgabe übertragen ist. Drittens unterliegen die Einzelfälle betreffenden Akten weiterhin dem Steuergeheimnis, dürfen also Benutzern nicht vorgelegt werden.
Generalakten, die Aussagen über die Finanzpolitik enthalten, sind nur auf der Ebene der senatorischen Behörde und beim Landesfinanzamt bzw. bei der Oberfinanzdirektion zu erwarten. Von den Finanzämtern sind bisher nicht einmal die eigenen Generalakten angeboten worden, die wenigstens in gewissem Umfang tiefergehende Veränderungen widerspiegeln könnten. Deshalb fehlen auch Akten- und Organisationspläne, Statistiken und dergleichen vollkommen.
Da sich im Laufe der Jahre eine ganze Anzahl Einzelfallakten zu verschiedenen Steuerarten im Staatsarchiv angesammelt hatte, sind diese nunmehr nach teilweiser Kassation unter dem Gesichtspunkt einer Modellsammlung zusammengefasst worden, um die ständige Möglichkeit einer Veranschaulichung zu haben. Dazu dienten vor allem die Akten des Finanzamts Bremen-Mitte. Die Akten der Finanzämter Bremen-West und sind gewissermaßen nur Erinnerungsposten. Das Finanzamt Bremerhaven bietet seine ausgesonderten Akten der erfolgten Absprache gemäß dem dortigen Stadtarchiv an.

Finanzämter entstanden auf Grund des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 und traten in Bremen 1920 in Tätigkeit. In ihnen gingen das Generalsteueramt teilweise (vgl. Bestände 4,26 und 4,42) und die Steuerämter Vegesack und Bremerhaven auf. Auch für die Verwaltung der Kommunalsteuern gab es keine eigene Dienststelle, vielmehr war die Abt. VI des Finanzamts Bremen-Mitte dafür zuständig. Erst mit Wirkung vom 1. April 1938 wurde wieder eine gesonderte Einrichtung geschaffen, das Steueramt der Freien Hansestadt Bremen (vgl. Bestand 4,27).
Dem Finanzamt Bremen-Mitte kommt erhöhte Bedeutung zu, weil ihm die Erhebung einer Reihe von Steuern innerhalb des ganzen Stadtgebiets übertragen ist (z. B. Kraftfahrzeug-, Kapitalverkehr-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer), während für die Betriebsprüfung und die Lohn- und Einkommensteuer jedes Finanzamt in seinem eigenen Bezirk zuständig ist, soweit es sich bei der Betriebsprüfung nicht um OFD-Fälle handelt.
Die Akten sind in folgender Reihenfolge aufgeführt:
1. Allgemeines
2. Betriebsprüfung
3. Erbschaftsteuer
4. Grunderwerbsteuer
5. Kapitalverkehrsteuer
6. Lotteriesteuer
7. Rennwettsteuer
8. Schenkungsteuer
9. Sportwettsteuer.
Schwarz
6.3.73

Enthält 

Sammlung von Gesetzestexten und Verfügungen - Betriebsprüfung - Erbschaftsteuer - Grunderwerbsteuer - Kapitalverkehrsteuern - Lotteriesteuer - Rennwettsteuer - Schenkungsteuer - Sportwettsteuer

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

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