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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Generalkasse

Laufzeit 

1813 - 1938

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Durch Eingliederung zahlreicher Sonderkassen in die Rhederkasse entstand 1811 unter französischer Verwaltung die Munizipalkasse, die 1813/14 zur Generalkasse umgestaltet wurde. Neben der reinen Kassentätigkeit fiel ihr wegen des Fehlens eines entsprechenden Unterbaus bei der Finanzdeputation die wichtige Aufgabe der Vermögens- und Schuldenverwaltung zu. Die Generalkasse fungierte zugleich als eine Art Staatsbank. Eine Reduzierung des Aufgabenkreises trat 1928 durch die Gründung der Bremer Hansa-Bank AG ein, die 1933 durch die Bremer Landesbank ersetzt wurde. 1938 ging die Vermögens- und Schuldenverwaltung von der Staatshauptkasse, wie die Generalkasse seit 1922 hieß, an den Senator für Finanzen über. 1937 erhielt sie den Titel Landeshauptkasse.

Geschichte des Bestandsbildners 

Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts bestand in Bremen eine große Anzahl von Kassen nebeneinander, deren Rechnungsführer zugleich auch ihre Einnehmer waren, ohne dass eine Abführung der Einnahmen an eine zentrale Stelle erfolgte. Die verschiedenen einnehmenden und auszahlenden Stellen traten vielmehr direkt miteinander in Verbindung. So kassierten z.B. die Schlüsseldeputierten die Konsumtionsgelder und händigten sie dann den Zahlkommissarien aus, die davon das Stadtmilitär besoldeten. Reichte die Summe dazu nicht hin, so mussten diese aus eigenen Mitteln Vorschüsse beisteuern (1). Erst infolge der Einverleibung in Frankreich kam es durch Übertragung der französischen Verwaltungsorganisation zur Einsetzung eines Munizipaleinnehmers an der Spitze einer für viele Verwaltungen gemeinschaftlichen Stadtkasse (2). In dieser wurden nun folgende, bis dahin selbständige Kassen zusammengefasst: Rhederkasse (die wichtigste Institution dieser Art und damit im engeren Sinne Vorläuferin der Generalkasse), Weinkeller, Komturei, Mauerkasse, Konsumtionskammer, Sperre, Brautwall, öffentliche Spaziergänge, Neustadt, Eichenbauhof, Tannenbauhof, Schottkammer, Anleihen von 1800, 1807, 1808, 1809 und 1810, Quartierungsdeputation, Schützenwall, Wachtkammer, Bürgerweide, Gassenreinigung, Erleuchtung, Schlachte, Werder, Pflasterung, Münze, Konvoye, Kornhäuser, Vegesacker Hafen, Eisenradsdeich, Zeughaus, Zulagekasse, Deputation zu den öffentlichen und außerordentlichen Bedürfnissen, Tonnen- und Bakenamt, Tontinen, Marstall, Vorbereitungsdeputation Kontribution, Depositionskasse, Brandversicherungsanstalt auf dem Lande, Gerichte Borgfeld, Hollerland, Werderland, Ober- und Niedervieland, Hastedt, Vegesack, Kämmerei,·Wardamm und Lotterie. Der durch die Vereinheitlichung erzielte Fortschritt war so augenscheinlich, dass er nach dem Ende der Franzosenherrschaft nicht angetastet wurde, die Stadtkasse vielmehr unter dem Namen Generalkasse weiterbestand. Der Vorzug dieser Institution zeigte sich

sogleich bei der Übernahme der gesamten Aktiva und Passiva der einzelnen, isoliert voneinander arbeitenden Verwaltungsstationen. Wurde die Staatsschuld bis dahin auf fast 4 Millionen Taler geschätzt, so konnten nun die Verschuldungen untereinander kompensiert und die wirkliche Summe auf nur etwas über 3 Millionen sicher festgestellt werden (3).

In den Vorschlägen der 1814 eingesetzten Verfassungsdeputation wird schon die Wirksamkeit der Generalkasse so definiert, wie sie sich in den folgenden Jahrzehnten geäußert hat: mit Ausnahme der Einkünfte der Kirchen, Schulen und milden Stiftungen flossen sämtliche Einnahmen in sie (4). Die Generalkasse übernahm dabei keineswegs in allen Fällen die Einkassierung und Rechnungsführung, sondern erhielt die Einnahmen meist nur von den Verwaltern ausgehändigt, führte darüber Buch und hatte so den geschlossenen Überblick über einen großen Teil der Staatsfinanzen, wie er für die Aufstellung eines Staatsbudgets, mit dem gleichzeitig begonnen wurde, unbedingt nötig war. Vorgesetzt war ihr die Finanzdeputation, die durch Inspektoren auch die Kassenkontrolle durch­ führen ließ. Die Erheber der verschiedenen öffentlichen Einnahmen mussten die von ihnen gesammelten Beträge gegen Quittung beim Generaleinehmer abliefern, so dass am 1. jedes Monats die Einnahmen des vorigen in der Generalkasse vereinigt waren. Mieten, Pachten, Stättegelder, Meierzinsen, Zehnten usw. erhob der Generaleinnehmer selbständig nach den in der Generalkasse selbst geführten Hebungsregistern. Er wurde auch von der Finanzdeputation bei der Aufstellung des jährlichen Budgets hinzugezogen. Da der Finanzdeputation ein entsprechender Personalunterbau fehlte (5),war die Generalkasse in vielen Fällen zugleich ihr Büro, wobei der Generaleinnehmer als Mitarbeiter des Vorsitzenden und Rechnungsführer der Deputation (6) oft Einfluß auf Entscheidungen von größerer finanzieller Tragweite nehmen konnte, infolgedessen die Akten inhaltlich vielfach Aussagen enthalten, die über die Technik des Zahlungsverkehrs hinaus aufschlussreich sind (7).

Der Arbeitsbereich der Generalkasse erstreckte sich nach einer Aufstellung von 1842 zu dieser Zeit auf außerordentliche Rekognitionsgelder (Eintrittsgelder der Sozietäten, Ämter und Brüderschaften, Weinkranz-Gerechtigkeit), Ertrag veräußerter Staatsgüter und Abgabe vom Stadtweinkeller, Weinkaufgelder (Umschreibegebühren von Grundzinsen, Stättegeldern, Weinkäufe von Meiern), Ertrag des Verlags der "Wöchentlichen Nachrichten", Meierzinsen, Grund-, Erbe- und Königszinsen, Stadtmauer- und Wallgrundstättegelder, Stättegelder der Unterstiftischen Güter und Neues Gefälle, Pacht für die Fähren, Miete für Häuser, Keller, Böden und Packräume, Miete für öffentliche Plätze in der Stadt, Miete für Plätze zu Buden während des Freimarkts, Miete für Lagerplätze und Schiffswerften, Miete für die Terpentinlager nebst Pulvermagazin, Pacht für den Kran und die Wuppen, Pacht für die Stadtwaage, Waagegeld von der Heuwaage, Hafengeld für den oberländischen Hafen, Einnahmen vom Vegesacker Hafen, Einnahmen von der Holzauffahrt am Bauhof, Abgaben von den Waagen auf der Schlachte, Einnahmen vom Erwerb der Insassen des Zucht- und Werkhauses, Einnahme vom Stalhof zu London, Einnahme vom Ostersehen Haus zu Antwerpen, Pacht von den Apotheken, Ertrag der Stadtpost, Einnahme vom Gericht Borgfeld, Pacht für Ländereien einschl. Weidegelder für den Stadtwerder, Pacht für Fischereien und Jagden, Einnahmen von Bremerhaven, direkte Steuern, Konsumtionsabgaben, Akzise und Weserzoll, Abgabe von hiesigem Muschelkalk, indirekte öffentliche Abgaben, Zoll-, Wege-, Brücken- und Kanalgelder, Torsperre, jährliche Rekognitionsgelder für Prolongationen des Bürgerrechts und Konzessionierung der Gewerbe im Landgebiet, Rekognitionsgelder von Krügern, Schankwirten, Kegelbahnen und Musikanten, Gerichtssporteln, andere Sporteln, Geldstrafen, Einnahmen von Zivilstandsregistern und für den Erwerb des Bürgerrechts, Feuereimergelder, Schutzbürger- und Schutzgelder, Pacht von der Braunschweigischen Landeslotterie, Zinsen

der Staatsschuld, Tontinen-Rentenzahlungen, Schuldentilgungsfonds, das Staatsschuldenwesen.
Der Aufgabenbereich des Generaleinnehmers umfasste entsprechend Führung der Kasse nebst Journal, der Hauptbücher, der Zinsenregister der Staatsschuld, der Rechnungen der drei Tontinen, des Bürgerbuchs, der Bücher des Schuldentilgungsfonds, der Bücher des Rechnungswesens der Gratifikationsgelder für die Militärkapitulanten, Ausfertigung aller Zahlungsanweisungen, Kontrolle über die Erheber der direkten Steuern, Ausfertigung der Hebungsregister, Ausfertigung der Meierbriefe, Aufstellung der monatlichen Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, Aufstellung der Übersicht des Standes der Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf der ersten acht Monate des Jahres, Aufstellung der summarischen Rechnung am Schluss des Jahres, Reinschrift der Hauptrechnung mit Resumee, Ausfertigung sämtlicher Spezialbudgets und -etats, Aufstellung des Budgets in vierfacher Ausfertigung, Meldung des wöchentlichen Kassensaldos an den Vorsitzenden der Finanzdeputation, Eintragung der Rechnung des Schuldentilgungsfonds (8).
Infolgedessen gehörten zum Geschäftsbereich der Generalkasse nicht nur die Tätigkeit am Schalter, die Führung von Kassenjournalen und Hebungsregistern und die Aufstellung von monatlichen und jährlichen Abrechnungen, sondern auch die Führung des Bürgerbuchs und die Ausfertigung von Meierbriefen.

Das zeigt sich noch deutlich in einer 1871 niedergelegten Beschreibung des Dienstes an der Generalkasse (9). Der Generaleinnehmer hatte danach dafür zu sorgen, dass die Kasse für den Tagesverkehr besetzt blieb und die Register und Rollen zu führen für die Hebung des Erlöses veräußerter Staatsgüter, Einnahmen des Stadtweinkellers, Meier- und ähnliche Gefälle, Miet- und Pachtgelder von Immobilien aller Art, Weidegelder vom Stadtwerder, Abgabe von Apotheken, Intraden des Gerichts Borgfeld und jährliche Rekognitionsgelder weiter die Ausfertigung von Meierbriefen, die Wahrung der Rechte des Staates bei Abkündigungen, die Einziehung rückständiger Mieten usw. zu besorgen. Außerdem war seine nur auf die·Empfangnahme der von anderen Beamten einkassierten Beträge beschränkte Tätigkeit vorgesehen bei Wege-, Brücken-, Kanal- und Hafengeldern, Sporteln, Geldstrafen, Registraturgebühren, Einnahmen der Polizeibehörde und von Zivilstandsregistern und dem Erwerb der Sträflinge.

Zeigt sich in dieser Beschreibung noch kaum eine Abweichung von der Ordnung in den ersten Anfängen der Generalkasse und 1842, so brachten die nächsten Jahrzehnte umso gründlichere Wandlungen mit sich. Kassentechnisch forderte die Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs neue Lösungen, quantitativ machte sich die starke Vermehrung der Zahl der Staatsbediensteten und schließlich die Umorganisation im Besoldungs- und Versorgungswesen (vgl. unten S. XIV ff.) fühlbar. Die Bildung eines neuen Schwerpunktes in der Arbeit der Generalkasse aber bedeutete die Verstärkung der Anleiheaufnahmen. Was bis dahin Ausnahme gewesen war und sich mit bescheidenen, zumeist in Bremen auf­ gebrachten Summen begnügt hatte, wurde nun zur Regel. Die Kapitalien waren fast nur noch von auswärts zu beschaffen, Kenntnisse des deutschen Geldmarkts daher notwendig. Nach 1859 nahm Bremen 1871 erstmalig wieder eine Anleihe auf, der sehr schnell immer neue in den Jahren 1872, 1873, 1874, 1876, 1880, 1885, 1887, 1888, 18'90, 1892, 1893, 1896, 1898, 1899, 1902, 1905, 1908,1909 und 1911 folgten. Freilich wurden die neuen Anleihen häufig dazu benutzt, die älteren, mit einem ungünstigeren Zinsfuß abgeschlossenen, abzulösen. Die Arbeiten zur Ausgabe der Schuldscheine und Zinskuponbögen, die Zinszahlungen und die Darlehenstilgungen nahmen entsprechend an Umfang zu, der 1898 durch die Errichtung des Schuldbuchbüros im Anschluss an die Generalkasse (10) weiter ausgedehnt wurde. Das Staatsschuldbuch war vom Generaleinnehmer und seinem Buchhalter zu führen. Die Vermögens- und Schuldenverwaltung stand nunmehr gleichgewichtig neben dem Kassenverkehr. Solange der Bremische Staat seinen guten Ruf als pünktlicher Zahler besaß, bereitete wenigstens die Beschaffung von Krediten durch die öffentliche Hand keine nennenswerten Schwierigkeiten.

Schlagartig änderten sich diese Verhältnisse am Ende der Inflation, als der Bremische Staat, zugleich Schuldner und Regulator für die Aufwertung seiner eigenen Staatsanleihen, seine Gläubiger außerordentlich schlecht abfand. Zwar wurde dadurch mit einem Schlage die Staatsschuld von 297 954 500 Mark (Stand 1914) bzw. 1 455 754 702 Papiermark und 1 600 000 Goldmark (Stand 31. Dezember 1923) auf 25 800 000 Mark (Stand 1. April 1924) herabgedrückt, aber das Vertrauen der Öffentlichkeit war schwer erschüttert. Im Übrigen bereitete die vom Reich ins Leben gerufene Anleiheberatungsstelle auch einem Auftreten auf dem ausländischen Kapitalmarkt Schwierigkeiten. Angesichts dieser Lage sah man in Bremen keinen anderen Ausweg, als die formal privatrechtliche Bremer Hansa-Bank AG am 23. Oktober 1928 zu gründen (11). Während nach außen sechs Großunternehmen als Träger auftraten, wurden in Wirklichkeit in die Bank ausschließlich Werte der Staatshauptkasse, wie die Generalkasse seit dem 14. Juli 192 hieß (12), eingebracht, die im Übrigen auch das gesamte Personal stellte. Die Staatshauptkasse suchte nun durch Teilnahme am Bankgeschäft ihre nach 1924 schnell wieder gestiegene Zins-ast (Schuldenstand 1925: 71 500 000, 1930: 279 300 000) zu senken, verstrickte sich jedoch immer mehr in die Interessen der Privatwirtschaft und erlitt dadurch schwere Verluste beim Zusammenbruch von 1931, die umfangreiche Untersuchungen und die Entlassung des Direktors zur Folge hatten. Bremen erreichte 1932 die höchsten Schulden aller deutschen Länder aus Kreditmitteln (728 Mark pro Kopf gegen Lübeck 472, Hamburg 371, Preußen 25) und stand damit auch an der Spitze der großen deutschen Städte .Als Ersatz für die Hansa-Bank AG entstand durch Gesetz vom 21. Juli 1933 die Bremer Landesbank als selbständiges Unternehmen der öffentlichen Hand, dessen Leitung anfänglich mit der Direktion der Staatshauptkasse noch durch Personalunion verbunden war. Die Bremer Landesbank wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1937

mit der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg zur Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg-Bremen zusammengelegt, die das langfristige Hypothekengeschäft und die Schiffbaufinanzierung zu betreiben hatte. Das kurzfristige Bankgeschäft fiel der am 1. Januar 1938 neugegründeten Bremer Landesbank zu. Die Vorstände beider Banken waren personengleich; außer den Ländern Oldenburg und Bremen war an der Bremer Landesbank auch die Niedersächsische Landesbank beteiligt (13). Der Lösung vom Bankgeschäft folgte am 1. April 1938 die Herausnahme der Vermögens- und Schuldenverwaltung aus der Landeshauptkasse (14), wie die Staatshauptkasse seit dem 1. April 1937 genannt wurde (15). Die Landeshauptkasse war damit weitgehend auf die technische Abwicklung des Geldverkehrs und die Zahlung von Gehältern und Ruhegeldern beschränkt, während die Vermögens- und Schuldenverwaltung dem Senator für die Finanzen direkt unterstellt wurde.

Auch die Führung der Kassengeschäfte und das Verhältnis zu den Amtskassen war starken Schwankungen unterworfen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Einnahmen der Kirchen, Schulen und milden Stiftungen von Anfang an nicht in die Generalkasse flossen (16). Besondere Überlegungen waren stets hinsichtlich der in Bremerhaven anfallenden Einnahmen nötig, weil wegen der räumlichen Entfernung die Generalkasse hier nicht die gleichen Funktionen wie im Stadtgebiet Bremen ausüben konnte. Unter den Amtskassen spielte die Gerichtskasse eine besondere Rolle. Die verwickelten Einzelfragen der Beziehungen zwischen der Generalkasse und den verschiedenen Amtskassen sind hier nicht darzustellen (17); es sei vor allem verwiesen auf das Regulativ für die Rechnungsführer der öffentlichen Verwaltungen und ihr Verhältnis zur Generalkasse vom 15. November 1887 mit Änderung vom 15. Oktober 1909, die Anweisung für den Zahlungsverkehr zwischen den Behörden und der Staatshauptkasse vom 13. Februar 1923, die Amtskassenordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 28. März 1930 (18), die vorläufigen Bestimmungen über die Abrechnung der Amtskassen mit der Landeshauptkasse vom 22. März 1938 (19) und die Regulative für die Verwaltung der Gerichtskasse in Bremen vom 4. April 1882 und vom 20. Dezember 1892.

Seit 1871 war als weitere Komplizierung die Notwendigkeit von zusätzlichen Verrechnungen mit der Reichskasse und den Militärbehörden hinzugekommen. Es liegt auf der Hand, dass der in der Zeit der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Herrschaft durchgesetzte Übergang der Finanzverwaltung und Justiz auf das Reich ebenfalls stark auf die Tätigkeit der Staats- bzw. Landeshauptkasse zurückwirken musste. Im Zuge der Zentralisierung der Staatsbehörden Bremens wiederum wurden allein 193 23 Amtskassen aufgehoben, deren Buchhalter und Kassengeschäfte an die Landeshauptkasse übergingen (20). Das nach 1945 auftretende Streben nach Dezentralisierung und der Zwang, Aufgaben der untergegangenen Reichshauptkasse durch die Landeshauptkasse wahrnehmen zu lassen, hat zu ständigen Veränderungen geführt, bei denen 1947 eine Aufgliederung dieser in eine Landeshaupt- und eine Stadtkasse vorgenommen wurde, die ohne praktische Folgen blieb. Erst die Umorganisierung von 1951 (22) und die nach Gründung der Bundesrepublik eintretende Stabilisierung der Verhältnisse auf staatsrechtlichem Gebiet leiteten in eine Periode der ruhigen Entwicklung über, in der die Stellung der Landeshauptkasse als Zentrale aller Amtskassen nicht mehr angefochten wurde.
Mit den Funktionen des Amts hat auch die Bezeichnung seines Leiters mehrfach gewechselt. Hieß er während des ganzen 19. Jahrhunderts Generaleinnehmer und von 1900 an Direktor (23), der noch nach der Dienstanweisung von 1936 (24) genau über die Entwicklung des Kapitalmarktes unterrichtet sein musste, so lautet sie heute Vorsteher. Die Mitarbeiter des Generaleinnehmers waren anfangs von ihm aus einer dafür zur Verfügung gestellten Entschädigung zu bezahlen, erschienen also formal als seine Angestellten. Erst 1871 erfolgte ihre offizielle Übernahme in den Staatsdienst (25).

Das Staatsarchiv Bremen hat Akten und Amtsbücher der Generalkasse mit verschiedenen Ablieferungen erhalten und verschieden behandelt. Die älteren, von der Franzosenzeit bis etwa 1880/1900 reichenden Unterlagen gelangten unter Auflösung des Provenienzzusammenhanges in das Ratsarchiv (besonders 2-R.1.B.4., 8., 14.-16., 23.-34.) und erhielten bis in die Gegenwart ständigen Zuwachs aus Ablieferungen, die den Kassenverkehr betrafen. Zwei größere Abgaben von Unterlagen vornehmlich aus den Jahren 1880/1900 bis 1920/30 wurden als Bestand Generalkasse getrennt voneinander (4,28 und 4,28/2) aufbewahrt. Die 1938 an die Vermögens­ und Schuldenverwaltung abgetretenen Akten der Generalkasse aus den Jahren nach 1920 gelangten schließlich mit neu entstandenen Vorgängen auch an das Staatsarchiv und wurden als Bestand Senator für die Finanzen, Vermögens- und Schuldenverwaltung (4,25) selbständig belassen.
Für die Neuordnung wurde die Überlieferung wieder zusammengezogen und ein bestimmtes Schlussjahr festgelegt. Hierfür bot sich 1938 aus mehreren Gründen an. Am 1. April 1938 erfolgte die Abtrennung der Vermögens- und Schuldenverwaltung, im gleichen und im nächsten Jahr die Umstellung auf die Reichsbestimmungen für die Haushaltsführung und Kassenordnung (26). 1937 war die noch heute gültige Bezeichnung Landeshauptkasse eingeführt worden. Der 1939 ausbrechende Krieg und die im selben Jahr herbeigeführte Veränderung des Gebietsstandes der Freien Hansestadt Bremen bedeuteten auch für das Finanzwesen einen tiefen Einschnitt. Der mit dem Jahre 1938 abgeschlossene (27) Bestand "Generalkasse (Staatshauptkasse)" (4 28) findet seine Fortsetzung hauptsächlich in den Beständen "Landeshauptkasse" (4,142) und "Vermögens- und Schuldenverwaltung" (4,25). Die innere Gliederung war für die rd. 1600 Titel neu zu entwickeln, zumal Aktenpläne ganz fehlten.

Deshalb war auch die Aufnahme der nur teilweise feststellbaren Aktenzeichen der Generalkasse zwecklos, an deren Stelle die alten Archivsignaturen der aus dem Ratsarchiv und von der Vermögens­ und Schuldenverwaltung hierher übernommenen Unterlagen in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben und in zwei Konkordanzen aufgeschlüsselt wurden.
Das Schriftgut der Generalkasse erscheint hier in vier Obergruppen zusammengefasst, denen einige erläuternde Angaben vorauszuschicken sind.
I. Allgemeines.
Hier macht sich der Wandel in den Kompetenzen der Generalkasse im Lauf der Jahrzehnte am stärksten bemerkbar. Unter I.n.: Erhebung von Einkünften sind beispielsweise die allgemeinen Unterlagen über die Meier der Stadt und die Stättegelder untergebracht. Seit 1877 durften nun keine Meierrechte mehr neu bestellt werden (28). Die Bemühungen, die Ablösung der letzten 50 noch vorhandenen 1899 vor Anlage des Grundbuchs zu erreichen, führten nicht zu einem abschließenden Erfolg, so dass bis 1919 derartige Vorgänge noch erscheinen. Ähnliche Schwierigkeiten bereiteten die unter verschiedenen Bezeichnungen, von denen Stättegeld die bekannteste war, 1888 noch auf 270 Grundstücken in der Stadt ruhenden Lasten im Betrage zwischen 4 Pfg. und 29,52 Mark jährlich. Obwohl seit 1889 auch der Berechtigte, also der Staat, die Ablösung verlangen konnte (29), zögerte sich diese in einigen Fällen außerordentlich lange hin und belastete die Bücher.

Erst in die jüngste Zeit fällt auch die endgültige Abtrennung der nach ihrem Umfang stark wechselnden Besoldungs- und Versorgungsaufgaben von der Landeshauptkasse. Bis zur nationalsozialistischen Zeit blieb die Berechnung, Anweisung und Auszahlung der Gehälter weitgehend den einzelnen Behörden überlassen, da die Deputationen in Personalangelegenheiten große Selbständigkeit besaßen (30). Die General- bzw. Staatshauptkasse war nur für einen kleinen Teil der Beamten und Angestellten zuständig. Die Entscheidung von Grundsatzfragen lag bei der Beamtenkommission, zu der 1924 ein Personalreferat des Senats hinzutrat (31). Mit Wirkung vom 1. April 1933 erfolgte eine gewisse Zentralisierung, denn die Berechnung und Anweisung der Dienstbezüge ging nunmehr nur noch bei der Staatshauptkasse und folgenden neun Amtskassen vor sich: Polizeihauptkasse, Unterrichtskanzlei, Gerichtskasse, Gehaltsbüro Bauhof, Krankenanstalt, Fürsorgeamt, Städtische Werke, Wasserstraßendirektion und Bremisches Amt Bremerhaven (32).
Gleichzeitig übernahm die Beamtenkommission, die bisher nur die Anweisung der Versorgungsbezüge vorgenommen hatte, die zu deren Auszahlung in der Staatshauptkasse eingerichtete Pensionsabteilung (33). Zum 1. April 1934 wurden die Gehaltsstellen bei der Unterrichtskanzlei, dem Bauhof, der Krankenanstalt, dem Fürsorgeamt und den Städtischen Werken aufgehoben und der Staatshauptkasse einverleibt (34). Auch dieser Zustand war nur von kurzer Dauer, denn am 6. März 1936 erfolgte die Umwandlung der Gehaltsstelle der Staatshauptkasse in die Besoldungsstelle beim Staatlichen Personalamt (35). Die Pensionsabteilung der Beamtenkommission ging umgekehrt als Versorgungsstelle zur Staatshauptkasse über.

Schon 1937 bestand aber wieder eine gemeinsame Besoldungs- und Versorgungsstelle als Abteilung V der Landeshauptkasse (36), aus der 1940 die Abteilungen III Besoldungsstelle und IV Versorgungsstelle geworden waren (37). Am 1. Dezember 1948 schieden beide wieder aus der Landeshauptkasse aus und wurden dem Senator für die Finanzen unmittelbar unterstellt, bis sie am 1. April 1949 zum Personalamt gelegt wurden (38),wo sie anfänglich als Abteilung 7 und 8, schon 1950 aber als Abteilung 5 Gehaltsstelle und 6 Versorgungsstelle fungierten (39). Erstmalig war nun die Lohn- und Gehaltsberechnung und -anweisung aller bremischen Staatsbediensteten an einer Stelle zusammengefasst, da jetzt auch die Staatsarbeiter von hier aus betreut wurden, mit deren Lohnberechnung die Landeshauptkasse nie befass gewesen war. Insgesamt ist die für die Tätigkeit auf dem Gebiet der Besoldung und Versorgung in diesem Bestand vorhandene Überlieferung (vgl. I.o.) kümmerlich, verdient aber Erwähnung, wenn man ein halbwegs abgerundetes Bild der Kompetenzen haben will, wie sich denn andere Tätigkeiten, z.B. die Führung des Bürgerbuchs, hier gar nicht mehr niederschlagen.
II. Vermögens- und Schuldenverwaltung
Den Mittelpunkt der Tätigkeit der Generalkasse auf dem Gebiet der Vermögens- und Schuldenverwaltung, das ihr erst 1938 genommen wurde, bildete die Aufnahme und Tilgung der Staatsanleihen. Während sich diese bis zum Ende des Ersten Weltkrieges in übersichtlichen Grenzen hielten, kam es seit 1919 zu schnell aufeinanderfolgenden Auflegungen, bei denen mitunter nachträgliche Erhöhungen stattfanden, andererseits auch Teile nicht abgenommen wurden, woraus sich manche Widersprüche in der Angabe der Höhen erklären. Zur Erleichterung der Übersicht mag folgende Aufstellung dienen:
Jahr Höhe Zinssatz
1859 12 Mill. Tl. 4 1/2 %
1871 1 1/4 Mill. Tl. 5 % (sog. Goldanleihe)
1871 7 1/2 Mill. Mk. 5 % (sog. Courantanleihe)
1872 18 Mill. Mk. 4 1/2 %
1873 15 Mill. Mk. 4 1/2 %
1874 18 Mill. Mk. 4 1/2%

1876 1 Mill. Mk. 4 1/2%
1880 33 1/4 +3 1/2 Mill. Mk. 4 %
1885 22 Mill. Mk. 3 1/2 %
1887 12 Mill. Mk. 3 1/2 %
1888 12 Mill. Mk. 3 1/2 %
1890 12 Mill. Mk. 3 1/2 %
1892 12 Mill. Mk. 3 1/2 %
1893 25 Mill. Mk. 3 1/2 %
1896 48 Mill. Mk. 3 %
1898 12 Mill. Mk. 3 1/2 %
1899 22 Mill. Mk. 3 1/2 %
1902 33 Mill. Mk. 3%
1905 30 Mill. Mk. 3 1/2 %
1908 15 Mill. Mk. 4 %
1909 30 Mill. Mk 4 %
1911 40 Mill. Mk 4 %
1919/20 104 Mill. Mk 4 1/2%r
1920 47,95 Mill. Mk 4 1/2 %
1920 48,5 Mill. Mk 4 1/2 % sog. Serientilgungsanleihe
1922 100 Mill. Mk 4 1/2 %
1923 300 Mill. Mk 4 1/2 %
Die Staatsanleihen aus den Jahren 1887-1911 wurden zum 31. Dez. 1923 gekündigt und aufgrund eigener bremischer Regelungen nach Abwertung auf 1:10 000 (0,01%) des Nominalwerts auf Wunsch ausgezahlt oder ins Depot genommen, dann erfolgte eine Neuregelung auf der Basis 120:10 000 (1,2%), 1925 schließlich die endgültige Festsetzung im Rahmen einheitlicher Absprachen auf 250:10 000 (2,5%). Die Beträge wurden neu als sog. Ablösungsanleihe oder unter bestimmten Voraussetzungen als Vorzugsrente ausgegeben. Diese Regelung galt jedoch nur für den vor 1920 erworbenen sog. Altbesitz. Für die nach 1920 erworbenen Stücke der Vorkriegsanleihen und die Nachkriegsanleihen ergingen andere Bestimmungen. Die letzteren wurden z.B. im Verhältnis 0,115 - 0,4:10 000 (0,00115 - 0,004%) abgewertet.
In der Folgezeit trat an die Stelle der Unterbringung langfristiger Anleihen vornehmlich bei Privatleuten die Aufnahme meist kurzfristiger Darlehen und Kredite bei Banken und Versicherungen, die wegen der Kapitalschwäche des deutschen Geldmarktes und der ab­ wartenden Haltung des Auslandes auf große Schwierigkeiten stieß, die durch die Wirtschaftskrise am Anfang der 30er Jahre und die daraus resultierende Umtauschanleihe sowie durch das Misstrauen gegen die nationalsozialistische Finanzpolitik noch vermehrt wurden (40).
III. Staatsschuldbuchangelegenheiten.

Das 1898 errichtete Staatsschuldbuchbüro nahm ein Jahr später seine Tätigkeit auf, die der zusätzlichen Sicherung der Rechte der Gläubiger dienen sollte. Die Inflation und die anschließende radikale Abwertung machten diese und damit das Staatsschuldbuch gegenstandslos. Der Neubeginn von 1938 fiel in die Kompetenz der Vermögens- und Schuldenverwaltung beim Senator für die Finanzen.
IV. Kassenbücher
Die Aussagekraft der hier unter der Bezeichnung Kassenbücher vereinigten Überlieferung nimmt im Laufe der Jahrzehnte immer mehr ab. So hat die weitgehend schon vor 1876 erfolgte Kassierung der großen Menge der Belege und Hebungsregister ein Material betroffen, das in mancher Beziehung als unersetzlich bezeichnet werden kann. Es erschien deshalb angebracht, den überkommenen Bestand im Wesentlichen zu erhalten und so bei aller Lückenhaftigkeit ein halbwegs vollständiges Bild vom Geschäftsgang und der Vielfalt der Unterlagen zu bewahren. Zum besseren Verständnis der bei der Generalkasse angewandten Bezeichnungen erscheinen folgende Erläuterungen angebracht:
Hauptbuch der Einnahme - Aufführung sämtlicher Einnahmen in der Reihenfolge der Haushaltstitel; am Anfang jedes Bandes ein alphabetisches Verzeichnis dieser.
Hauptbuch der Ausgabe - ebenso für Ausgaben.
Einnahme- und Ausgabeberechnung - Aufführung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in der Reihenfolge der Haushaltstitel, jedoch ohne alphabetisches Verzeichnis, dafür Zusammenstellung (Rekapitulation) aller Einnahmen und Ausgaben am Schluss und Aufzählung der Aktiva und Rückstände.
Schlussrechnung - Wiederholung der Zusammenstellung (Rekapitulation) aller Einnahmen und Ausgaben und der Aktiva und Rückstände; ab 1873 nach Wegfall der Einnahme- und Ausgabeberechnung zur
Abrechnung - im Aufbau geringfügig umgestaltet.

Summarische Rechnung - Vergleich zwischen den Haushaltsvoranschlägen und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Kapitel; ab 1873 nur noch Vergleich zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den Voranschlägen.
Übersicht der Einnahmen und Ausgaben für die letzten vier Monate des Jahres - wurde jeweils im September angelegt, um Korrekturen vornehmen zu können, falls in den ersten acht Monaten bedeutende Abweichungen von den Voranschlägen eingetreten waren. 1845 umgewandelt zur im Juli angelegten
Übersicht über die zweite Hälfte des Jahres; 1849 Rückkehr zur alten Einteilung.
Journal - Zahlungsverkehr der Generalkasse in chronologischer Reihenfolge.
Klaus Schwarz
Bremen, 1.12.1969
Die Daten wurden 2018 in die Datenbank importiert und die Verweise aktualisiert, insbesondere hinsichtlich der 1987 und 1990 zurückgegebenen, nach dem Krieg vermissten Stücke.
Bettina Schleier
Bremen, 8.8.2018
1) Johann Focke, Vom Bremischen Stadtmilitär, in: Br. Jb. 19 (1900), S. 11ff.
2) 6,2-F.2.b.I.; 6,2-F.3.a.I.8.; 2-G.7.B.1. Nr. 18.
3) Walter Randermann, Die bremischen Staatsanleihen im 19. Jahrhundert, in: Veröffentl. a.d. StA. d. fr. Hansestadt Bremen, 3 (1930), S.189.
4) Hauptbericht der am 5.April 1814 ernannten gemeinschaftlichen Deputation, S.91-95.
5) Von 1869 bis 1880 z.B. war ihr außer den vier bis sechs Mitarbeitern der Generalkasse nur der Katasterbeamte als Kontrolleur der direkten Steuern unterstellt.
6) 3-B.4.G.5. Nr.104.
7) Eine provenienzmäßige Trennung zwischen den älteren Akten der Finanzdeputation und der Generalkasse ist in einer Reihe von Fällen deshalb auch nicht durchzuführen, da selbst in gehefteten Aktenbänden starke Mischung vorliegt. Es empfiehlt sich daher, beide Überlieferungen parallel zu benutzen, wobei im allgemeinen bei der Finanzdeputation die politischen und bei der Generalkasse die technisch-praktischen Fragen besser dokumentiert sind.
8) 4,28-I.b.1.; die Aufstellung richtet sich nach der Reihenfolge des Budgets.

9) Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft 1871, S. 341 ff.
10) 3-B.4.G.5.Nr. 104; 3-F.1.b.1. Nr.142; 2-R.1.B.4.k.
11) G. A. Salander, Der Wiederaufbau der bremischen Finanzwirtschaft in den Jahren 1932-1936, 1936, S. 28 f.
12) 3-F.1.b.1. Nr.7480
13) Waldemar Augustiny, 75 Jahre im Dienste von Staat und Wirtschaft. 1883-1958. Staatliche Kreditanstalt Oldenburg-Bremen, 1958, S. 95 f.
14) 3-F.1.b.1. Nr.748.
15) 3-F.1.b.1. Nr.397.
16) Die Trennung von Staat und Kirche hat diese Frage hinsichtlich der Kircheneinnahmen längst gegenstandslos gemacht; eine "einseitige", d.h. nur für die Einnahmen der Unterrichtsverwaltung zuständige Amtskasse hat es bis zum 1. Mai 1950 gegeben (Senatskommission für das Personalwesen, 03-99-20/1).
17) Vgl. allgemein unten Abschnitt I.c.
18) 3-F.1.b.2. Nr. 118 [2]
19) Amtliche Mitteilungen 1938, S.49f.
20) Bremischer Staatshaushalt 1939, III, S. 23.
21) 3-F.1.b.1. Nr. 819.
22) Senatsregistratur V.11. Nr.42 [16]
23) 3-F.1.b.1. Nr.397.
24) 3-B.4.G.5. Nr.108.
25) Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft 1871, S.341 ff.
26) Amtliche Mitteilungen 1938, S. 14; 1939, S.39 ff.; vgl. dazu 3-F.1.a.1. Nr.188, wo sich mehrere Organisationspläne aus dieser Zeit befinden.
27) Nur in einigen Ausnahmefällen waren Überschreitungen dieses Grenzjahres unvermeidlich.
28) Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1876, S.9, 164.
29) ebd. 1889, S.3.
30) Senatskommission f. d. Personalwesen, 03-00-20/6.
31) ebd. 03-00-20/1.
32).Amtliche Mitteilungen 1933, S.1.
33) 3-B.4.G.5. Nr.104.
34) Amtliche Mitteilungen 1934, S. 32.
35) ebd. 1936, S. 19
36) 3-F.1.b.1. Nr.741.
37) 3-F.1.b.1. Nr.748.
38) Senatskommission f.d. Personalwesen 03-00-20/6.
39) ebd. 03-00-20/1.

40) Für die Bearbeitung von Fragen aus der jüngeren Finanzgeschichte Bremens insbesondere aus dem Bereich der Vermögens- und Schuldenverwaltung ist die Heranziehung der Akten der Obergruppe 3-F.1. stets notwendig; 3-S.27. enthält im Wesentlichen nur Genehmigungen des Senats zur Ausgabe von Schuldverschreibungen durch Wirtschaftsunternehmen.

Enthält 

Allgemeines, insbesondere Verhältnis zu Banken, Reedereien und Werften, Stiftungen, Fonds und Nachlässe, Kautionen und Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften, Tilgung von Baukosten, Militärhaushalt, Besoldung und Versorgung bremischer Beamter - Vermögens- und Schuldenverwaltung, insbesondere Grundvermögen, Hypothekenverwaltung und Förderung des Wohnungsbaus, Verwaltung 1933 beschlagnahmter Vermögenswerte, Beteiligungen, Anleihen, Darlehen und Zuschüsse - Staatsschuldbuchangelegenheiten - Kassenbücher

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

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