StAB 4.60/6

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

General - und Sammelakten zum Personenstand

Laufzeit 

1875 - 1990

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Aufbau des Bestands, Übernahme
Neben den Registerbänden, in denen die Personenstandsurkunden eingetragen wurden, führten die Standesämter Sammelakten zu den Geburten, Heiraten und Sterbefällen, deren Inhalt sich je nach den gesetzlichen Grundlagen und den verschiedenen Gewohnheiten verändert hat. Die Sammelakten werden mit den Registerbänden, auf die sie sich beziehen, zusammen angeboten und übernommen, sie folgen denselben Fristvorgaben. Dasselbe gilt für die preußischen Standesämter Hemelingen, Arbergen und Mahndorf sowie im heutigen Stadtbezirk Bremen-Nord.

Generalakten der Standesämter
Generalakten wurden in unterschiedlicher Intensität angelegt und gepflegt. Neben den Unterlagen aus den einzelnen Standesämtern ist zu erwähnen, dass die Generalakten des Senatskommissars für die Standesämter - also des jeweils zuständigen Senators - ebenfalls zum Bestand 4,60/6 genommen wurden. Daneben sei auf die Überlieferung in der Senatsregistratur - Bestand 3-C.1. Civilstandswesen - hingewiesen.
Neben dem Standesamt Mitte bestanden in der Stadt Bremen und dem bremischen Landgebiet eigene Standesämter, deren Bezeichnung und Zuschnitt häufig geändert wurden. Einzelheiten sind im Verzeichnis zum Bestand 4,60/5 Personenstandsregister zu ersehen. Einen Überblick liefert auch:
Detlev von Horn, Standesämter im Land Bremen (Maschinenschrift), Bremen 1995. Da die Verwaltung der Landgemeinden erst im späten 19. Jahrhundert intensiver wurde und die Standesbeamten für die Professionalisierung der Verwaltung dort von großer Bedeutung war, wurden die Generalakten und Sammlungen der Standesämter im Landgebiet besonders umfassend bei der Übernahme berücksichtigt.

Bewertung und Auswahl der Sammelakten
In den Sammelakten zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sind - je nach Zeitschicht unterschiedlichen Vorschriften und Gewohnheiten - diejenigen Unterlagen abgelegt, die als Korrespondenzstücke dazu eingingen. Da lange Zeit Geburten und Sterbefälle in der Regel aufgrund von mündlichen Erklärungen der beteiligten Personen in die Register aufgenommen wurden, fiel derartige Korrespondenz nur selten an. Wenn jedoch zum Registereintrag Beischreibungen erforderlich wurden - z.B. durch Adoption oder Namensänderung bei den Geburtseinträgen, Meldungen der zuständigen Polizeiverwaltungen oder der Militärverwaltungen bei Todesfällen, Ehescheidungen bei den Eheschließungen, wurden die anfallenden Schriftstücke der Sammelakte beigelegt. Ab 1925/26 wurden außerdem bestimmte Tatbestände den Registereinträgen beigeschrieben: Beim Geburtseintrag wurde der Tod der fraglichen Person eingetragen, beim Heiratseintrag wurden Hinweise auf die Sterbefälle sowie zur Geburt von Kindern und deren Eheschließung vermerkt. Ab etwa 1950 wurden die Benachrichtigungsschreiben von auswärtigen Standesämtern, die zu diesen Einträgen führten, ebenfalls in der Sammelakte abgelegt. In der Regel enthalten diese Korrespondenzstücke keine Informationen, die über das im Registereintrag samt Beischreibungen Dokumentierte hinausgehen. Diese Analyse wurde bei der Bewertung der einzelnen Sammelakten zugrunde gelegt.

Geburten:
Die Geburtssammelakten wurden für das Standesamt Bremen für 1876 bis 1898 übernommen, um die Verfahrensweisen zu belegen und die Besonderheiten der familienrechtlichen Tatbestände aus der Zeit vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch beispielhaft festzuhalten. Die Sammelakten enthalten keine über den Inhalt des Registereintrags samt Beischreibungen hinausgehenden Informationen, so dass auf den Nachweis der Einzelfälle verzichtet wurde. Überhaupt sind nur zu wenigen Geburtseinträgen Vorgänge überliefert. Für jedes einzelne Standesamt im Landgebiet wurde ein erster Band der Geburten- und Sterbesammelakten übernommen, um die Verwaltungsentwicklung zu dokumentieren.

Heiraten:
Kern der Heiratssammelakten ist das vier Seiten umfassende Formular der Eheschließungs-Verhandlungen. Neben den Angaben, die für den Heiratseintrag benötigt werden, wurden Angaben zu Staatsangehörigkeit und ggf. Religion, zu den früheren Ehepartnern und eventuell bereits vorhandenen Kindern erhoben. Darüber hinaus finden sich in den bremischen Standesämtern nur sehr selten Beilagen mit genealogisch relevanten Angaben, da die eingereichten Unterlagen durchweg an die Eheschließenden zurückgegeben wurden: Die Angabe über die Staatsangehörigkeit in einem Teilstaat wurde für Bürger des deutschen Reiches im Verfahren zwar erfragt, doch wurde kein Nachweis gefordert. Ab 1920 wurden die Eltern der Eheschließenden nicht mehr im Register vermerkt, es findet sich lediglich der Hinweis auf die Geburtsurkunden, in der Regel bereits nach dem Personenstandsgesetz, sonst auf Nachweise aus den Zivilstandsregistern oder kirchlichen Nachweisungen.
Unter den Heiratssammelakten wurden bis 1932 diejenigen übernommen, in denen Angaben zu früheren Ehen vorhanden sind, außerdem einige wenige Fallakten, in denen interessante Tatbestände Niederschlag gefunden hatten. Die Durchsicht erfolgte für die Jahre bis 1932 einschließlich, da ab diesem Zeitpunkt die für genealogische Fragestellungen relevanten Angaben in der Meldekartei enthalten sind und/oder sich anhand der seit 1926 vorhandenen Hinweise ersehen lassen, die den Urkunden in den Registerbänden beigeschrieben wurden.
Die Aufgebotsverhandlungen aus den preußischen Standesämtern, die ebenfalls durchgesehen wurden, enthalten sehr viel häufiger Beilagen, die über das aus den Registern bekannte hinausgehen, dies gilt insbesondere für ausländische Staatsangehörige - so ergab sich dort eine höhere Übernahmequote. Das Auswahlverfahren soll dort bis zur Eingemeindung nach Bremen 1939 in derselben Weise fortgesetzt werden. Die bisher übernommenen Jahrgänge sind inzwischen fertig bearbeitet.

Der Nachweis der übernommenen Heiratssammelakten erfolgt in der Regel über die Namensverzeichnisse zu den Männern und Frauen, deren Eheschließung in den Standesämtern des heutigen bremischen Gebiets dokumentiert ist. In diesen regional gegliederten und in mehrere chronologische Abschnitte unterteilten Namensverzeichnissen finden sich die Signatur des Registerbands und der Sammelakte, wenn vorhanden. Auch diejenigen auswärtigen Eheschließungen, die sich in den Unterlagen nachweisen ließen, sind darin ersichtlich. Die Namensverzeichnisse liegen im durchsuchbaren PDF-Format auf dem Archivserver vor.
Ab 1933:
Die Eheschließungen ab 1933 werden für das Standesamt Bremen-Mitte in einem vereinfachten Verfahren durchgesehen, das sich an einer Liste der durch den Nationalsozialismus verfolgten Personen im Land Bremen orientiert. Jedem Jahrgang liegt ein Verzeichnis der übernommenen Fallakten - numerisch und alphabetisch - bei. Das Auswahlverfahren für die späteren Jahrgänge soll bei Bedarf modifiziert werden und weiterhin im Aktenverzeichnis skizziert werden. In den Jahrgängen 1936 und 1937 wurden zunehmend Informationen über die Eltern und Großeltern der Eheschließenden erhoben, die eingeliefrten Urkunden wurden nun auch in den bremischen Standesämtern den Sammelakten hinzugefügt. Ab 1936 wurden alle Heiratssammelakten aufbewahrt.

Auswärtige Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
Im Standesamt Bremen-Mitte bestand die Gewohnheit, Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen für bremische Bürger bzw. Einwohner auch nachzuweisen, wenn diese bei auswärtigen Standesämtern eingetragen wurden. Für die Staatsangehörigen des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches war seit 1870 das Standesamt Berlin 1 zuständig, wenn die Beurkundung im Ausland, in der Regel beim zuständigen Konsulat, erfolgt war.

Bei den Eheschließungen erforderte die Eheschließung auswärts eine sogenannte Ermächtigung des gemäß dem Wohnortsprinzip zuständigen Standesamts, da dort die Aufgebotsverhandlungen geführt und das auswärtige Standesamt lediglich die Eheschließung aufgrund der erteilten Ermächtigung durchführte und beurkundete. Die Sammelakten über auswärtige Eheschließungen wurden bis 1900 allesamt aufbewahrt, für die Zeit nach 1900 erfolgte eine Auswahl, außerdem wurde das die Eheschließung beurkundende Standesamt notiert und die Information darüber in die Namensverzeichnisse zu den Eheschließungen aufgenommen.
Auswärtige Geburten und Sterbefälle sind für die Jahrgänge bis 1899 (Sterbefälle) bzw. 1898 (Geburten) berücksichtigt, da alle vorhandenen Sammelakten übernommen wurden. Die Sammelakten zu den auswärtigen Sterbefällen sind bis zum Jahr 1913 in Auswahl übernommen worden, außerdem wurden die Angaben über auswärts verstorbene Personen in die Namensverzeichnisse aufgenommen.

Sterbefälle:
Die Sterbesammelakten für das Standesamt Bremen wurden bis 1899 übernommen, sie enthalten häufig auswärtige Sterbefälle ohne Bezug zu den standesamtlichen Registern. Sterbesammelakten aus der Zeit des Ersten Weltkriegs wurden in allen Standesämtern aufbewahrt, soweit sie erhalten waren: Die Meldungen der militärischen Instanzen enthalten Angaben zur militärischen Karriere und zur Todesursache der Verstorbenen, die andernorts nicht überliefert sind.

Die ab etwa 1950 üblichen Sterbefallanzeigen auf Formular haben sich im Zusammenhang mit Anfragen von Erbenermittlern als nützlich erwiesen, da sich Angaben über die nächsten Angehörigen und eventuell vorhandene Kinder finden. Diese Sterbefallanzeigen wurden bis einschließlich des Jahrgangs 1990 ersatzdigitalisiert und zusätzlich auf Mikrofilm ausbelichtet. Sie verfügen über Sondersignaturen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Der Anfangsbuchstabe des
Dateinamens bezeichnet das Standesamt, aus dem die Anzeigen
stammen.
Standesamt Bremen-Mitte
Die eingegangenen Anzeigen waren im Standesamt nach Nummernfolge
zu Bündeln formiert worden, diese wurden für die Verfilmung mit dem
Kürzel "M" für Standesamt Mitte, der Jahreszahl (als Minderzahl), einem
Unterstrich und der kleinsten Nummer gekennzeichnet.
Beispiel:
Die Datei M52_2001.pdf enthält Sterbefallanzeigen aus dem Standesamt
Mitte 1952 und beginnt mit der Nummer 2001. Innerhalb der Bündel
liegen die Nummern in absteigender Folge vor.
Standesamt Bremen-Blumenthal
Kürzel „Bl“, Unterstrich, Jahrgang (vierstellig). Diese Serie ist lückenhaft.
Standesamt Bremen-Hemelingen
Kürzel „H“, Jahreszahl als Minderzahl, Unterstrich, kleinste Nummer. Die
Jahrgänge 1944/1945 wurden gemeinsam bearbeitet (H44_1945).
Standesamt Bremen-Lesum
Kürzel „L“, Jahreszahl vierstellig, Unterstrich, Folgejahrgang als
Minderzahl oder kleinste Nummer im Bündel.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

54,5 (Ende 2021)