
Identifikation (kurz)
Titel
Staatsanwaltschaft beim Landgericht - Ermittlungsverfahren in Leichensachen
Laufzeit
1913 - 1960
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Es handelt sich bei diesem Bestand um Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft in Todesfällen anstellte. (Todesermittlungsverfahren) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand eines nicht natürlichen Todes verstorben oder die Todesart ungeklärt ist oder es sich um die Leiche einer unbekannten Person handelt, sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären (§ 163 StPO).
Durch die Leichenschau muss der Arzt, neben der sicheren Feststellung des Todes und des Todeszeitpunktes, die Todesart diagnostizieren, die natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt sein kann. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, muss er die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigen. Diese holt den Verstorbenen ab und überführt ihn in das Institut für Rechtsmedizin. Im Institut für Rechtsmedizin wird das sogenannte Todesermittlungsverfahren durchgeführt. Dabei nimmt ein Rechtsmediziner eine genaue Untersuchung des Verstorbenen vor, um die Todesursache abschließend zu bestimmen und festzustellen, ob zum Beispiel ein Tötungsdelikt oder ein Arztfehler vorliegt. Der Rechtsmediziner untersucht dazu zunächst die äußeren körperlichen Merkmale des Verstorbenen. Er achtet dabei insbesondere auf Spuren von Gewalteinwirkung. Oft kann so bereits die Todesursache festgestellt werden. Wenn die äußere Leichenschau keine Hinweise auf Fremdverschulden ergibt, wird der Verstorbene freigegeben. Ist die Todesursache weiterhin unklar oder wird ein Fremdverschulden vermutet, veranlasst die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Verstorbenen.
Der vorliegende Bestand enthält die sogenannten Leichensachen durch Kriegseinwirkung.
Bestandsgeschichte
Dieser Bestand wurde in ca. 5 Teilablieferungen seit 1964 an das Staatsarchiv abgegeben.
Das vorliegende Verzeichnis soll bis zur endgültigen Bearbeitung als Findmittel dienen. Es fußt auf den Abgabelisten der Staatsanwaltschaft. Ein Teil der Ablieferungen ist noch in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft zu Altregistraturbänden geschnürt worden, so dass einige der Lagerungseinheiten aus einer Vielzahl von Einzelverfahren bestehen.
Der Bestand fällt zeitlich und inhaltlich in zwei Teile, nämlich:
a) allgemeine Leichensachen, d.h. Mord, Selbstmord, Kindstötungen, Unfälle usw. (1913-1921)
b) Leichensachen durch Kriegseinwirkung einschließlich Besatzungszeit
Dieses Verzeichnis führt die Einzelfälle nach Aktenzeichen geordnet auf und ist durch ein alphabetisches Register ergänzt. Da es sich um Akten über verstorbene Personen handelt, sind die Akten nach Ablauf der 30-Jahres Frist zugänglich. Der Ablauf der Schutzfrist kann bei den Vorgängen anhand ihres Anfangsjahres festgestellt werden, welches sich aus der Registernummer ergibt, da die Ermittlungsverfahren in der Regel noch im selben Jahr abgeschlossen wurden
Berit Saidani
26. Oktober 1995
Enthält
Ermittlungsverfahren, in denen es nicht zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kam, nach Todesfällen allgemeiner Art, z.B. Unfällen, Mord, Selbstmord, 1913-1921, nach Todesfällen durch Kriegseinwirkungen 1941-1945, nach Raubmorden durch polnische Zwangsarbeiter 1945
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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