
Identifikation (kurz)
Titel
Amtsgericht Bremen - Partnerschaftsregister
Laufzeit
1996-1998
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Zu den Zuständigkeiten des Amtsgerichts gehören u.a. die Registersachen. Folgende amtliche Register werden geführt:
• Binnenschiffsregister
• Genossenschaftsregister
• Güterrechtsregister
• Handelsregister A und B
• Musterregister
• Partnerschaftsregister
• Schiffsbauregister
• Seeschiffsregister
• Vereins- und Stiftungsangelegenheiten
• Vereinsregister
Das Partnerschaftsregister ist eine Besonderheit für die Angehörigen freier Berufsgruppen. Die sogenannte Partnerschaftsgesellschaft, kurz: PartG, ist ein vergleichsweise neues Konstrukt. Seit 1994 gibt es diese Gesellschaftsform. Juristisch verankert sind alle Details dazu im gleichnamigen Gesetz, dem Partnerschaftsgesetz. Initiiert wurde mit diesem Gesetz eine rechtliche Grundlage für den Zusammenschluss freier Berufe.
Die PartG ähnelt der OHG (offene Handelsgesellschaft): Sie ist eine Personengesellschaft. Startkapital ist für die Gründung nicht erforderlich. Die Haftung erstreckt sich auch auf das Privatvermögen. Der Unterschied ist: Die PartG ist ausschließlich für Freiberufler (Journalisten, Designer, Anwälte, Ärzte, Architekten) reserviert.
Das Partnerschaftsregister ist das Zentralregister, das alle rechtsverbindlich verbrieften Partnerschaften führt. Im Partnerschaftsregister stehen:
• Informationen zu den einzelnen Mitgliedern der Partnerschaft (Name, Unternehmenssitz, Wohnort, Geburtstag, Berufsbezeichnung),
• Informationen zum Gegenstand der Partnerschaft und
• Niederschriften, die die Vertretung regeln.