Identifikation (kurz)
Titel
Bezirksausschuss Hannover
Laufzeit
1899-1961
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die preußischen Bezirksausschüsse wurden aufgrund des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 195) geschaffen. In dem Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 237) sind die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse gegenüber den Kommunen geregelt. Der Bezirksausschuss setzte sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder, die zur Bekleidung des Richteramtes und zu höheren Verwaltungsämtern befähigt sein mussten, vom König auf Lebenszeit ernannt und die anderen vier Mitglieder des Bezirksausschusses aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuss gewählt wurden. Der Bezirksausschuss vereinigte also richterliche und verwaltungsmäßige Funktionen.
Durch das Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vom 15. Dezember 1933 wurden die Bezirksausschüsse als Beschlussbehörden beseitigt. Die Erledigung der bisherigen Funktionen wurde dem Regierungspräsidenten anheimgestellt, der diese den einzelnen Dezernaten zuwies. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgerichte blieben die Bezirksausschüsse jedoch unter der Bezeichnung "Bezirksverwaltungsgerichte" erhalten.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Bezirksausschusses Hannover sind anscheinend durch das Hochwasser 1946 im Keller der Bezirksregierung zu Hannover größtenteils vernichtet worden. Es ist anzunehmen, dass verschiedene Dezernate der Regierung nach 1933 Bezirksausschussakten in ihre Registraturen eingeordnet haben.
Der vorliegende Bestand umfasst die Akten des Bezirksausschusses Hannover, die - ohne Abgabeverzeichnis - in mehreren Akzessionen an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgeliefert worden sind: drei Pakete (10 Akten) im August 1968 (Ablieferung I, acc. 74/68), 1 Paket (5 Akten) Ende November 1968 (Ablieferung II, acc. 74/68, StA 2198/68), 2 Pakete im Juli 1971 vom Verwaltungsgericht Hannover (8 Akten, Ablieferung III, acc. 40/71, StA 1253/71)und 23 Pakete im Oktober 1971 vom Regierungspräsidenten Hannover (182 Akten, Ablieferung IV, acc. 1/76). Das ca. 3 lfdm Material wurde neu gegliedert und im Sommer/Herbst 2002 verzeichnet.
Stand: Oktober 2002
Enthält
Verwaltungsstreitsachen, Gesetze u. Verordnungen, v.a. Dienststrafverfahren, Sitzungen des Bezirksverwaltungsgerichts, Anträge, Nachlässe, Disziplinarkammer
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
3,2
Bearbeiter
Johann Krischanitz (2002)
Benutzung
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.