StAB 4.56/2

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Soforthilfeämter

Life span 

1949 - 1952

Fonds data

Short description 

Das Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) von 1949 schuf die erste Handhabe zur nachträglichen gleichmäßigeren Verteilung der Kriegs- und Kriegsfolgelasten. Die Einziehung der Soforthilfeabgabe wurde der Finanzverwaltung übertragen, die Organisation für die Schadensfeststellung und Entschädigungsleistung hatte der Senator für Arbeit und Wohlfahrt zu schaffen. Es entstand das Landesamt für Soforthilfe als eine Abteilung dieser senatorischen Behörde. Nachgeordnet waren die Ämter für Soforthilfe in Bremen und Bremerhaven. Das Bremer Amt für Soforthilfe war zunächst eine Abteilung des Fürsorgeamts mit acht Zweigstellen. Nachdem mit dem Lastenausgleichsgesetz 1952 eine neue Grundlage geschaffen war, wurden die Soforthilfeämter in Ausgleichsämter umbenannt. Das Ausgleichsamt Bremen übernahm die während des Krieges beim Stadtamt (Bestand 4,16) entstandenen Akten über Kriegssachschäden zur Auswertung. Das Landesausgleichsamt Bremen stellte zu Jahresende 2002 seine Tätigkeit ein. Die Aktenüberlieferung der Ausgleichsverwaltungen, soweit sie die Ost- und Vertreibungsschäden betreffen, verwahrt das Lastenausgleichsarchiv, das Teil des Bundesarchivs ist.

Includes 

Beispiele für Einzelfallakten der Soforthilfe

Literature 

Wilhelm Conrad, Von der Soforthilfe zum Lastenausgleich, 1951; Walter Kühne und Bernhard Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, 1974.

Finding aids 

ms. Fb

Further information (fonds)

Size in m 

1