
Identifikation (kurz)
Titel
Senatskanzlei - Senatsprotokolle und Senatsvorlagen
Laufzeit
1959 - 2021
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Die Regierungskanzlei, die erstmals 1825 unter dieser Bezeichnung auftrat, war seit alters die dem präsidierenden Bürgermeister bzw. Präsidenten des Senats direkt unterstellte Behörde zur kanzleimäßigen Abwicklung aller Präsidialaufgaben und bis 1931 auch der Angelegenheiten der Senatskommissionen. Die in der Regierungskanzlei entstandenen Akten fanden im wesentlichen Aufnahme in der Senatsregistratur (Bestandsgruppe 3) gemeinsam mit den Akten der übrigen senatorischen Behörden. 1953 wurde die Regierungskanzlei zur Senatskanzlei umgewandelt. Ihre Registratur wird weiterhin als Senatsregistratur bezeichnet.
Bestandsgeschichte
In diesem Bestand sind die Senatsprotokolle, die die Beratungsgegenstände und Beschlüsse des Senats der Freien Hansestadt Bremen beinhalten, mit den dazugehörigen Hilfsmitteln seit 1959 erschlossen, die als Archivgut in das Staatsarchiv Bremen gelangt sind.
Die Protokolle sind bis 1968 in zwei Exemplaren überliefert (Erst- und Zweitreihe) und wurden bis 1978 durch sogenannte vertrauliche Senatsprotokolle ergänzt. Welche Themen in den vertraulichen Protokollen behandelt wurden, ergibt sich aus den regulären Senatsprotokollen. Das Führen separater vertraulicher Senatsprotokolle wurde im Jahr 1978 eingestellt, als die Geschäftsordnung des Senats vom 8. August 1978 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1978, S. 383-388) in Kraft trat und die Senatssitzungen insgesamt als vertraulich eingestuft wurden.
Als Hilfsmittel zu den Senatsprotokollen dienen die separat geführten Register, die bis 1995 handschriftlich geführt wurden und im Staatsarchiv vorliegen.
Vor den Senatssitzungen erarbeitete das fachlich zuständige Senatsressort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine Senatsvorlage, die den Senatsmitgliedern zur inhaltlichen Vorbereitung und als Beschlussgrundlage diente. Die Benutzung der Vorlagen, die seit 1955 numerisch geführt vorliegen, erfolgt über die Senatsprotokolle, in denen auf die Nummer der Senatsvorlage verwiesen wird.
Zur Vorbereitung auf die Senatssitzungen dienten auch die Tischvorlagen. Seit 1978 regelte die Geschäftsordnung des Senats, dass eine Senatsvorlage sieben, in Ausnahmefällen fünf Kalendertage vor einer Senatssitzung bei der Senatskanzlei eingereicht werden musste. In besonders dringenden Fällen konnte der Senat auch Tischvorlagen ohne Senatsvorlage auf die Tagesordnung setzen. Die Tischvorlagen liegen seit 1988 als separate Serie vor. Vor 1988 sind Tischvorlagen in der Serie der Senatsvorlagen zu finden.
Zu den Senats- und Tischvorlagen hat die Senatskanzlei seit 1997 ein Inhaltsverzeichnis erstellt, das am Ende der Überlieferung des jeweiligen Vorlagenjahrgangs ergänzt wurde. Dort genannte Aktenzeichen verweisen auf eine Akte, die in der Senatskanzlei zu dem jeweiligen Thema geführt wurde und weiterführende Informationen enthalten kann. Sofern diese Akte als Archivgut in das Staatsarchiv übernommen wurde, ist sie im Bestand 4,63/1 zu ermitteln. Dies dürfte bisher aber nur im Ausnahmefall geschehen sein.
Seit einem Senatsbeschluss vom 9. September 1969 beriet die Senatsdirektoren- bzw. ab 1991 die Staatsrätekonferenz vor den Senatssitzungen die Senatsvorlagen und gab zu diesen Stellungnahmen ab, die dem Senat vor der Sitzung als Empfehlungen zur Verfügung gestellt wurden. Sie sollten deutlich machen, zu welchen Vorlagen keine Aussprache nötig war oder kontroverse Meinungen zu den Vorlagen benennen, und enthalten Beschlussempfehlungen.
Der vorliegende Bestand wurde 2015 im Zuge der Erschließung der Senatsprotokolle und Senatsvorlagen seit 1875 aus archivtektonischen Gründen gebildet. Bis zu dieser Zeit war das unverzeichnete Archivgut provisorisch dem Bestand 3/3 zugeordnet. Die ältere, hier nicht nachgewiesene Überlieferung der Senatsprotokolle und -vorlagen ist im Bestand 2-P.6. (bis 1874) und im Bestand 3/3 (1875-1958) erschlossen.
Bei den vertraulichen Senatsprotokollen und bei den vertraulichen Senats- und Tischvorlagen ist gemäß § 7 Absatz 3 Satz 5 BremArchivG eine Schutzfrist von 50 Jahren seit der Entstehung der Unterlagen zu beachten. Ansonsten gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren seit der Entstehung der Unterlagen gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 BremArchivG.
Lars Worgull
Enthält
Protokolle der Sitzungen des Senats - Register zu den Senatsprotokollen - Vorlagen zu den Sitzungen des Senats - Beschlussempfehlungen der Senatsdirektoren und Staatsräte
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
60