NLA HA Hann. 210

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsident in Hannover

Laufzeit 

1830-1966

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Oberfinanzpräsident Hannover, bis 1937 Landesfinanzamt Hannover, war in seinem Bezirk zuständig für die obere Leitung der Finanzverwaltung, die Überwachung der Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung und die Beaufsichtigung der Geschäftsführung der unterstellten Behörden. Ihm angegliedert waren auch seit 1931 die Stelle für Devisenbewirtschaftung und seit 1941 die Vermögensverwertungsstelle, die zur Verwaltung eingezogenen jüdischen Vermögens errichtet wurde.

Geschichte des Bestandsbildners 

Im Zuge der Finanzreform von 1919 bis 1925 bestimmte das Gesetz vom 10. September 1919 über die Reichsfinanzverwaltung, dass alle Abgaben, die ganz oder teilweise zugunsten des Reiches erhoben wurden, von Reichsbehörden zu verwalten sind. Das Gesetz sah einen dreigliedrigen Aufbau der neuen Reichsfinanzverwaltung vor, bestehend aus dem Reichsfinanzministerium als Zentralbehörde, den Landesfinanzämtern als Mittelbehörden und den Finanzämtern als Lokalbehörden.
Die neu eingerichteten Landesfinanzämter gliederten sich folgendermaßen:
1.) Präsidialstelle mit der Oberfinanzkasse
2.) Abteilung für Besitz- und Verkehrssteuern (Abt. I)
3.) Abteilung für Zölle und Verbrauchsabgaben (Abt. II)

Die Aufgaben der Landesfinanzämter umfassten die obere Leitung der Finanzverwaltung für ihren Bezirk, die Überwachung der Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung und die Beaufsichtigung der Geschäftsführung der ihnen unterstellten Behörden. (1) Zum Bezirk des Landesfinanzamtes (LFA) Hannover gehörte das Gebiet der Preußischen Provinz Hannover mit den Regierungsbezirken Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und Stade, der Freistaaten Braunschweig und Schaumburg-Lippe und der politisch der Provinz Hessen-Nassau angegliederte Kreis Grafschaft Schaumburg. Die Bezirkseinteilung der Landesfinanzämter wurde durch das Reichsgesetz vom 27. Februar 1934 (RGBl I, 130) geändert. Mit Wirkung vom 1. April 1934 führte dies zur Vereinigung einiger Landesfinanzämter. Das Landesfinanzamt Hannover war jetzt zuständig für die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Lüneburg, dazu die Länder Braunschweig und Schaumburg-Lippe mit insgesamt 42 Finanzämtern. Das LFA Oldenburg und das LFA Unterweser wurden zum LFA Weser-Ems mit Sitz in Bremen vereinigt, das nun auch für die bisher zu Hannover gehörenden Dienststellen im Regierungsbezirk Aurich und Stade zuständig wurde. Die Dienststellen im Stadtbezirk Harburg-Wilhelmsburg schieden ebenfalls 1934 aus dem Zuständigkeitsbereich des LFA Hannover aus und wurden dem LFA Hamburg zugeordnet. (2)
Durch "Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Änderung von Behörden und Amtsbezeichnungen in der Reichsfinanzverwaltung" vom 16. März 1937 erhielten die Landesfinanzämter die Bezeichnung "Der Oberfinanzpräsident" (RGBl 1937 I, S. 311). Die Präsidenten der Landesfinanzämter bekamen ebenfalls als Titel die Bezeichnung "Oberfinanzpräsident". (3)

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs und dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte mit dem Finanzverwaltungsgesetz vom 6. November 1950 eine erneute Umbenennung der Behörde in Oberfinanzdirektion Hannover. (4)
Zum Wechsel der Behörden, ihrer Bezeichnungen und Kompetenzen siehe auch: E. Pitz, Übersicht über die Bestände des Nieders. Staatsarchivs Hannover, Bd. 2, Göttingen 1968, S. 148 f, 154 f.

a. Devisenstelle

Die Devisenstellen bei den Landesfinanzämtern bzw. Oberfinanzpräsidenten waren gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. August 1931 über die Devisenbewirtschaftung (RGBl. 1931 I, 421, 17) errichtet worden. Die Regierung Brüning hatte während der Weltwirtschaftskrise eine Devisenkontrolle eingeführt, um die Kapitalflucht in das Ausland zu verhindern. Das bedeutete, dass Auslandsverpflichtungen seitdem nur noch mit behördlicher Genehmigung erfüllt werden durften. Gleiches galt für den Erwerb von Devisen.

Die Stelle für Devisenbewirtschaftung (Devisenstelle) war als eigenständige Abteilung organisiert. Fachlich unterstand sie dem Reichswirtschaftsminister, personell und verwaltungstechnisch zunächst dem Reichsfinanzminister (RGBl 1935 I, S. 106), dem aber ab April 1936 nur noch die Personalhoheit über die abgeordneten Finanzbeamten zukam. Die Devisenstelle bestand aus einer Genehmigungs- sowie einer Straf- und Rechtsabteilung (ab Nov. 1939 einheitlich: Überwachungsabteilung). Die Genehmigungsabteilung war zuständig für die Genehmigung und Zuteilung von Devisen im Kapital-, Wertpapier-, Waren- und Reiseverkehr sowie für Angelegenheiten der Auswanderung. Die Straf- und Rechts- bzw. Überwachungsabteilung überwachte neben der Einhaltung devisenrechtlicher Bestimmungen auch jüdisches Vermögen und bearbeitete Devisenstrafverfahren. Außer den bei jedem Landesfinanzamt vorhandenen Devisenstellen befanden sich Devisenzweigstellen in Braunschweig, Chemnitz, Frankfurt/Main, Ludwigshafen, Lübeck und Saarbrücken. (5) Die Devisenstelle in Braunschweig war bis zu ihrer Auflösung im September 1943 als Genehmigungsabteilung zuständig für das Land Braunschweig und den Regierungsbezirk Hildesheim. Vorgänge bezüglich der Straf- und Rechtsabteilung (bzw. Überwachung) wurden allerdings von Hannover aus für den gesamten Landesfinanzamtsbezirk Hannover bearbeitet.
Nach 1945 blieb die Devisenstelle Hannover zunächst dem Oberfinanzpräsidenten Hannover angegliedert, ging jedoch mit Auflösung des Zonenhaushalts am 1. April 1948 kurzzeitig in die Verwaltung der Länder über. Damit wurde die Devisenstelle in Hannover als Niedersächsische Devisenstelle in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Finanzministeriums übernommen. (6)
Mit Wirkung vom 10. August 1950 wurden die Aufgaben der Finanzverwaltung auf dem Gebiet der Devisenüberwachung von den dem Bundesfinanzminister unterstehenden Devisenüberwachungsstellen übernommen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Niedersächsische Devisenstelle aufgelöst. (7)

b. Vermögensverwertungsstelle

Mit dem Schnellbrief des Reichsfinanzministers vom 4. November 1941 wurden die Oberfinanzpräsidenten über die bereits stattgefundenen und bevorstehenden Deportationen der Juden aus dem Deutschen Reich und die damit verbundene Einziehung des Vermögens der Opfer in Kenntnis gesetzt. (8) Die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen jüdischen Vermögens oblag dem Reichsfinanzminister, der die Erfüllung dieser Aufgabe wiederum den Oberfinanzpräsidenten übertragen hat. Diese konnten die Aufgabe, soweit es sich um Wohnorte außerhalb ihres Sitzes handelte, an die zuständigen Finanzämter abgeben.
Gleichzeitig gab der Reichsfinanzminister den Oberfinanzpräsidenten auf, umgehend eine mit der Verwaltung und Verwertung der eingezogenen jüdischen Vermögenswerte betraute Dienststelle einzurichten. In Hannover wurde die neue Dienststelle im November 1941 zunächst unter der Bezeichnung "Dienststelle für die Einziehung von Vermögenswerten" beim Oberfinanzpräsidenten eingerichtet. Hierzu wurde ein neues Sachgebiet, P21 a, mit der Bezeichnung "Erfassung des Judenvermögens" geschaffen und der Abteilung Personal und Verwaltung zugeordnet. (9) Außer den allgemeinen Verwaltungsaufgaben sollte diese Dienststelle neben dem Verkehr mit anderen Behörden und den unterstellten Finanzämtern auch die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens der deportierten Juden aus den Bezirken der vier stadthannoverschen Finanzämter bearbeiten. (10) Im Juli 1942 ordnete der Oberfinanzpräsident Hannover die Umbenennung der Dienststelle nach dem Vorbild des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg in "Vermögensverwertungsstelle" an. (11) Mit Wirkung vom 1. März 1944 wurde die Abteilung Personal und Verwaltung aufgeteilt in eine Abteilung für Personal und Verwaltung (P) und in eine Abteilung Vermögensverwaltung (V). Der Abteilung V sollte die Liegenschafts-, Vermögens- und Bauverwaltung obliegen. (12) 1948 wurde in der Allgemeinen Verfügung Nr. 10 der Militär-Regierung in Art. II festgelegt, dass jeder, der seit dem 30. Januar aus Gründen der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder der politischen Überzeugung einer Person beschlagnahmtes, enteignetes oder weggenommenes Vermögen besitzt, verwaltet oder beaufsichtigt hat, verpflichtet ist, darüber eine Erklärung beim zuständigen Landrat des Kreises oder Oberbürgermeister des Stadtkreises einzureichen. Weiterhin heißt es: "So sind insbesondere, wenn entzogenes Vermögen sich in öffentlicher Hand befindet, die Beamten und Angestellten der Behörde, die dies Vermögen verwaltet, anzeigepflichtig, nicht die Behörde als solche." (13) Diese Aufgabe hat nach 1945 die Abt. Vermögensverwaltung beim OFP Hannover übernommen, deren Personal sich zum Teil aus den Mitarbeitern der ehemaligen Vermögensverwertungsstelle zusammensetzte.

Bestandsgeschichte 

I. Bewertungskriterien, Aufbau des Bestandes

Im Jahr 1963 gelangte eine große Anzahl von Personalakten, die von der Oberfinanzdirektion Hannover abgegeben worden waren, in den Bestand. Sie überlagerten eine bereits vorhandene kleinere Gruppe von Personal- und Sachakten unterschiedlichster Provenienz.
Die Personalakten reichen von der Zeit des Königreichs Hannover bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland. Zumeist entstanden sie bei den preußischen Behörden wie der Provinzialobersteuerdirektion, der Oberzolldirektion und schließlich dem Landesfinanzamt Hannover.
Die Entscheidung über die Benennung des Bestandes mit dem Behördennamen aus der Zeit der Weimarer Republik und des Drittes Reiches ließ sich durch die strikte Einhaltung des Prinzips nach der abschließenden Behörde zu gliedern, rechtfertigen. Die große Mehrzahl der hier erfassten Beamten ist noch im 19. Jahrhundert in den Finanz- und Zolldienst eingetreten. Oft reicht somit lediglich die Abwicklung der Versorgungsansprüche an die Hinterbliebenen eines Beamten in das 20. Jahrhundert hinein.
Das Archivgut enthält ferner eine Anzahl von Ausbildungsakten, die sich überwiegend auf die juristische Ausbildung der Angehörigen des höheren Finanzdienstes beziehen. Handelt es sich in einzelnen Fällen um Übernahme von Beamten aus dem Bereich anderer Ressorts, so sind mitunter auch deren Vorakten, etwa von der Post oder der Armee, mitenthalten. Die verschiedentlich auftretenden sehr umfangreichen Disziplinarfälle vermitteln einen guten Einblick in die Personalführung vornehmlich der preußischen Behörden.
Mehrfach wurden bereits vor Abgabe an das Archiv die Personalnachweisungen aus einzelnen Akten entfernt. Die entsprechenden Stellen sind durch Handschrift in roter Tinte gekennzeichnet. Die entfernten Personalbögen sind in einer Sonderakte gesammelt (Hann. 210 Nr. 801 und Nr. 802).
Nach Aussonderung einiger Fremdstücke wie Klassensteuerrollen, Zivilklagen und Akten über Bier- und Branntweinproduktion, die in bereits vorhandene andere Bestände eingegliedert wurden (es handelt sich um die Akten Hann. 85 C III Nr. 160/1; Hann. 72 Duderstadt III F Nr. 3/1; Hann. 74 Bokenem Nr. 112/1; Hann. 74 Marienburg D Nr. 238/1, Nr. 250/1 und Nr. 259/1), ist aus dem Rest des Bestandes eine Gruppe von Sachakten gebildet worden. Sie deckt ungefähr den gleichen Zeitraum wie die Personalakten ab. Der Schwerpunkt wird in dieser Gruppe von den Zollbefreiungen für die Veredelungsindustrie gebildet. Besonders aufschlussreich ist eine Gruppe von Wirtschaftsstatistiken, die Material über die Wirtschaftslage in der Weimarer Republik enthält. Darüber hinaus ist eine kleine Anzahl von Einzelakten mit verschiedenen Betreffen aus der Zeit des Dritten Reiches zusammengestellt worden. Insgesamt ist auch bei diesen Sachakten zu berücksichtigen, dass der eigentliche Aktenbildner häufig eine Vorläuferbehörde von Landesfinanzamt und Oberfinanzpräsident gewesen ist.

Seit 1993 stand das Hauptstaatsarchiv wegen der Übernahme sogenannter Reichsfluchtsteuer- und Reichssiedlungsakten aus der Altaktenregistratur der Oberfinanzdirektion Hannover mit dieser Behörde in Kontakt. Bei der ersten Sichtung der Altakten durch das Hauptstaatsarchiv im Februar 1998 lagerten diese ungeordnet in zwei Kellern des Bundesvermögensamtes Hannover. Insgesamt befanden sich in beiden Kellerräumen ca. 150 laufende Meter Akten in Ordnern und Heftern und 22 Umzugskartons. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht, wie zuvor vermutet, um sogenannte Reichsfluchtsteuerakten handelt, sondern eher um umfangreiche Vorgänge des Landesfinanzamtes bzw. ab dem 01. April 1937 des Oberfinanzpräsidenten Hannover sowie der Finanzämter aus der Zeit 1934 bis 1945. Erste Stichproben ergaben, dass die Vorgänge des Landesfinanzamtes bzw. des Oberfinanzpräsidenten sowie der Finanzämter, die Vermögensfeststellung sowie die Auferlegung von Abgaben auf jüdisches Vermögen zu dokumentieren schienen. Die Aufbewahrungsfrist dieser zunächst seitens der Oberfinanzdirektion als Reichsfluchtsteuerakten bezeichneten Aktengruppe lief Ende des Jahres 1999 aus. Die General- bzw. Allgemeinen Akten aus dem Bestand wurden schon im Vorgriff unter Verkürzung der Aufbewahrungsfrist 1998 in das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv übernommen und in den bereits bestehenden Bestand des Oberfinanzpräsidenten Hannover "Hann. 210" unter der Signatur Acc. 160/98 Nr. 1-17 eingegliedert.
Um eine geordnete Übergabe der übrigen Akten an das Archiv zu gewährleisten, ging es im Vorfeld der Abgabe zunächst darum, den Bestand zu ordnen und sicherzustellen. Im August 1998 begannen Studenten der Universität Hannover mit einer ersten oberflächlichen Säuberung und Erfassung der Akten in einer tabellarischen Liste sowie der Ordnung der erfassten Akten nach Provenienzen in den Kellerräumen des Bundesvermögensamtes Hannover.
Am 22.01.2001 wurden von der Oberfinanzdirektion Magdeburg - Außenstelle Hannover -(14) ca. 100 laufende Meter Akten der Devisenstelle und der Vermögensverwertungsstelle aus dem Bereich des Landesfinanzamtes bzw. des Oberfinanzpräsidenten Hannover sowie einiger Finanzämter an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv abgegeben. Der Bestand wurde zunächst in einem provisorischen Magazin des Hauptstaatsarchivs im Gebäude der ehemaligen Hanomag unter der Bestandssignatur "Hann. 210" und den vorläufigen Akzessionsnummern Acc. 2001/501 (Vermögensverwertungsstelle: Deportation), Acc. 2001/520 (Vermögensverwertungsstelle: Emigration und Nachlässe) und Acc. 2001/521 (Devisenstelle) eingelagert.
Für diese Akten wurde im Zuge eines DFG-Forschungsprojektes eine Tiefenerschließung durchgeführt.

II. Das DFG-Forschungsprojekt "Finanzverwaltung und Judenverfolgung am Beispiel des Oberfinanzpräsidenten Hannover 1935-1945"

Das DFG-Forschungsprojekt von November 2000 bis März 2004 war eine Kooperation zwischen dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv und dem Historischen Seminar der Universität Hannover mit dem Ziel der Verbindung von archivischer Erfassung und gleichzeitiger wissenschaftlicher Auswertung. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung stand in erster Linie die Auswertung der Akten der Vermögensverwertungsstelle. Neben einer Analyse der Dienststelle (Aufbau und Organisation, Aufgaben) sollten vor allem die Darstellung der Verwaltung und Verwertung jüdischen Vermögens und die Beschreibung der drei betroffenen Personengruppen, Opfer, Täter (Vollstrecker) und Nutznießer, erfolgen und auf diese Weise eine Verbindung von Opfer- und Tätergeschichte hergestellt werden.
Der Aktenbestand ist in drei Gruppen mit jeweils unterschiedlichen Akzessionen aufgeteilt.

Die erste Gruppe mit der Signatur Hann. 210 Acc. 2004/023 beinhaltet Akten der Vermögensverwertungsstelle mit dem Aktenzeichen der Reichsfinanzverwaltung O.5205 (vom Reich eingezogenes oder verfallenes Vermögen) -J. (Jude) römische Zahl (Kennnummer des Transports) -P oder ab 1944 V (Dienststelle) + dreistellige Zahl (Sachbearbeiter). Dabei handelt es sich um Akten zu jüdischen Bürgern, welche ab Dezember 1941 bis Januar 1942 von Hannover aus in Ghettos oder Konzentrationslager deportiert wurden.
Beispiel: O.5205-J.III/125-P211b

Unter der Signatur Hann. 210 Acc. 2004/024 wurden Akten der Vermögensverwertungsstelle mit dem Aktenzeichen der Reichsfinanzverwaltung O.5210 (vom Reich eingezogenes oder verfallenes Vermögen)-A. (unbekannt) und eine laufende Nummer sowie P oder ab 1944 V (Dienststelle) + dreistellige Zahl (Sachbearbeiter) erfasst. Inhaltlich dokumentieren diese Akten die Einziehung und Verwertung des Vermögens ausgewanderter, ausgebürgerter oder verstorbener Juden.
Beispiel: O.5210-A.63-V124

Akten der Devisenstelle Hannover wurden unter der Signatur Hann. 210 Acc. 2004/025 erfasst. Die Akten der Devisenstelle geben Auskunft über die Vermögenslage jüdischer Bürger und deren Familien, über die Belegung mit speziellen Abgaben ("Judenvermögensabgabe") sowie über den organisatorischen Ablauf der Auswanderung und der damit verbundenen Ausplünderung. Ein großer Teil dieser Akten (lfd. Nr. 3000-4971) bestand jeweils nur aus wenigen Seiten und war gebündelt abgelegt worden. Im Rahmen der Verzeichnung wurden die Vorgänge zunächst getrennt. Der Informationsgehalt dieser Akten ist hinsichtlich der Vermögenswerte sehr gering.

Die Akten der Finanzämter, deren Provenienz bei den örtlichen Finanzämtern aus dem Zuständigkeitsbereich des früheren Oberfinanzpräsidenten Hannover lag, wurden abgetrennt und den Beständen der Finanzämter zugewiesen. Die Akten solcher Finanzämter, welche nicht im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs liegen, ebenso wie die Akten der Devisenzweigstelle Braunschweig wurden an die dafür zuständigen Staatsarchive (15) abgegeben.

Mit Ausnahme der Akten der Vermögensverwertungsstelle, die nur zu jüdischen Personen geführt wurden, handelt es sich bei den Akten der Devisenstelle um Personen- und Firmenakten und um Akten von Institutionen sowohl mit jüdischem als auch mit nicht jüdischem Betreff. Um eine Aktengruppe zu schaffen, die ausschließlich jüdische Personen dokumentiert, wurden die Akten zunächst nach jüdischen und nicht jüdischen Betreffen, Personen, Firmen sowie Institutionen getrennt. Sowohl die Akten mit jüdischen als auch nicht jüdischen Betreffen wurden dann in verschiedenen Unterkategorien unter dem Gliederungspunkt 5 „Vermögensverwertungs- und Devisenstelle“ eingeordnet. Von den Akten mit nicht jüdischem Betreff wurde zudem ein großer Teil kassiert.

Die Verzeichnungsdatensätze der jeweils zu einer Person geführten Akten enthalten neben den archivischen Daten zur Akte (Signatur, Laufzeit, etc.) die biographischen Grunddaten der Betroffenen und Angaben zu größeren Vermögenswerten. Zur Biographie wurden neben Namen und Lebensdaten auch die angegebenen beruflichen Tätigkeiten sowie das eventuelle Auswanderungs- oder Deportationsziel und -datum aufgenommen. Sie beschränken sich nicht nur auf den Haushaltsvorstand, sondern beziehen sich auch auf alle mitbehandelten Familienmitglieder. Die Vermögenswerte behandeln neben den Bankkonten auch die Renten- und Lebensversicherungen, Grundstücke sowie sonstige Vermögenswerte wie Schmucksammlungen, Bibliotheken, Kunstwerke und ähnliches. Schließlich ist noch die Existenz von wichtigen amtlichen Formularen zum Vermögen der Betroffenen festgehalten - dazu gehören die Vermögensaufstellungen, evtl. Versteigerungsprotokolle und/oder Umzugsgutlisten oder Sicherungsanordnungen.

III. Anmerkungen

1.) Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.), Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1936, S. 144.

2.) Oberfinanzdirektion Hannover, Beiträge zur Verwaltungsgliederung und Verwaltungsgeschichte Niedersachsens (VII.). Die geschichtliche Entwicklung der Steuerverwaltung in Niedersachsen und ihre Aufgaben, in: Neues Archiv für Niedersachsen. Landeskunde/Statistik/Landesplanung, Nr. 1/1957 Bd. 9 (14), Bremen-Horn 1957, S. 2f.

3.) Leesch, Wolfgang, Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815 in: Leesch, Wolfgang/Birkwald, Ilse/Blumberg, Gerd, Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815 (Sonderdruck der OFD Münster), Münster 1998, S. 154.

4.) Oberfinanzdirektion Hannover, Beiträge zur Verwaltungsgliederung und Verwaltungsgeschichte Niedersachsens (VII.). Die geschichtliche Entwicklung der Steuerverwaltung in Niedersachsen und ihre Aufgaben, in: Neues Archiv für Niedersachsen. Landeskunde/Statistik/Landesplanung, Nr. 1/1957 Bd. 9 (14), Bremen-Horn 1957, S. 5.

5.) Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.), Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1936, S. 145.

6.) Amtsblatt für Niedersachsen 1948, S. 127.

7.) Niedersächsisches Ministerialblatt 1951, S. 36.

8.) H. G. Adler, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, Tübingen 1974, S. 506.

9.) NLA HA Hann 210 Acc. 160/98 Nr. 10; Hann. 210 Acc. 5/76 Nr. 5.

10.) Ein weiterer Runderlass vom 25. Juni 1942 überträgt den Oberfinanzpräsidenten auch die Verwertung und Verwaltung des bis dahin vom Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg zentral verwalteten Vermögens emigrierter oder ausgebürgerter jüdischer Personen, vgl. Kurt Schilde, Bürokratie des Todes. Lebensgeschichten jüdischer Opfer des NS-Regimes im Spiegel von Finanzamtsakten, Berlin 2002, S. 63.

11.) NLA HA Hann. 210 Acc. 160/98 Nr. 6.

12.) Franke, Christoph, Legalisiertes Unrecht. Devisenbewirtschaftung und Judenverfolgung am Beispiel des Oberfinanzpräsidiums Hannover 1931 – 1945, Hannover 2010, S. 167

13.) Amtsblatt für Niedersachsen 1948, S. 249ff.

14.) Mit Wirkung vom 01. August 1998 wurden die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hannover im Bereich der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Magdeburg übertragen (BGBl I 1998, S. 407).

15.) Staatsarchiv Aurich: FA Aurich; FA Emden; FA Norden; FA Wittmund.
Staatsarchiv Bückeburg: FA Rinteln; FA Stadthagen.
Staatsarchiv Oldenburg: FA Cloppenburg; FA Delmenhorst; FA Jever; FA Oldenburg, FA Nordenham; FA Varel.
Staatsarchiv Osnabrück: FA Aschendorf; FA Bentheim; FA Lingen; FA Osnabrück; FA Quakenbrück.
Staatsarchiv Stade: FA Wesermünde; FA Zeven.
Staatsarchiv Wolfenbüttel: FA Bad Gandersheim; FA Blankenburg; FA Braunschweig; FA Goslar;
FA Helmstedt; FA Wolfenbüttel; Devisenstelle Braunschweig.

Literatur 

Anton Weise, Nach dem Raub. Die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten Hannover (1941-1950), Göttingen 2017.

Christoph Franke, Legalisiertes Unrecht. Devisenbewirtschaftung und Judenverfolgung am Beispiel des Oberfinanzpräsidiums Hannover 1931 – 1945, Hannover 2010.

H. G. Adler, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland,
Tübingen 1974.

Bajohr, Frank, "Arisierung" in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945, in: Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 35, Hamburg 1997.

Ilse Birkwald u.a., Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815 (Sonderdruck der OFD Münster), Münster 1998.

Blumberg, Gerd, Etappen der Verfolgung und Ausraubung und ihre bürokratische Apparatur, in: Kenkmann, Alfons, Rusinek, Bernd-A. (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden, Münster 1999.

Marlis Buchholz, Die Akten der Oberfinanzdirektion Hannover als Quellen zur Geschichte niedersächsischer Juden im Nationalsozialismus in: Archiv-Nachrichten. Mitteilungen aus niedersächsischen Archiven, Bd. 5 (2001).

Buchholz, Marlis, Die hannoverschen Judenhäuser. Zur Situation der Juden in der Zeit der Gettoisierung und Verfolgung 1941 bis 1945, Hannover 1987.

Buchholz, Marlis, Die Versteigerung des Besitzes deportierter Juden 1941/42, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte Bd. 73 (2001).

Dreßen, Wolfgang, Betrifft: "Aktion 3". Deutsche verwerten ihre jüdischen Nachbarn. Dokumente zur Arisierung, Berlin 1998.

Eisold, Peter, 50 Jahre danach - die Finanzverwaltung ein Werkzeug der Judenverfolgung?, in: Deutsche Steuer-Zeitung Nr. 21 (1988).

Felix, Günther, Scheinlegalität und Rechtsbeugung - Finanzverwaltung, Steuergerichtsbarkeit und Judenverfolgung im "Dritten Reich", in: Steuer und Studium, Heft 5 (1995).

Ferk, Gabriele, Zur Geschichte des Hamburger Oberfinanzpräsidenten: eine Hamburger Behörde auf Raubzug, in: Ebbinghaus, Angelika, Linne, Karsten (Hrsg.): Kein abgeschlossenes Kapitel. Hamburg im "Dritten Reich", Hamburg 1997.

Friedenberger, Martin: Das Berliner Finanzamt Moabit-West und die Enteignung der Emigranten des Dritten Reiches 1933-1942, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 49 Heft 8 (2001).

Füllberg-Stolberg, Claus, "Wie mir bekannt geworden ist, beabsichtigen Sie auszuwandern ..." Die Rolle der Oberfinanzdirektion Hannover bei der Vertreibung der Juden, in: Carl-Hans Hauptmeyer u.a. (Hrsg.), Die Welt querdenken. Festschrift für Hans-Heinrich Nolte zum 65. Geburtstag.
Frankfurt/M. 2002.

Huber, Ernst-Rudolf, Finanzverfassung und Finanzverwaltung, in: ders.: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u.a. 1981.

Mehl, Stefan, Das Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden 1933-1943 (Berliner Arbeitshefte und Berichte zur sozialwissenschaftlichen Forschung, Nr. 38), Berlin 1990.

Mohr, Gundi, Die fiskalische Ausbeutung der Juden im Dritten Reich. Ein Beitrag zur Rolle der Finanzverwaltung 1933-1945, hrsg. von der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat für Kultur und Freizeit / Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt/M.1996.

Rügge, Nicolas, 1.1 Akten der Finanzverwaltung (Devisenstelle und Vermögensverwertungsstelle), in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hrsg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), Hannover 2023, S. 10–16

Kurt Schilde, Bürokratie des Todes. Lebensgeschichten jüdischer Opfer des NS-Regimes im Spiegel von Finanzamtsakten, Berlin 2002.

Schmid, Hans-Dieter: "Finanztod". Die Zusammenarbeit von Gestapo und Finanzverwaltung bei der Ausplünderung der Juden in Deutschland. In: Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. Darmstadt 2000.

Wurm, Siegfried: Die finanzielle Vernichtung der Juden im Dritten Reich: wie vollzog sich der Griff der Nationalsozialisten nach dem jüdischen Vermögen? Berlin 1999.

Findmittel 

EDV-Findbuch 2018

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hann. 79 Finanzdirektion zu Hannover

Hann. 85 Zentralbehörden der Zoll- und Steuerverwaltung

Nds. 220 Oberfinanzdirektion Hannover

Nds. 225 [+ Name des Finanzamtes]

Nds. 110 W Landesverwaltungsamt: Wiedergutmachung (Entschädigung)

Akten der Devisenzweigstelle Braunschweig im Niedersächsischen Landesarchiv -Abteilung Wolfenbüttel.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

96,5

Bearbeiter 

Wolf-Dieter Mohrmann (1972)

Manfred von Boetticher

Gudrun Fiedler (1993)

Thomas Bardelle (1997)

Anna Ostendorff (2001)

Sabine Graf (2013)

Antje Lengnik (2020)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Hinweise zu der Verzeichnung der Akten der Vermögensverwertungs- und Devisenstelle :

Staatsangehörigkeit:
Es ist immer die Staatsangehörigkeit vor der Auswanderung angegeben.
Konfession:
Eintrag nur, wenn "jüdisch" oder ein anderer Glauben als Konfession in der Akte erwähnt wurde.
Letzte Anschrift:
Einheitlich für Hannover, Wunstorfer Landstr. 1: "Hannover, Israelitische Gartenbauschule Ahlem".
Dem Straßennamen innerhalb der letzten Anschrift ist die heutige Bezeichnung in Klammern angehängt. Falls es sich um eine nationalsozialistische Namensgebung handelt, ist der Anschrift die Bezeichnung "ehemals" vorangestellt.

Zu Familienangehörigen:

Allgemein:
Die letzte Anschrift ist nicht grundsätzlich auch für die Familienangehörigen gültig.
Ausbürgerung:
Das angegebene Ausbürgerungsdatum ist das Datum des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, in welchen die Ausbürgerung veröffentlicht wurde.

2c. Firma/Beruf
Arbeitsverhältnisse bei der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD) / Synagogen-Gemeinde Hannover beziehen sich auf bezahlte sowie unbezahlte Beschäftigungen.Der in den Akten angegebene erlernte Beruf ist nicht immer der tatsächlich erlernte Beruf. Die Angaben in dem Feld "erlernter Beruf" können sich unter Umständen auch auf die zwanghaft ausgeübte Tätigkeit beziehen, hier z. B. die Eintragung "Arbeiter".
Beschäftigungen z. B. als Haushilfe bei Bewohnern der Judenhäuser oder in anderen Haushalten wurden einheitlich mit dem Begriff "Privat" in dem Feld "beschäftigt bei" bezeichnet.
Bei Beschäftigungsverhältnissen in kleinen jüdischen "Selbsthilfebetrieben" wie z. B. Schneidereien in einigen Judenhäusern, ist durch die Nennung des Namens und der Straße deutlich gemacht, dass es sich um eines der Judenhäuser handelt.
Der "Arbeitgeber" wird, wenn es sich um jüdische Gemeindeeinrichtungen handelt, ohne detaillierte Angabe auf "RVJD/Synagogen-Gemeinde Hannover" beschränkt.
Dazu können folgende Einrichtungen zählen: Heinemann-Stiftung Hannover, Jüdischer Friedhof und Kleiderkammer, Jüdische Altersheime (Auf dem Emmerberge 31, Ellernstr. 16), Jüdische Volksschule Hannover, Jüdisches Krankenhaus Hannover, Gemeinschaftsküche Bergstr. 8 und der Jüdische Hilfsverein Hannover.
Berufsbezeichnungen wie Küchenhilfe, Nähhilfe, Aufwartung, Hausgehilfin erhielten in diesem Zusammenhang die einheitliche Bezeichnung "Angestellte/Angestellter". Es sei denn, es wurden konkrete Berufe wie Lehrer, Buchhalter oder Koch genannt.

2e. Verwaltungsentscheidungen/Bemerkungen

Das Feld "Bemerkungen" enthält zusätzliche Informationen und Erläuterungen

Beispiele möglicher Stichworte:

Allgemein:
"Staatenlos"
Die Staatsangehörigkeit wurde nach den Angaben der Betroffenen eingetragen. Falls aus der Akte hervorgeht, dass die betreffende Person als staatenlos galt, wurde dieser Sachverhalt in dem Feld "Bemerkungen" notiert.
"Polen"
Handelt es sich bei den betreffenden Personen, um nach Polen abgeschobene Juden (Oktober 1938 oder Juni 1939) ist die Abschiebung in dem Feld "Bemerkungen" verzeichnet.
"Inhaber oder Mitinhaber"
Hinweis auf Firmen
"Mischling"
"Mischehe"
"Nachlass"
Die Akten werden in den meisten Fällen unter dem Namen des Verstorbenen geführt und enthalten teilweise umfangreiche Vermögenswerte sowie Erben im In- und Ausland.

Speziell zu O.5205 [Acc. 2004/023]

"Heimeinkauf"
Mit den Heimeinkaufsverträgen für Theresienstadt verpflichteten sich die Unterzeichner - meist ältere Juden vor der Deportation nach Theresienstadt - gezwungenermaßen, ihr Vermögen ganz oder teilweise der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, welche von der Gestapo lediglich vorgeschoben wurde, zu übertragen.

Speziell Devisenstelle [Acc. 2004/025]

"Geplant"
Aus der Akte geht nicht ausdrücklich hervor, ob und wohin die Betroffenen ausgewandert sind.
"Liste oder Stadt-Leihamt"
Hinweis, dass die Akte eine Liste der Silber- und Schmuckgegenstände enthält, die an das Stadt-Leihamt Hannover abgegeben wurden.

2f. Sonstige Vermögenswerte
Enthält Werte, Forderungen oder Erlöse, die nicht innerhalb der Bereiche Banken und Konten sowie Versicherungen und Immobilien zu erfassen waren. „Sonstige Vermögenswerte" wurden nur aufgeführt, wenn sie den Wert von 1.000 RM überschreiten. Hypothekenforderungen unterliegen dieser Grenze nicht.
Besonderheiten, wie Bibliotheken oder Briefmarkensammlungen, sind unabhängig von ihrem materiellen Wert aufgenommen worden.

2g. Grundstücke
Grundstücke, die vor Anlegen der Akte verkauft wurden, sind nicht aufgenommen worden. Grundstücke, die im Verlauf der Akte verkauft wurden oder schon verkauft waren, die Genehmigung durch den jeweilig zuständigen Regierungspräsidenten allerdings noch nicht vorlag, wurden aufgenommen.
Den Straßennamen der Grundstücke sind die heutigen Namen in Klammern angehängt. Falls die heutige Straßenbezeichnung unbekannt ist, es sich aber um eine nationalsozialistische Bezeichnung handelt, ist der Anschrift des Grundstücks die Bezeichnung "ehemals" vorangestellt (siehe "Letzte Anschrift").

Betriebsart:
a.) Die Anschrift ist bekannt, aber nicht die Betriebsart - die Eintragung lautet: "Grundstück".
b.) Die Anschrift ist bekannt und es wird deutlich, dass es sich um ein Haus handelt, dann lautet die Eintragung: "Hausgrundstück".
c.) Sonst ist die Betriebsart übernommen, welche in der Akte angegeben ist.

2h. Versicherungen
Es wurden nur kapitalbildende Versicherungen aufgenommen.