
Identifikation (kurz)
Titel
Medizinische Promotionen
Laufzeit
1856-2005
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Prüfungsakten der Humanmedizin und Zahnheilkunde
Geschichte des Bestandsbildners
Die Doktorpromotion als feierlicher Akt der Verleihung eines akademischen Grades erfordert das Bestehen eines Examens. Die Promotionen lagen bis in die jüngste Zeit in der Hoheit der Fakultäten. Nach Niedersächsischem Hochschulrecht (NHG, 1978) wird der Doktorgrad heute von der Gesamtuniversität verliehen, doch auf der Grundlage von Prüfungsordnungen der Fakultäten. Das Promotionsrecht ist als Teil der Prüfungsautonomie essenzieller Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.
Das frühneuzeitliche Doktorexamen setzte eine erfolgreich verteidigte öffentliche Disputation auf der Grundlage einer Dissertation und das Bestehen eines Prüfungsgesprächs mit den ordentlichen Professoren der Fakultät voraus. Ausnahmen waren häufig, insbesondere wurden Kandidaten in Abwesenheit (in absentia) promoviert.
Das moderne Promotionsverfahren bildete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus, in dem es den einzigen universitären Abschluss darstellte. Es legte als Qualitätsmerkmale ein Mindeststudium, das Bestehen des reformierten Examens (Rigorosum) und die obligatorische Veröffentlichung der Dissertation fest. Um diesen Standard sicherzustellen, wurde das Promotionsverfahren vereinheitlicht und brachte so umfangreichere und gleichförmigere Akten hervor. Ein Promotionsbogen dokumentiert das gesamte Verfahren. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion verfügte meist über einen Lebenslauf. Ein Promotionsverfahren schließt mit der Aushändigung eine deklarativ öffentlichen Urkunde ab. Promotionsakten wurden als Einzelfallakten von den Dekanaten der Fakultäten geführt. Gerichtsverfahren konnten ggf. zur Bildung von Beiakten führen. In der Massenuniversität wurde die Aktenführung auf besondere Prüfungsämter bei den Fakultäten verlagert.
Seit dem Ersten Weltkrieg verleiht die Medizinische Fakultät neben dem Titel Dr. med. auch das Fachdoktorat Dr. med. dent. Von 1734 bis 1856 wurden die Promotionsvorgänge als Teil der allgemeinen Dekanatsakten abgelegt und befinden sich im Bestand Med. Fak.
Bestandsgeschichte
Die Promotionsvorgänge sind in einer Kartei erschlossen und werden zur Zeit in Arcinsys übertragen (Stand 2021).
Literatur
Berwinkel, Holger: Promotionsakten der Georg-August-Universität Göttingen, in: Heckl, Jens (Hg.) Unbekannte Quellen. Massenakten des 20. Jahrhunderts, Bd. 4, Duisburg: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen 2019, S. 153-170.
Findmittel
Arcinsys, Kartei
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Bestand Med. Fak. (Dekanat der Medizinischen Fakultät)
Weitere Angaben (Bestand)
Benutzung
Der Bestand ist teilweise elektronisch in Arcinsys erschlossen und nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes verschiedenen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal. Der Bestand enhält unbearbeitete Zugänge.