NLA HA Hann. 71 Göttingen

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Justizkanzlei/Obergericht Göttingen

Laufzeit 

1597-1880

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Verwaltungsangelegenheiten, Personalia, Zivil- und Kriminalrechtsprechung
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 77,1 lfdm

Bestandsgeschichte 

I. Behördengeschichte

Als Mittelgerichte wurden nach 1813 die Justizkanzleien wieder eingerichtet. Die Kanzlei in Hannover musste sich auf Calenberg und Hoya-Diepholz beschränken. Göttingen-Grubenhagen mit dem Harz gab sie an die neuerrichtete Kanzlei zu Göttingen ab, in deren Zuständigkeit auch der Hannover zugesprochene Teil des Eichsfeldes fiel (vgl. Theodor Roscher, Gerichtsverfassung und Anwaltschaft im einstmaligen Kurstaat und Königreich Hannover, in: Festschrift Siebzehnter Deutscher Anwaltstag Hannover 1905, S. 34). Durch Königliches Reskript vom 13. Dezember 1816 wurde die Justizkanzlei in Göttingen errichtet und am 1. März 1817 durch den Minister von Arnswaldt feierlich eröffnet. Der Behörde gehörten ein Kanzleidirektor, fünf Kanzleiräte und zwei Kanzleiassessoren sowie zwei Kanzleisekretäre und drei Kanzlisten an. (vgl. Hann. 71 Göttingen A Nr. 2). Für eine Ratsstelle hatte die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft das Präsentationsrecht: ein Übrigbleibsel des ständischen Charakters der Hofgerichte. Für die sogenannten kanzleisässigen Personen und Sachen waren die Justizkanzleien erster Instanz bis 1848 zuständig, was eine Mehrbelastung durch Bagatellangelegenheiten bedeutete. Für das Zivilverfahren waren die Calenberger Kanzleiordnung von 1663 sowie preußische und hessische Gesetze maßgebend, für das Verfahren in Strafsachen, für die fast allein die Justizkanzleien die erkennenden Gerichte waren, die Kriminal-Instruktion vom 30. April 1736.

Anscheinend hat es innerhalb der Justizkanzlei drei Expeditionen gegen, nach denen die Akten gelegt waren: Grubenhagensche, aquirierte und Göttingsche Expedition (vgl. M. Bär, Übersicht über die Bestände, S. 90). Die Mehrzahl der erhaltenen Akten gehört in die Abteilung der Zivilprozesse (Abteilung B Judicialia, siehe Gliederungspunkt 02). Strafprozesse haben sich nicht erhalten.

Durch die Verordnung vom 30. April 1823 wurden bei den Justizkanzleien Pupillenkollegien eingerichtet, welche die Obervormundschaft über kanzleisässige Personen und deren Güter, Kuratelen und Konkurse zu versehen hatten (vgl. Roscher, a.a.O., S. 38). Durch die Aufhebung des befreiten Gerichtsstandes 1848 verloren die Pupillenkollegien ihre Daseinsberechtigung. Akten des Göttinger Pupillenkollegiums haben sich in der Abteilung C (siehe Gliederungspunkt 03) erhalten.

Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1852 brachte auch eine Neuregelung für die mittleren Gerichte. Die Justizkanzleien wurden aufgehoben. Damit endete auch das Präsentationsrecht der Provinziallandtage bei den Mittelgerichten. An die Stelle der Justizkanzleien traten die Obergerichte, die vom König ausschließlich frei besetzt werden konnten. Sie setzten sich aus einem Obergerichtsdirektor, einem Vizedirektor sowie einigen Richtern zusammen (vgl. Roscher, a.a.O., S. 48). Durch die Verordnung vom 7. August 1852 wurden im Bereich der bisherigen Justizkanzlei Göttingen die beiden Obergerichte Göttingen und Osterode eingerichtet:

Obergericht Göttingen:
Amtsgerichte Adelebsen, Bovenden, Dransfeld, Dassel, Friedland, Göttingen, Moringen, Hardegsen, Münden, Nörten, Northeim, Reinhausen, Radolfshausen, Uslar, Einbeck

Obergericht Osterode:
Amtsgerichte Duderstadt, Gieboldehausen, Herzberg, Lindau, Westerhof, Osterode, Scharzfeld, Hohnstein, Elbingerode, Zellerfeld, Clausthal, Andreasberg

(vgl. Ebhard, Gesetze für das Königreich Hannover, Bd. III, 1, 1851-1855, S. 273). Die Verordnung vom 31. März 1859 hob das große Obergericht zu Osterode wieder auf. Für dieses Gericht besteht ein gesonderter Bestand Hann. 71 Osterode. Jedoch sind auch Akten Osteroder Provenienz in diesen Bestand Hann. 71 Göttingen geraten.


II. Bestandsgeschichte

Die Akten aus der Zeit vor 1846 gelangten wahrscheinlich zwischen 1872 und 1899 in

das Staatsarchiv Hannover, da sie in der Beständeübersicht von Max Bär aus dem Jahre 1900 (vgl. M. Bär, Übersicht über die Bestände, S. 90) noch berücksichtigt worden sind. Sie bildeten zusammen mit den Prozeßakten der Justizkanzlei Hannover für den Sprengel der Göttinger Kanzlei, also aus der Zeit vom 17. Jahrhundert bis 1807, einen Bestand. Der weniger umfangreiche Teilbestand der Abteilung E (Gliederungspunkt 05) - mit einigen Akten der Staatsanwaltschaft - dürfte erst nach 1900 [...] abgegeben worden sein.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entschloss man sich zu einer umfassenden Neuordnung. 1962 wurden die Vorakten der Justizkanzlei Göttingen zu dem selbständigen Bestand Hann. 68 zusammengefasst (vgl. Vorwort zum Findbuch des Bestandes Hann. 68). [Der Bestand wurde geordnet und verzeichnet 1968/69 von Frau Lemke und 1977/78 von Herrn Lathwesen.] [...]

Hannover, im Mai 1979
gez. Dr. Asch


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden

Hannover, im August 2011