NLA HA Hann. 85

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Zentralbehörden der Zoll- und Steuerverwaltung

Laufzeit 

1798-1920

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Preußischer Zollvereinsbevollmächtigter: Generalia, Zollgesetz, Zollverordnung, Zolltarif, Preußische Provinzialsteuerdirektion: Allgemeines, Personalia, Inventar, Zoll-, Handels- und Verkehrsverhältnisse, Zölle, Indirekte Steuern, Kommunikationsabgaben, Kassen- und Rechnungswesen, Statistik, Preußisches Stempel- und Erbschaftssteueramt
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 22,1 lfdm

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Hann. 85 enthält - nach Zentralbehörden einerseits, Mittel- und Unterbehörden andererseits gegliedert - Akten von 22 Behörden aus dem Verwaltungsbereich der Zölle und indirekten Steuern. Ihr Zusammenhang lässt sich nur von der Verwaltungsgeschichte her verstehen.

I. Verwaltungsgeschichte

Nachdem die Errichtung des Steuervereins 1834 und der Wiederaustritt Braunschweigs aus diesem im Jahre 1841 vielfache Verwaltungsänderungen auf dem Gebiet der Zoll- und Steuerverwaltung verursacht hatten, wurde durch den Eintritt Hannovers und der übrigen nordwestdeutschen Staaten in den von Preußen bestimmten Zollverein 1853 eine neue Epoche auf diesem Verwaltungssektor eingeleitet. Durch die Verordnung vom 22. Dezember 1853 wurde der bisherige hannoversche Verwaltungsaufbau, das 1841 errichtete Obersteuerkollegium mit seinen drei Abteilungen, der Generaldirektion der direkten Steuern, der indirekten Steuern und der Wasserzölle, aufgelöst und mit Wirkung vom 1. Januar 1854 ein Obersteuerkollegium mit der Kompetenz in direkten Steuern (u.a. persönliche Steuern, Grund- und Häusersteuern, Stempelsteuern, Steuerfixa) errichtet. Parallel dazu bekam das neue Oberzollkollegium die Zuständigkeit für Zölle, indirekte Steuern und Abgaben. Außerdem bestand für die Wasserzölle und Schifffahrtsgefälle die Generaldirektion der Wasserzölle weiter fort.

Diese Verwaltungsgliederung setzte sich auch unterhalb "dieser obersten Landesbehörden" auf der Ebene der Mittel- und Unterbehörden fort: Die alten sieben Steuerdirektionen, die 1847 (vgl. Verordnung vom 16. Juni 1847 in: Gesetzsammlung, I. Abteilung, 1847, S. 172 ff.) als Mittelinstanz für die Verwaltung der direkten Steuern und der indirekten Abgaben und Zölle gegründet worden waren, wurden dadurch zur ausschließlichen Mittelinstanz des Obersteuerkollegiums, dass ihnen durch die Verordnung vom 22. Dezember 1853 (vgl.

Gesetzsammlung, I. Abteilung, 1853, S. 713 f.) die Verwaltung der Zölle und indirekten Abgaben entzogen und sie damit auf die direkten Steuern und die Stempelsteuer beschränkt wurden.

Für den dem Oberzollkollegium zugewiesenen Bereich der Zölle, indirekten Steuern und Abgaben aber wurde 1854 eine neuer Unterbau geschaffen: An den Grenzen wurden Hauptzollämter errichtet, denen zur Zollabfertigung Nebenzollämter erster und zweiter Klasse unterstellt wurden. Im Landesinnern wurden mit der gleichen Kompetenz Hauptsteuerämter gegründet, denen wieder Steuerämter und einzelne Steuerrezepturen untergeordnet wurden.

Nachdem 1863 noch die Generaldirektion der Wasserzölle aufgelöst und ihre Kompetenz mit der des Oberzollkollegiums zusammengelegt worden war, gab es also am Ende der hannoverschen Zeit unter dem Finanzministerium eine streng zweigleisige Steuer- und Zollverwaltung:
1. das Obersteuerkollegium mit untergeordneten Steuerdirektionen für die direkten und Stempelsteuern;
2. das Oberzollkollegium mit untergeordneten Hauptzollämtern, Nebenzollämtern, Hauptsteuerämtern und Steuerämtern für die Zölle, indirekten Steuern und Abgaben.

Die preußische Organisation konnten - unter einigen Abwandlungen - ab 1866 daran anknüpfen. Die Kompetenz des hannoverschen Obersteuerkollegiums in direkten Steuern wurde zunächst noch bis 1869 in alter Form fortgeführt und dann der neu gebildeten Finanzdirektion (vgl. Hann. 79) übertragen. 1885 wurde sie jeweils auf die dritte Abteilung der neu gebildeten preußischen Bezirksregierungen (vgl. Hann. 80 Hannover, Hann. 80 Hildesheim, Hann. 80 Lüneburg) aufgeteilt.

Die Kompetenz des hannoverschen Oberzollkollegiums wurde nach dem Muster der in den "altländischen Provinzen" Preußens mit Ausnahme Brandenburgs schon seit 1823 bestehenden Verhältnisse einer Provinzialsteuerdirektion zu Hannover übertragen. Diese wurde durch

"Allerhöchstens Erlaß vom 8. Februar 1867" ins Leben gerufen. Ihr wurde nicht nur die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern des ehemaligen Oberzollkollegiums überlassen, sondern nach preußischen Vorbild auch die Verwaltung der Stempelsteuer, die in hannoverscher Zeit beim Obersteuerkollegium lag, der Erbschaftsabgabe, der Chaussee-, Brücken-, Fähr-, Hafen- und Kanalgelder sowie sonstiger Schifffahrtsabgaben anvertraut, die bisher von verschiedenen hannoverschen Behörden (u.a. Landdrosteien, Generaldirektion des Wasserbaus, Wasser- und Wegeinspektionen) bearbeitet wurden.

Unterhalb der preußischen Provinzialsteuerdirektion blieb das System der Hauptzoll- und Hauptsteuerämter nebst weiterer Unterbehörden bestehen. Nur für die spezielle Verwaltung der Erbschaftsabgabe wurden 1867 zwei Erbschaftssteuerämter zu Hannover für die Provinz eingerichtet und beide später, vermehrt um die Kompetenz in Stempelsteuerangelegenheiten, zum Stempel- und Erbschaftssteueramt der Provinz Hannover vereinigt.

1908 wurde die Provinzialsteuerdirektion unter Beibehaltung ihrer alten Kompetenz (u.a. Zölle, indirekte Reichs- und Landessteuern) zur "Oberzolldirektion Hannover" und die Hauptsteuerämter zu Hauptzollämtern umbenannt.

II. Bestandsgeschichte, Bestandsaufbau

Die oben skizzierte Verwaltungsentwicklung hat den Aufbau des Bestandes Hann. 85 mit seinen 22 Behörden und damit auch den des Findbuchs bestimmt.

Das Findbuch Hann. 85 (Zentralbehörden) enthält die Akten des preußischen Zollvereinsbevollmächtigten beim Königreich Hannover und die Akten der preußischen Provinzialsteuerdirektion mit Vorakten aus der hannoverschen Zeit, besonders die Akten des Oberzollkollegiums. Als dritter sehr kleiner Bestand wurden die Akten des preußischen Stempel- und Erbschaftssteueramtes für die Provinz Hannover angeschlossen.

Das Findbuch Hann. 85a enthält nach Regierungsbezirken

geordnet die Akten der Mittel- und Unterbehörden, wie sie seit 1854 bestehen, d.h. der Hauptsteuerämter, der Hauptzollämter, die beide die gleiche Kompetenz haben, und der ihnen unterstellten Steuerämter und Nebenzollämter. Hinzu kommen die Akten der Stationskontrolleure zu Harburg, die an das Hauptzollamt Harburg angeschlossen wurden, und die Akten der Steuerdirektion Göttingen aus der Zeit vor 1853, die als fester Aktenzusammenhang gesondert belassen wurden, obwohl sie als Vorakten des Hauptsteueramts Münden zu werden sind. Da sie in die Systematik dieses Hauptsteueramtes aber nicht einzuordnen waren, sind als älterer Teil vor den Akten des Hauptsteueramtes Münden angeordnet worden.

Der Bestand Hann. 85 war trotz einiger erkennbarer älterer Zusammenhänge bisher völlig ungeordnet. Er wurde verzettelt und mit Hilfe der Zettel in der oben beschriebenen Weise provenienzgerecht neue geordnet. Die neue Ordnung lehnt sich an die alten Behördensignaturen an, doch ist, soweit möglich, die Systematik der Hauptsteuer- und Hauptzollämter einander angeglichen worden, wobei der Aufbau der Provinzialsteuerdirektionsakten als Maßstab genommen wurde.

Hannover, im Dezember 1965
gez. Dr. Otto Merker



Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im September

2006

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet

Abgeschlossen: Nein