NLA HA Hann. 79

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzdirektion

Laufzeit 

1782-1928

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Enthält v.a. Personalakten, aber auch Präsidialregistratur; Abteilung für direkte Steuern, Abteilung für Domänen u.a. mit Spezialteilungen, Verkoppelungen, Pachtsachen und Ablösungen; Abteilung für Forsten u.a. mit Forstbetriebsvorschlägen
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 43,2 lfdm

Bestandsgeschichte 

Vorwort
Mit der seit 1867 projektierten, aber erst durch Allerhöchsten. Erlass vom 5. April 1869 (Pr. GS 512) errichteten und am 11. Juni 1869 in Wirklichkeit getretenen Königlichen Finanzdirektion für die Provinz Hannover wurde eine Provinzialbehörde geschaffen, die zusammen mit den beibehaltenen 6 Landdrosteien und den Konsistorien noch die Merkmale der alten hannoverschen Behördenorganisation trug. In Nachfolge des Obersteuerkollegiums (seit 1854 für die direkten Steuern zuständig) und der Königlichen Verwaltung der Domänen und Forsten (bis 1858 Domänenkammer) vereinigte sie nämlich diese beiden Kompetenzbereiche als zentrale Mittelbehörde für die gesamte
Provinz Hannover. Die neue Finanzbehörde hatte also in der Provinz zu bearbeiten: 1. die direkten Steuern, 2. die
Domänen, 3. die Forsten einschließlich der Jagdsachen, 4. das Etats-, Kassen- und Rechnungswesen 5. weitere kleinere Aufgabenbereiche wie das Lehnswesen, die Regalien, die Hof- und Zivildiener-Witwenkasse, die hannoversche Staatsschuldenverwaltung und .anderes Entsprechend ihren Aufgaben wurde die Finanzdirektion - nach anfangs anderen Vorstellungen - in drei Abteilungen gegliedert: 1. Abteilung für direkte Steuern, 2. Abteilung für Domänen, 3. Abteilung für Forsten. An die Spitze trat ein Präsident. Zum ersten Präsidenten wurde nicht der dazu bereits designierte frühere Chef der Domanialverwaltung, der Hannoveraner Carl Ernst Ottokar von Seebach, berufen, sondern der aus Danzig herbeigeholte Oberregierungsrat Winckler (+1. Februar 1872). Die weiteren Präsidenten waren: Meinecke 1872 März-November Lentz 1872-1883 und von Borries 1883-1885. Der ersten Abteilung wurde der frühere Leiter des Obersteuerkollegiums, der Oberregierungsrat Sauerhering 1877 zum Direktor der Klosterkammer ernannt), der 2. Abteilung der Geheime Regierungsrat Lentz aus Merseburg (1872 Chef der Behörde) und der

Forstabteilung der tüchtige, aus der hannoverschen Verwaltung kommende Forstdirektor Heinrich Chr. Burckhardt als Abteilungsdirigenten vorangestellt. Geschäftsverteilungspläne der Domänen- und der Forstabteilung von 1870 befinden sich in der Akte des Oberpräsidenten Hann. 122a VIII 451. Eine allgemeine Geschäfts- und Dienstordnung für die Finanzdirektion wurde am 16. Mai 1873 erlassen (in den hiesigen Akten nicht ermittelt). Der Finanzdirektion waren durch den Allerhöchsten Erlaß vom 5. April 1869 die gleiche Stellung und dieselben Obliegenheiten und Befugnisse zugewiesen worden, die für den Bereich der Finanzverwaltung in den alten Provinzen die Regierungen hatten. Es konnte nur eine Frage der Zeit sein, wann diese hannoversche Sonderform zugunsten der Einheitlichkeit der Behördenorganisation im Lande beseitigt wurde. Das bewirkte das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Pr. GS 195). Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in der Provinz Hannover am 1. Juli 1885 traten an die Stelle der Finanzdirektion die Abteilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten der neu gebildeten 6 Regierungen. Immerhin hatte die Finanzdirektion als Übergang und Zwischenstufe zwischen hannoversch und preußisch organisierter Mittelinstanz 16 Jahre Bestand gehabt. Der überlieferte Aktenbestand der Finanzdirektion ist relativ gering und dokumentiert nur bruchstückhaft ihren gesamten Kompetenzbereich. Auf die Nachfolgebehörden, die Regierungspräsidien, aufgeteilt und dezentralisiert, ist ihm nicht nur die Zersplitterung, sondern auch ein hohes Maß an Vernichtung zuteil geworden, was besonders bezüglich der Generalakten zu bedauern ist. Aus dem Vorhandenen lässt sich aber der Registraturaufbau der Finanzdirektion in den wesentlichen Teilen erkennen, wie er auch der archivischen Ordnung zugrunde gelegt worden ist. Im einzelnen: 1. Präsidialabteilung. Gliederung und

Inhalt der Registratur sind im Wesentlichen unbekannt. Erhalten sind vor allem Personalakten. 2. Erste Abteilung für direkte Steuern. An Sachakten dieser ersten Finanzdirektion-Abteilung ist kaum etwas erhalten. Dafür sind hier außer einigen Generalakten des Obersteuerkollegiums vor allem Personalakten der Steuerbeamten seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts zusammengebracht worden. Sie sind von folgenden Behörden geführt worden: 1817 Obersteuerkommission 1818/20-1836 Obersteuerkollegium Hannover 1836-1842 Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle 1842-1853 Generaldirektion der direkten bzw. indirekten Steuern 1854-1869 Obersteuerkollegium 1869-1885 Finanzdirektion Hannover ab 1885 Regierungen, III. Abt., A. Steuerverwaltung Die Personalakten sind alphabetisch geordnet. Unter ihnen befinden sich auch einige besonders gekennzeichnete Akten, die nicht bei der Zentralinstanz, sondern bei den einzelnen Steuerdirektionen entstanden sind. 3. Zweite Abteilung für Domänen. Die Akten dieser Abteilung sind von folgenden Behörden geführt worden: Bis 1858 Königliche Domänenkammer 1858-1866 Finanzministerium, Abteilung für Domänen und Forsten, bzw. für die ausgeschiedenen Krongüter, das Ministerium des königlichen Hauses 1866-1867 Preußisches Generalgouvernement, Department der Finanzen 1867-1868 Preußische Ziviladministration, Department der Finanzen 1868-1869 Königliche Verwaltung der Domänen und Forsten 1869-1885 Finanzdirektion Hannover, 2. Abteilung für Domänen. Die Generalakten haben seit 1869, getrennt von den Generalia der Domänenkammer (Hann. 76a), eine eigene Registratur gebildet. Das nach dem Behördenrepertorium (Hann. 79 II Nr.1) unten wiedergegebene Gliederungsschema der Generalia ist heute nur stellenweise mit Akten besetzt.
Die Specialia ist 1874 eine eigene Registratur mit neuem Signatursystem und neuen Behördenfindbüchern angelegt
worden. Die

Repertorien von den Ämtern der Landdrostei Hannover liegen heute noch vor (zu den Altfindbüchern
genommen). Jedes Amt eines Landdrosteibezirks erhielt einen Großbuchstaben und war nach einer aus Kleinbuchstaben und Nummer zusammengesetzten, ziemlich gleich bleibenden Systematik geordnet.Im Gegensatz zu ihren Vorgängerbehörden (siehe oben) hatte damit die Domanialabteilung der Finanzdirektion erstmalig eine
Registratur-Ordnung für die laufende Registratur geschaffen, in die allerdings auch Akten der oben angegebenen Vorbehörden als Vorakten hereingenommen wurden. Die in den heutigen Archivbeständen Hann. 76a und Hann. 88 vereinigten Kammerakten waren demgegenüber von jeher als Altregistratur dieser Behörden und nachher auch der Finanzdirektion organisiert und verwaltet worden. Bei der Auflösung der Finanzdirektion und Aufsplitterung ihrer Kompetenz auf die 6 Regierungen 1885 sind diese Spezialakten mit Ausnahme derjenigen, die in die 1885 neu geschaffenen Registraturen der Regierungen als Vorakten direkt eingefügt wurden, nachträglich in die Altregistratur der Domänenkammer (Hann. 88 A bis G) zurückverlegt worden. Sie tragen deshalb zwei Signatursysteme, die der Finanzdirektions- und die der Domänenkammerregistratur. Die Domänenabteilung hatte überdies noch einige Sonderregistraturen, so die Justizprozeßsachen, die Domänenrentmeisterbestallungen. Die erhaltenen Akten sind unter den Generalia eingeordnet worden (kenntlich an den in eckigen Klammern gesetzten Großbuchstaben). Über die Ablösungs- und die Domänen-Dokumentenregistratur (Behördenrepertorium Hann. 79 II 1) ist nichts weiter zu bemerken, da Akten nicht überliefert sind.4. Dritte Abteilung für Forsten. Die Forstregistratur ist genau wie die Domänenregistratur bei Auflösung der Finanzdirektion auf die nachfolgenden 6 Regierungen aufgeteilt worden (vergleiche. im einzelnem die Akte des Oberpräsidenten Hann.

122a VIII 4d, besonders die Verfügung des Präsidenten der Finanzdirektion vom 30. Mai 1885). Da das bei den Generalia nur bedingt möglich war, wurde die Hauptmasse derselben der Regierung in Hannover übergeben, die anderen Regierungen erhielten im Wesentlichen Abschriften. Die Generalakten wurden von der Forstabteilung der Regierung nach dem Aktenplan der Finanzdirektion (siehe Hann. 79 III Nr. 15) fortgeführt. Die fortgeführten Akten liegen demzufolge im Bestand Hann. 80 Hann. II. Der vorliegende Bestand umfasst lediglich einige nicht fortgeführte Generalakten, Personalakten von Forstbeamten alphabetisch geordnet) und Forstspezialakten aus den Landdrosteien Hannover und Hildesheim. Letztere waren nach Ämtern, später nach Forstinspektionen, endlich nach Oberförstereien, darunter nach Sachgesichtspunkten (ähnlich der Generalregistratur) gegliedert. Als die Finanzdirektion 1885 aufgelöst wurde, erwies sich die Teilung der
Verwaltung bei den Lehnssachen, den hannoverschen Staatsschuldensachen sowie der Aufsicht über die Hof- und
Zivildiener-Witwenkasse als unmöglich. Diese Gegenstände wurden der Regierung in Hannover zugewiesen. Vergleiche den Allerhöchsten Erlaß vom 29. August 1884 betreffend Die Verwaltung des landesherrlichen Lehnswesens in der Provinz Hannover (Pr. GS S. 341) sowie das Vorwort zu Hann. 80 Hann II. Der Archivbestand Hann. 79, in Bärs Beständeübersicht von 1900 noch ein Mischbestand aus mehreren Provenienzen, wurde 1961/62 von Dr. König und Dr. Merker neu formiert und durch Anstempelung der vorhandenen Behördenrepertorien, teilweise
Einzelverzeichnung und Übersichten erschlossen. Für das vorliegende Archivfindbuch nahm der Unterzeichnete die
Einzelverzeichnung der Forstakten und eine Umgruppierung bei den Domänenakten vor. Bei letzteren war nämlich ein unbefriedigender Zustand dadurch entstanden, dass die Spezialakten der Landdrostei Hannover

nach den
Behördenrepertorien der Finanzdirektion und deren Systematik aufgestellt und damit durch den 1874 von den Ämterspezialakten der Kammer Hann. 88 A und B getrennt worden waren, während die Domänenakten der Landdrosteibezirke Hildesheim und Lüneburg nach dem Endjahr der hannoverschen Domänenkammer 1858 auf
die Bestände Hann. 88 C bis G einerseits und Hann. 79 andererseits verteilt worden waren. Das heißt: man hatte die
Domänenakten der Ämter der Landdrosteien Hildesheim und Lüneburg, die über 1958 hinausreichten, zu Hann. 79 gelegt, ohne Rücksicht darauf, ob sie bis in die Zeit der Finanzdirektion fortgeführt waren, eine Signatur der Finanzdirektion erhalten hatten oder überhaupt in die Systematik der Finanzdirektion passten. Die wenig
glückliche Folge war, dass sich in der Domänenabteilung der Finanzdirektion Forstakten befanden, obwohl nicht die 2. Abteilung, sondern die 3. Abteilung der Finanzdirektion für die Forsten zuständig war, daß dabei manchen Ämtern der Landdrostei Lüneburg zwei Ordnungssysteme, das alte der Kammer und das neue der Finanzdirektion,
zwangsweise ineinandergeschachtelt werden mussten. Schließlich gelangten auf diese Weise ältere (bis in das 17.
Jahrhundert hinunterreichende) Akten in den Bestand der Finanzdirektion, die man in jedem Fall zunächst in der Kammer vermutet hätte. Die ungleiche Behandlung der Ämterspezialakten der Landdrostei Hannover einerseits und derjenigen der Landdrosteien Hildesheim und Lüneburg andererseits und die dadurch hervorgerufenen Systemstörungen sind nunmehr beseitigt worden. Im Bestand Hann. 79 sind jetzt in der Regel nur noch solche Domanialakten vereint, die in das Registraturschema der Finanzdirektion Aufnahme gefunden haben. Alle anderen Akten sind zu den Ämterspezialakten der Kammer (Hann. 88 C bis G) zurückgelegt worden. Bei der Landdrostei Hildesheim wären lediglich zwei Akten der

Finanzdirektion übrig geblieben; sie wurden aus reiner Zweckmäßigkeit ebenfalls bei der Kammer untergebracht. Eine Konkordanz weist im Einzelnen nach, was verändert worden ist.
Die dritte Abteilung für Forsten wurde aus folgenden Teilen neu aufgebaut: a) den von den Regierungen, namentlich von der Regierung Hannover nicht fortgeführten Generalakten der Finanzdirektion, die aus Hann. 80 Hann. IIa herausgezogen wurden; b) den aus dem aufgelösten Sammelbestand Hann. 182 übernommenen Forstpersonalakten der Finanzdirektion ; c) den wenigen hier bereits vorhandenen, aber noch nicht im einzelnen verzeichneten
Forstspezialakten. Für die Ordnung der Generalakten wurde die Systematik des Aktenplans der Finanzdirektion (vergleiche Hann. 79 III Nr. 15) zugrunde gelegt. Da das Ordnungsschema der Spezialakten bei der Finanzdirektion mehrmals gewechselt hatte, musste hier vereinheitlicht werden. Der gesamte Bestand wurde nach Forstinspektionen und darunter nach Oberförstereien nach dem Staatshandbuch von 1874 gegliedert. Nicht auszuschließen
ist, dass einzelne Forstspezialakten sich noch in den Beständen Hann. 80 anfinden oder dort hingelangen. Das wäre
jedoch lediglich ein Schönheitsfehler im Provenienzprinzip, der die Benutzung nicht weiter erschwert, da die
fortgeführten Akten der Finanzdirektion sowieso in den Hann. 80-Beständen belassen und zu suchen sind.
Abschließend sei hervorgehoben: Die Übergangsfunktion der Finanzdirektion hat die Registraturorganisation und -geschichte dieser Behörde geprägt. Die Aktenbestände der Vor- und Nachbehörden (Kammer, Regierungen) sind nicht durch feste Grenzjahre von dem hier verzeichneten Bestand der Finanzdirektion getrennt. Das bedeutet
für den Archivbenutzer, der nach Material über Domänen und Forsten aus der Zeit von etwa 1860-1885 sucht, dass er tunlichst in diesem jeweils die Bestände der Kammer (Hann. 76a, 88) und der

Regierungen (Hann. 80 Hann., Hild.,
Lün.III) in Betracht zu ziehen hat.
Pattensen, im Januar 1980
Gez.

Gieschen

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet