StadtA HI Best. 600

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Rehlecke-Stiftung

Laufzeit 

1634-1966

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Rehlecke-Stiftung wurde durch das Testament der Witwe Margarete Rehlecke, geb. Knackstedt vom 04./14.02.1634 bzw. einen Nachtrag (Codizill) vom 01.10.1640 begründet. Die Stifterin war in erster Ehe mit Jakob Primot (auch Primot(h), Prymot(h), Primat oder Vrymot(h) geschrieben) verheiratet, nach dessen Tod heiratete sie Jobst Rehlecke, der bereits im Jahre 1609 starb [Die Lebensdaten wurden freundlicherweise von Fr. Ebeling vom ev. Kirchenbuchamt ermittelt].
Aus 2. Ehe hatte sie einen Sohn Balzer Rehlecke (Relken). Da Balzer Rehlecke bereits 1625 starb und eventuell vorhandene weitere Kinder ebenfalls vor 1634 gestorben sein müssen, errichtete Margarete Rehlecke mit ihrem Vermögen eine Familienstiftung zur Unterstützung der Ausbildung von Familienangehörigen und für mildtätige Zwecke. Margarete Rehlecke starb am 26.12.1640 [möglicherweise Begräbnisdatum].
Das Kapital der Stiftung bestand aus 5000 Reichstalern, die in den Jahren 1618 und 1619 gegen Zinszahlung an das Wechselamt der Stadt gegeben wurden und durch das o.g. Testament in die Verwaltung der Stadtkämmerei übergingen, die jährlich zum Thomastag (21.12.) 5 % Zinsen zu zahlen hatte. Die Verwendung dieser Zinsen wurde von 2 Exekutoren geregelt, die aus der Familie stammen mußten und vom Magistrat der Stadt ernannt wurden. Anspruch auf ein Stipendium aus der Rehlecke-Stiftung hatten gem. Testament die Nachkommen der Geschwister der Stifterin Henni Knacksterdt, Anna Sölemann, geb. Knacksterdt und Magdalena Alphern, geb. Knacksterdt. Die Vergabe der Stiftungsmittel war im Einzelnen wie folgt geregelt:
1. die Prediger der Altstadt erhalten zu Weihnachten 24 Rtl. 20 Gr.
2. die Schulklasse des Gymnasium Andreanum zu Weihnachten 24 Rtl. 20 Gr.
3. der Stadtsuperintendent zu Weihnachten 6 Rtl. 5 Gr. (zur Anschaffung von Büchern für Curendarien oder anderen Bürgerkindern)
4. der Rechnungsführer des Martini-Hospitals zu Thomas für das Hospital 5 Rtl. 4 Gr. 2 D.
5. desgl. Trinitatis-Hospital
6. ein zur Verwandtschaft der Stifterin gehörender Knabe, der eine „gewöhnliche“ Schule besucht oder ein Handwerk erlernt erhält 9 Rtl. 7 ½ Gr.
7. zwei zur Familie gehörende Studierende, die eine Universität besuchen, erhalten 51 Rtl. 11 Gr. 7 D.
8. eine zur Familie gehörende Jungfrau erhält an ihrem Hochzeitstag 18 Rtl. 15 Gr. und einen silbernen Löffel im Wert von 2 Rtl. 1 Gr. 8 D. mit dem eingravierten Namen der Stifterin
9. die Kämmereikasse erhält zu Thomas für Rat zbd 24 Mann, Secretarius, Ratsschreiber, Bürgermeister, Kämmerer und Kämmereischreiber 39 Rtl. 1 Gr. 8 D.
10. die beiden Exekutoren der Stiftung erhalten als Gehalt jährlich 9 Rtl. 7 1/2 Gr.

Darüber hinaus enthält das Testament genaue Anweisungen über die Vergabe der Mittel zu 6, 7 und 8, wenn keine geeigneten Familienangehörigen vorhanden sind. Die Berechtigung zum Erhalt der genannten Legate ist jeweils durch geeignete Zeugnisse (Immatrikulationsbescheinigung, Taufschein etc.) nachzuweisen. Die im Testament angegebenen Beträge wurden im Jahre 1893 von den Exekutoren mit Zustimmung des Magistrats erhöht. In den Jahren nach den beiden Weltkriegen konnten infolge Inflation und Währungsreform keine Stipendien etc. ausgezahlt werden, da das Kapital durch die Inflation fast aufgezehrt war. Es betrug am 11.01.1927 noch 2.250,-- DM, die von der Stadt mit 5 % p.a. verzinst wurden. 1942 schlug die Stadtverwaltung zwecks Verwaltungsvereinfachung die Ablösung des Stiftungsvermögens und damit die Trennung vom städtischen Vermögen vor. Der Rat stimmte dieser Maßnahme am 27.04.1942 zu. Als Ablösungssumme wurde das 25fache der jährlichen Zinsen (2812,50 RM) vereinbart. Mit der Herausnahme des Stiftungsvermögens aus dem städtischen Vermögen entfielen auch die Zahlungen an die Kämmereikasse nach Nr. 9 des Testaments. Bereits im Jahre 1940 waren die Zahlungen nach Nr. 2 und Nr. 5 durch einmalige Zahlungen von der Stiftung abgelöst worden. Das Trinitatis-Hospital, das zusammen mit anderen Hospitälern als „Vereinigte Hospitäler“ von der Stadt übernommen worden war, wurde durch einmalige Zahlung von 64,-- RM abgefunden, das Gymnasium Andreanum durch einmalige Zahlung von 312,50 RM. Die Zahlungen an das Martini-Hospital entfielen nach dem 2. Weltkrieg, da das Hospital nicht mehr existierte. In den Jahren nach der Währungsreform gab es mehrfach wegen des geringen Vermögens Pläne, die Stiftung aufzulösen bzw. auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamts der Stadt mit anderen Hildesheimer Stiftungen zusammenzuschließen. Am 15. Februar 1971 beschlossen die Exekutoren die Auflösung der Stiftung, da das vorhandene Kapital zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr ausreichte. In der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Hildesheim vom 2. März 1971 (Gesch.-Z. 207-J.01.2.N.) wurde die Auflösung gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 Nds. Stiftungsgesetz genehmigt (veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hildesheim Nr. 6 vom 15.03.1971). Das restliche Vermögen der Rehlecke-Stiftung fiel gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Nds. Stiftungsgesetzes an das Land Niedersachsen.

Bestandsgeschichte 

Die in diesem Bestand verzeichneten Unterlagen der Rehlecke-Stiftung wurden am 27.09.1983 von Frau Liesmann (Dammstr. 22, 3200 Hildesheim) dem Stadtarchiv Hildesheim übergeben. Sie stammen von der Familie Thiele-Blume, in deren Besitz sie durch die langjährige Tätigkeit des Konrektors Hermann Blume und dessen Schwiegersohn Friedrich Thiele als Exekutoren der Stiftung gelangten. Die Unterlagen bestanden aus 19 Ordnern mit überwiegend ungeordneten Einzelblättern, die vom Bearbeiter zunächst blattweise nach Sachbetreffen geordnet, zu Sachakten zusammengefügt und dann verzeichnet wurden. Die Verzeichnung erfolgte im Oktober und November 1983. Die Arbeiten am Bestand 600 konnten im April 1985 abgeschlossen werden, nachdem in den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt übernommenen Akten, Angaben über die Auflösung der Stiftung ermittelt werden konnten.

Findmittel 

Findbuch, maschinenschriftlich

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Akten der Stadtverwaltung über die Rehlecke-Stiftung sind in den Beständen 52 Nr. 22, Best. 100-158, Best. 100-160, Best. 101-02, Best. 102-02 und Best. 103-14 Nr. 8141 enthalten.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

24 Stück

Bearbeiter 

Martin Hartmann, im Mai 2005