Identifikation (kurz)
Titel
Theologische Promotionen
Laufzeit
1737-1995
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Prüfungsakten der Theologischen Fakultät
Geschichte des Bestandsbildners
Die Doktorpromotion als feierlicher Akt der Verleihung eines akademischen Grades erfordert das Bestehen eines Examens. Die Promotionen lagen bis in die jüngste Zeit in der Hoheit der Fakultäten. Nach Niedersächsischem Hochschulrecht (NHG, vom 1.10. 1978) wird der Doktorgrad heute von der Gesamtuniversität verliehen, jedoch auf der Grundlage von Prüfungsordnungen der Fakultäten. Das Promotionsrecht ist als Teil der Prüfungsautonomie essenzieller Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.
Das frühneuzeitliche Doktorexamen setzte eine erfolgreich verteidigte öffentliche Disputation auf der Grundlage einer Dissertation und das Bestehen eines Prüfungsgesprächs mit den ordentlichen Professoren der Fakultät voraus. Ausnahmen waren häufig, insbesondere wurden Kandidaten in Abwesenheit (in absentia) promoviert.
Das moderne Promotionsverfahren bildete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus, in dem es den einzigen universitären Abschluss darstellte. Es legte als Qualitätsmerkmale ein Mindeststudium, das Bestehen des reformierten Examens (Rigorosum) und die obligatorische Veröffentlichung der Dissertation fest. Um diesen Standard sicherzustellen, wurde das Promotionsverfahren vereinheitlicht und brachte so umfangreichere und gleichförmigere Akten hervor. Ein Promotionsbogen dokumentiert das gesamte Verfahren. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion verfügte meist über einen Lebenslauf. Ein Promotionsverfahren schließt mit der Aushändigung eine deklarativ öffentlichen Urkunde ab. Promotionsakten wurden als Einzelfallakten von den Dekanaten der Fakultäten geführt. Gerichtsverfahren konnten ggf. zur Bildung von Beiakten führen. In der Massenuniversität wurde die Aktenführung auf besondere Prüfungsämter bei den Fakultäten verlagert.
An der Theologischen Fakultät wurde bis 1945 in regulären Verfahren zum Lizentiaten (Lic.) promoviert. Der Grad eines Doktors der Theologie (abgekürzt “D.”) war für Ehrenpromotionen reserviert, die sich ebenfalls beim Bestand befinden.
Bestandsgeschichte
Der Altbestand wurde 2001 vollständig in einem Findbuch verzeichnet. 2019 wurden im Rahmen eines Projekts die Verzeichnungen der Promotionsjahrgänge 1933 bis 1968 in Arcinsys übertragen.
Literatur
Berwinkel, Holger: Promotionsakten der Georg-August-Universität Göttingen, in: Heckl, Jens (Hg.) Unbekannte Quellen. Massenakten des 20. Jahrhunderts, Bd. 4, Duisburg: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen 2019, S. 153-170.
Findmittel
Arcinsys (Jahrgänge 1933-1968), Findbuch
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
6,0
Bearbeiter
Hillebrandt, Andreas (2001)
Benutzung
Der Bestand ist teilweise elektronisch in Arcinys erschlossen und nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes unterschiedlichen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen.