KreisA ROW D 11

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Standesamt Visselhövede

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit der Einführung eines einheitlichen und staatlichen Personenstandsgesetzes beschloss der Staat Preußen am 9. März 1874 die bisherige Vormachtstellung der Kirche im Personenstandswesen aufzulösen. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1874 nahmen die neugeschaffenen preußischen Standesämter ihre Arbeit auf und führten die Personenstandsregister getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen. So auch in Bremervörde und den umliegenden Ortschaften. Reichsweit wurde diese Regelung ab dem Jahre 1876 eingeführt und umgesetzt.
Die Register wurden doppelt geführt, d.h. Haupt- und Nebenregister bzw. ab 1938 Erst- und Zweitbuch, und getrennt gelagert. Die Erstbücher werden beim zuständigen Standesamt, die Zweitbücher bei der unteren Standesamtsaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten aufbewahrt. Seit 1928 mussten für sämtliche Register Namensverzeichnisse geführt werden, wobei auch vorher entsprechende Verzeichnisse vorhanden sein können.

Der Bestand „Standesamt Visselhövede" beginnt am 1. Oktober 1874. Der Standesamtsbezirk erstreckte sich von beginn an über die ehemaligen Gemeinden Bleckwedel, Buchholz, Dreeßel, Drögenbostel, Hiddingen, Jeddingen, Lüdingen, Nindorf, Ottingen, Rosebruch, Schwitschen, Wehnsen und Wittorf. Die ehemalige Gemeinde Kettenburg kam mit der Gebietsreform vom 1. März 1974 hinzu. Bis 1970 gehörte Kettenburg zum Standesamt Stellichte und von 1970 bis zum 28.2 Feburar 1974 zum Standesamt Walsrode

Bestandsgeschichte 

Die Standesamtsregister des Standesamts Sittensen werden seit 2017 fortlaufend nach Ende der Fortführungsfristen (Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) an das Kreisarchiv abgegeben. Aufbewahrt werden Sie in der Nebenstelle des Kreisarchivs in Rotenburg (Wümme), Weicheler Damm 9-11.

Literatur 

Thomas Brakmann, Personenstandsregister, in: Unbekannte Quellen: "Massenakten" des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren, Band 2, hrsg. v. Jens Heckl (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 43), Düsseldorf 2012, S. 189-211.

Thomas Brakmann, Personenstandsregister. Quellenkunde und Auswertungsmöglichkeiten, in: Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg 30 (2012), S. 3-11.

Thomas Brakmann, Fünf Jahre Personenstandsrechtsreform. Archivrechtliche Aspekte der Übernahme, Nacherfassung, Benutzung und Digitalisierung von Personenstandsregistern, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 17 (2013), S. 8-26.

Berthold Gaaz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 19. Februar 2007]: Handkommentar, 2. Auflage, Frankfurt a. Main / Berlin 2010.

Heribert Schmitz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 08. August 1957]; mit Ausführungsvorschriften und Auszügen aus BGB; EGBGB, StAG, BVFG, AuslG und KonsularG: Textausgabe für die standesamtliche Praxis mit Hinweisen, 8., erweiterte Auflage, Frankfurt a.M. / Berlin 2000.

Handbuch für die Provinz Hannover 1876, Hannover o.J. [1876], S. 259.

Wolfgang Schütz, 100 Jahre Standesämter in Deutschland. Kleine Geschichte der bürgerlichen Eheschließung und der Buchführung des Personenstandes, Frankfurt a. M. 1977.