Identification (short)
Title
Amt Zellerfeld
Life span
1578-1918
Fonds data
Short description
Generalia, Amtsverwaltung, Hoheits-, Grenz-, Jurisdiktions-, Domänen-, Militär-, Gemeinde-, Polizei- und Landesökonomiesachen, Kirche und Schule, Teilung und Verkoppelung
Findmittel: EDV-Findbuch 2010
Umfang: 26,4 lfdm
Hinweis:
Wegen Pilzbefall, Verunreinigung und Beschädigungen kann es teilweise zu Benutzungsbeschränkungen kommen. Einige Archivalien werden nur noch als Mikrofiche zur Benutzung vorgelegt.
Custodial history
I. Behördengeschichte
A. Gebietsmäßige Entwicklung des Amtes Zellerfeld
Das Amt Zellerfeld bestand unter diesem Namen vom 1. Oktober 1852 bis zum 31. März 1885. Seine Vorbehörde war zunächst das "Berg- und Stadtgericht Zellerfeld". Dessen gerichtliche Aufgaben wurden 1852 im Rahmen der allgemeinen Trennung von Justiz und Verwaltung auf das Amtsgericht Zellerfeld übertragen, die Verwaltungsfunktionen dem neuen Amte Zellerfeld zugewiesen. Das Amt Zellerfeld umfasste 1852 im wesentlichen den Bereich des alten Berg- und Stadtgerichts: Altenau, Bockswiese, Hahnenklee, Buntenbock, Grund, Lautenthal, Lerbach, Riefensbeek, Kamschlacken, Schulenburg, Wildemannn und die kleinen Zwischensiedlungen. Beeinträchtigt wurde sein Umfang anfangs durch die Verselbstständigung der Stadt Zellerfeld.. Die Zusammenlegung vieler, sehr kleiner Ämter der Gliederung von 1852 im Jahre 1859 gab auch dem Amte Zellerfeld erheblichen Zuwachs. Es kamen hinzu:
1. Das bisherige Amt St. Andreasberg (dem 1852 ebenfalls ein Berg- und Stadtgericht vorangegangen war) mit St. Andreasberg, Lonau , Lonauhammerhütte, Sieber und andere kleine Siedlungen;
2. die bisher selbstständige Stadt Clausthal.
Die Wiedereingliederung von Zellerfeld war bereits in der Zwischenzeit vorangegangen (zum 1. Februar 1855, vgl. Hann. 84 II G 10).
Durch die Vereinigung der vorgesetzten Behörde des Amtes, der Berghauptmannschaft Clausthal mit der Landdrostei (seit 1883 Regierung) Hildesheim im Jahre 1868 erlebte das Amt Zellerfeld eine ressortmäßige Umstellung, die für seine Tätigkeit und das sich daraus ergebende Erwachsen von Akten jedoch von untergeordneter Bedeutung erscheint. Diese Neuregelung ist jedoch wichtig für das Erfassen weiterer geschichtlicher Quellen; siehe Hann. 84: Akten der Berghauptmannschaft Clausthal, Hann. 80 Hildesheim: jüngere Akten der Landdrostei Hildesheim 1868/1870 ff.
Die Kreisordnung
des Jahres 1884, die mit dem 1. April 1885 in Kraft trat und in der überwiegenden Zahl der Fälle große Zusammenlegungen von Ämtern zur Folge hatte, brachte, gebietsmäßig betrachtet, dem Amte Zellerfeld keine Veränderung, nur eine Umbenennung in "Kreis Zellerfeld." Es liegt hier somit einer der nicht zahlreichen Fälle vor, wo ehemaliges Amt und neuer Kreis sich deckten.
B. Die Akten des Amtes Zellerfeld und seiner Vorbehörden
Trotz der vorerwähnten Flächengleichheit legte die Verwaltungsneuordnung von 1885, die ja neben den gebietlichen Zusammen- und Umlegungen auch innerbehördliche Umstellungen brachte, es auch im vorliegenden Falle nahe, den allgemeinen Trennungsschnitt in den Aktenbeständen (Ämter unter Hann. 74: Ämter, Landkreise unter Hann. 174) hier ebenfalls folgerichtig vorzunehmen. Es wurden daher bei der Neuordnung des Bestandes im Jahr 1954 anlässlich der Neuverzeichnung verschiedene jüngere oder wesentlich über 1885 hinaus untrennbar fortgesetzte Aktenstücke, die sich in dem Bestande fanden, ausgeschieden und für eine künftige Designation Hann. 174 Zellerfeld vorgesehen. Es handelt sich hauptsächlich um untere Polizeibeamte, Kirchensachen, Pensions- und Unterstützungssachen, Vorgänge über städtische Beamte u.a., Gemeinde- hauptsächlich Vermögens- und Rechnungssachen, Privatkrankenanstalten, einige Ablösungssachen, Verwaltung von Gutsbezirken.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Gliederungsmäßig setzte sich der Bestand Hann. 74 Zellerfeld vor der Neuordnung 1954 aus fünf mit römischen Zahlen bezeichneten Zugängen (Behördenabgaben) zusammen. Die ältesten Zugangsjahre sind infolge Verlustes der Find- und Zugangsbücher im Jahre 1943 nicht mehr nachweisbar.
Die Übernahme der Zugänge I und II erfolgte wohl Ende des 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts. Der große Zugang III wurde von dem Unterzeichneten um 1936 bei der Kreisverwaltung
in Zellerfeld ausgeschieden; die unbedeutende Ablieferung IV (vgl. Übersicht IB I2), unklar in der Herkunft, fand vielleicht auch noch vor dem 2. Weltkriege statt. Die Register des Zugangs V (vgl. KEI) wurden erst bei der letzten Durchmusterung der Kreisverwaltung in Zellerfeld nach alten Ämterakten im Mai 1953 übernommen (Zugangsverzeichnis 22/1953).
Die erwähnten römischen Zugangszahlen treten bei alten Signaturen in Erscheinung, da sie früher für die Feststellung nötig waren. Bei der Neuordnung des Bestandes wurden die Zugänge ineinander geschoben, dadurch erübrigte sich die erste römische Zahl. Sie ist mithin bei der Ermittlung von Akten anhand alter Signaturen wegzulassen. Zur ungefähren Kennzeichnung der alten Zugangsblocks und zur Erleichterung der Ermittlung alter Signaturen wurde die römischen Blockzahl jeweils bei den Abteilungen vermerkt.
Zwecks Vereinfachung der künftigen Betellungen und Zitierungen wurden die Unterabteilung bei der Neuverzeichnung nicht mehr in die Zitiersignatur einbezogen; sie wurden nur mehr in Klammern als Orientierungsgliederung beibehalten. Es ist mithin künftig nurmehr der Bestand Hann. 74. Zellerfeld, der Groß-Buchstabe der Hauptabteilung und die innerhalb dieser links laufende neue Nummer anzugeben (z. B. Hann. 74 Zellerfeld B 2 entspricht S. 5: Geschäftsführung beim Amte St. Andreasberg). Die neue Zählung empfahl sich zur Vermeidung von vielen a, b, c, usw.-Nummern auch deswegen, weil viele Sammelakten in ihre Einzelstücke zwecks besserer Erfassung der Einzel-Betreffe aufgelöst wurden. Es ist das jeweils an den gleichlautenden Alt-Signaturnummern - am Rande rechts in Klammern - erkennbar.
Eine Wiederaufgliederung des Bestandes in Sonderregistraturen der Vorbehörden und des nachfolgenden Amtes Zellerfeld erwies sich auch im vorliegendem Falle als untunlich. Es wurde die zusammenfassende Registraturgliederung des
späteren Amtes Zellerfeld beibehalten, jedoch in allen Fällen, in denen es zur Klarheit des Titels notwendig erschien, die Provenienz der Akte im Findbuch zum Ausdruck gebracht, z. B. "Akten des Amtes St. Andreasberg" und dergleichen.
Hannover, im Dezember 1954
gez. Th. Ullrich
Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im April
2010
Information / Notes
Additional information
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Geotagging
Name
Stadt Altenau
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
7
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-7
Link
Geotagging
Name
Stadt Grund
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
9
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-9
Link
Geotagging
Name
Stadt St. Andreasberg
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
11
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-11
Link
Geotagging
Name
Stadt Wildemann
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
8
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-8
Link
Geotagging
Name
Stadt Zellerfeld
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
6
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-6
Link
Geotagging
Name
Berg- und Forstamt Clausthal
Time from
1818
Time to
1841
Region_ID
12
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-12
Link
Geotagging
Name
Amt St. Andreasberg
Time from
1841
Time to
1859
Region_ID
1
Level_ID
8320
Geo_ID
8320-1
Link
Geotagging
Name
Amt Zellerfeld
Time from
1859
Time to
1885
Region_ID
35
Level_ID
6320
Geo_ID
6320-35
Link
Geotagging
Name
Amt Zellerfeld
Time from
1841
Time to
1859
Region_ID
2
Level_ID
8320
Geo_ID
8320-2
Link
Geotagging
Name
Stadt Lautenthal
Time from
1815
Time to
1841
Region_ID
10
Level_ID
7920
Geo_ID
7920-10
Link