StadtA H 1.NR.2.01

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Lastenausgleichsamt

Laufzeit 

1938-1985

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand enthält 936 Fallakten des ehemaligen Lastenausgleichsamts aus der Akz 1995_040. Die weitere Aktenüberlieferung (u.a. Akz. 2012_014) ist noch nicht erschlossen. Sachthematisch ähnliche, jedoch zeitlich frühere Vorgänge finden sich im Bestand 1.NR.2.05 Kriegssachschädenamt (KSA).

Beschreibung 

Der übernommene Gesamtbestand umfasste 330 lfm. Der Verzeichnung des Bestandes ging deshalb eine systematische Bewertung voraus. Der Bestand wurde in einem kombinierten Verfahren, bestehend aus einer qualitativen Auswahl und der vollständigen Übernahme des Buchstabens „O“, durchgesehen.
Bei der qualitativen Auswahl wurden Akten mit Anträgen bedeutender Persönlichkeiten aus der Stadtgeschichte ebenso aus den Beständen entnommen, wie aufschlussreiche Akten zu hiesigen Fabriken, Unternehmen, Kleingärtenkolonien, Badeanstalten oder der Gastronomie. Bei kleineren Unternehmen und Einzelhändlern wird darauf geachtet, einen Querschnitt der verschiedenen Berufszweige abzubilden, wobei diejenigen Akten, die über Auflistungen des zu Schaden gekommenen Inventars oder weitere Informationen über den jeweiligen Betrieb (z.B. Briefbögen) verfügen, besondere Berücksichtigung fanden.

Geschichte des Bestandsbildners 

Am 18. August 1949 trat das Soforthilfegesetz in Kraft. Es enthielt erste Grundelemente des Lastenausgleichs. Die Leistungen nach dem Soforthilfegesetz orientierten sich allein an den Grundbedürfnissen der Menschen und an deren Bedürftigkeit. Ziel des Soforthilfegesetztes war es, die größte Not der Geschädigten zu lindern. Es ging noch nicht um eine Vermögensentschädigung. Diese Regelung war dem endgültigen Lastenausgleich vorbehalten.
Das Lastenausgleichsgesetz trat am 1. September 1952 in Kraft. Es bestand aus einem Finanzierungs- und aus einem Ausgabenteil. Die Finanzierungsseite des Lastenausgleichs wurde von den Finanzämtern durchgeführt. Die Leistungen wurden von den Ausgleichsämtern ausgezahlt. Mit dem Lastenausgleich sollten zwei große Ziele erreicht werden: Die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in die bundesdeutsche Gesellschaft und die Entschädigung der individuell entstandenen Vermögensverluste im Rahmen der volkswirtschaftlich verfügbaren Mittel.
Mit dem Lastenausgleichgesetz wurde ein Sondervermögen des Bundes eingerichtet: der Ausgleichsfonds. In diesen flossen die Einnahmen für den Lastenausgleich; aus ihm wurden die Leistungen bezahlt.
Aufgabe des Bundesausgleichsamts war es, die Durchführung des Lastenausgleichs zu steuern. Es übte wie ein Ministerium die Fachaufsicht über die Landesausgleichsämter aus und erließ die notwendigen Verwaltungsvorschriften.
In jedem Bundesland wurde ein Landesausgleichsamt in der Regel mit mehreren Außenstellen errichtet. In jeder Stadt und in jedem Landkreis gab es Ausgleichsämter, oft sogar mit mehreren Zweigstellen. In der Hochphase des Lastenausgleichs in den 1950er und 1960er Jahren gab es rund 600 Ausgleichsämter mit 25.000 Beschäftigten. Seit 1996 können keine neuen Anträge auf Lastenausgleich mehr gestellt werden.
Weitere Informationen vgl. Überblick über den Lastenausgleich von Henning Bartels (Beitrag auf der Konferenz "Kriegsfolgenarchivgut" in Bayreuth, 14.10.2019) auf https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Publikationen/Aufsaetze.

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Bei Benutzung ist wegen zahlreicher enthaltener Personendaten eine individuelle Schutzfristprüfung erforderlich. Es können Schutzfristverkürzungsanträge gestellt werden.