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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landkreise - Lastenausgleich

Laufzeit 

1919 - 2001

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit den Gesetzen zum Lastenausgleich schuf die Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Grundlagen für umfangreiche Entschädigungszahlungen für Flüchtlinge und Vertriebene, aber auch für Personen in Westdeutschland, deren Häuser während des 2. Weltkriegs zerstört worden waren.

Der Lastenausgleich muss als außerordentlich bedeutende sozialpolitische Maßnahme zur Linderung der Kriegsfolgen für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung und somit als wichtiger Betrag für den Erhalt des sozialen Friedens und zur Stabilisierung der jungen Demokratie bezeichnet werden. Die Gesetzespraxis endete 1985; das Volumen an erbrachten Leistungen belief sich auf ca. 130 Milliarden DM (Wiegand, S. 385).

Zunächst wurde 1949 - in Abstimmung mit den Allliierten - das Soforthilfegesetz verabschiedet. Es trat am 18.08.1949 in Kraft und ermöglichte die Zahlung sozialer Hilfen, wie Unterhaltsunterstützung bei Alter, Invalidität oder Arbeitslosigkeit sowie die Zahlung von Fördermitteln zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder für Existenzgründungen grundsätzlich an alle Flüchtlinge, Sachgeschädigte, politisch Verfolgte und Spätheimkehrer. Finanziert wurden die Leistungen vor allem aus der Besteuerung von Gewinnen aus der Währungsreform durch ein Umstellungsgesetz.

Das eigentliche Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952 (BGBI l, S. 446 ff.) ermöglichte zusätzlich Entschädigungszahlungen für durch Kriegseinwirkung verloren gegangenen Besitz. Hierbei wurde unterschieden zwischen

- Kriegssachschäden: Bomben- oder anderen Schäden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

- Vertreibungsschäden: Sachschäden von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten

- Ostschäden: Schäden, die Flüchtlinge aus der SBZ / DDR erlitten hatten und Schäden von Menschen aus den ehemaligen Ostgebieten des Reiches, die nicht aus diesen Gebieten vertrieben worden waren

Anträge auf Zahlung von Lastenausgleich konnten noch bis 1995 gestellt werden.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Zahlung von Lastenausgleich waren die Ausgleichsämter der Landkreise und der großen kreisfreien Städte. Im Bereich der heutigen Region Hannover waren dies von 1949 bis 1974 die Ämter für Soforthilfe bzw. ab 1952 die Ausgleichsämter der Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe, nach der Gebietsreform 1974 das Ausgleichsamt des Landkreises Hannover.

Im Zuge der Bildung der Region Hannover wurde das Ausgleichsamt des Landkreises Hannover zum 01.11.2001 in den Bereich Lastenausgleich im Fachbereich Senioren der Stadt Hannover eingegliedert.

Bestandsgeschichte 

Zur Dokumentation der bedeutenden sozialpolitischen Aufgabe des Lastenausgleichs erließ der Bundestag am 06.01.1988 das Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (BGBl. l, 5.65). Es bestimmte die Abgabe von Akten der Ausgleichsämter an das Zentralarchiv für Lastenausgleich des Bundesarchivs in Bayreuth, soweit sie für die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung sind. Das betraf vor allem die Feststellungsakten, die Aussagen über Schäden an Einheitswertvermögen wie z. B. Haus- und Grundvermögen, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen in den Vertreibungsgebieten, in der DDR und in Berlin (Ost).

Der Landkreis Hannover bereitete sich seit 1986 auf die vorgeschriebene Aktenabgabe an das Bundesarchiv vor. Nach Pflichtabgabe der durch das Bundesgesetz bestimmten Aktengruppen in den darauf folgenden Jahren blieb noch ein großer Teil von Einzelfallakten aus den verschiedenen Teilbereichen des Ausgleichsrechts, auch über Schäden, die in den Landkreisen Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe entstanden waren (Kriegssachschäden) zur Aussortierung zurück. In Absprache mit dem Leiter des Ausgleichsamtes und dem Kreisarchiv beschloss die Kreisverwaltung die umfangreiche Aufgabe anhand einer festgelegten Auswahl von Akten dauerhaft zu dokumentieren. Damit wird ein wesentlicher Teil regionaler Nachkriegsgeschichte bewahrt. Doppelt begründet ist die Archivierung im Kreisarchiv bzw. Archiv der Region Hannover auch durch die unzulängliche Quellenlage für die Zeit nach 1945 in den Verwaltungen der kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Für die Aussortierung aus der umfangreichen Aktenmenge wurde im Ausgleichsamt eine eigene Arbeitsgruppe zusammengestellt. Die Aktion nahm mehrere Jahre in Anspruch. Es wurde vereinbart, dass aus allen Sachgruppen für jede der 20 Städte und Gemeinden 100 Akten für das Kreisarchiv herausgefiltert werden sollten. Allerdings war es nicht möglich, dabei alle Ortsteile gleichmäßig zu berücksichtigen. Im Verlauf der Aktion gab es immer wieder Gespräche, in deren Verlauf die Quoten verändert wurden, wenn dieses sachgerecht erschien.

Für die vollständige Übernahme aller entstandenen Vorgänge wurden die Akten von Antragstellern aus der Gemeinde Seelze und dem Ortsteil Völksen der Stadt Springe bestimmt.

Ab 1988 erfolgte nach und nach die Übergabe von Einzelfallakten folgender Gruppen:

- Hausratentschädigunq
Zur Ergänzung wurden Kopien der Anträge auf Feststellung von Vertreibungsschäden aus den Feststellungsakten gefertigt. Die Hausratentschädigung diente der Versorgung der Geschädigten mit Ersatz für durch die Schadensereignisse verloren gegangenen und für die Lebensführung unverzichtbaren Dinge wie Kleidung, Möbel und sonstigen Hausrat. Berechnungsgrundlage war die Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens des Geschädigten in den Jahren 1937 - 1939 oder die Höhe des früheren Vermögens, wenn das für den Antragsteller günstiger war. Ab 1957 wurden die Beträge für die Hausratentschädigung erheblich gesteigert.

- Härtefonds
Hausratentschädigung ausschließlich für anerkannte DDR-Flüchtlinge mit C - Ausweis (LAG § 301); Archivierung von fünf Prozent der Akten, ohne Berücksichtigung des lokalen Bezugs.

- Einrichtungshilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) für DDR-Aussiedler ohne Ausweis mit begrenztem Einkommen; Archivierung von fünf Prozent der Akten, ohne Berücksichtigung des lokalen Bezugs.

- Hauptentschädiqunq

- Darlehen für Gewerbe, Wohnungsbau und Wohnungsmiete

- Kriegsschadenrente
Hierbei wurde zwischen Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente unterschieden. Anspruchsberechtigt waren Männer, die vor '1890 geboren und zur Zeit der Antragstellung 65 Jahre alt waren. Für Frauen galt ein Geburtsdatum vor 1895 und ein Mindestalter von 60 Jahren bei Antragstellung. Durch Anderungen des Lastenausgleichsrechts wurden diese Voraussetzungen später gelockert, vor allem für Spätaussiedler. Kriegsschadenrente konnte auch wegen Erwerbsunfähigkeit gewährt werden, wenn diese bis Ende August 1953 eingetreten war. Auch von dieser Regelung gab es später Abweichungen.

- Arbeitsplatzdarlehen

- Ausbildungshilfe

Diese Zugänge wurden in den Jahren 1987 bis 1997 ins Archiv übernommen.

2006 erhielt das Archiv aus dem ehem. Ausgleichsamt noch einige Akten zur LA-Organisation im Landkreis Burgdorf (Akzession 2006/3). 18 Ordner mit Protokollen des Ausgleichsausschusses des Landkreises Hannover (Akzession 2006/7) wurden dem Bestand Landkreise zugeordnet (ARH, L 5102-5124).

2011 wurden in der Registratur des Jugendamts noch einige Akten zur Organisation des Ausgleichsamts und zu Unterkünften für Spätaussiedler gefunden und als Akzession 2011/11 in das Archiv der Region Hannover übernommen.

2012 wurden vom Team Wohnen (50.06) noch 30 lfd. Meter Häftlingshilfeakten und Akten
nach dem Heimkehrergesetz aus dem Bereich des Ausgleichsamts gefunden. Das Archiv
übernahm 140 Vorgänge (Akzession 2012/1).

Literatur 

- Wenzel, Rüdiger: Die große Verschiebung? Das Ringen um den Lastenausgleich im Nachkriegsdeutschland von den ersten Vorarbeiten bis zur Verabschiedung des Gesetzes 1952. Stuttgart, 2008.
- Wiegand, Lutz: Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1985.
Frankfurt a. Main, 1992 (= Europäische Hochschulschriften: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft;
Bd. 1271).
- Zeitschrift für den Lastenausgleich. Ein Helfer und Ratgeber für die Praxis. Göttingen, 1966-1993.
- Bogumil, Karlotto, Emsbach, Karl u. a.: Bewertungsempfehlungen für die Übernahme von
Lastenausgleichsakten durch Kommunalarchive. In: Der Archivar, Jg. 42, H. 2, S. 176-188.

Findmittel 

Der Bestand ist noch nicht vollständig erschlossen und derzeit nicht Online recherchierbar!

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter 

- RKat

Benutzung 

- Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG).
- Nutzungsordnung für das Archiv der Region Hannover.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

- Es ist zu zitieren: ARH, L LA Nr. ...