NLA HA Hann. 74 Hannover

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Hannover

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Enthält u.a. Generalia, Statistik, Hoheits-, Grenz- und Jurisdiktions-, Militärsachen, Steuern, Abgaben und Dienste, Domänen-, Forst- und Jagd-, Gemeinde-, Polizei-, Gewerbe-, Ablösungs- und Wegebausachen, Kirche und Schule
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 77,4 lfdm

Hinweis:
Wegen Pilzbefall, Verunreinigung und Beschädigungen kann es teilweise zu Benutzungsbeschränkungen kommen. Einige Archivalien werden nur noch als Mikrofiche zur Benutzung vorgelegt.

Bestandsgeschichte 

Die Territorial- und Verwaltungsgeschichte der Ämter Lauenburg-Coldingen, Langenhagen und Hannover (Vogtei auf der Neustadt vor Hannover, Gerichtsschulzenamt Hannover), deren Akten im Bestand Amt Hannover (Hann. 74 Hannover) vereinigt sind, ist von W. Spieß (vgl. W. Spieß, Die Großvogtei Calenberg, 1933) bis in das 18. Jahrhundert und in dem Werk "Der Landkreis Hannover" (1948) in Umrissen bis in die Gegenwart dargestellt worden. Zur ersten Orientierung möge nachstehende Zeittafel dienlich sein:

1. Amt Lauenburg-Coldingen

13./14. Jahrhundert
Das Gebiet umfaßt das spätere Amt Coldingen, der Teil der sogenannten "Großen Grafschaft".

15. Jahrhundert
Das Gebiet des späteren Amtes Coldingen besteht aus der Vogtei - dann Amt - Coldingen, aus der Vogtei Kirchrode und aus den sogenannten "Kleinen Freien" (Döhren, Wülfel, Laatzen).

1523
Das Amt Coldingen, die Vogtei Kirchrode und das hildesheimische Amt Ruthe werden von Herzog Erich dem Älteren von Calenberg zum Amt Lauenburg-Coldingen vereinigt. Das "Kleine Freie" gehört zum lüneburgischen Amt Ilten.

1643
Das Amt Ruthe wird an Hildesheim zurückgegeben.

Mitte des 17. Jahrhunderts
Der größte Teil des Goes Pattensen (Vogtei Hiddestorf und Ihme) wird vom Amt Calenberg abgetrennt und dem Amt Coldingen zugeteilt.

1671
In diesem Jahr erfolgt die Abtretung des "Kleinen Freien" (Braunschweiger Go) von der Celler an die hannoversche Linie und die Zuweisung an das Amt Coldingen.

1824
Das Amt Coldingen wird mit dem Gerichtsschulzenamt Hannover zum Amt Hannover vereinigt.

2. Amt Langenhangen

13./14. Jahrhundert
Das Gebiet des späteren Amtes Langenhagen umfaßt einen Teil des Goes Engelbostel.

14. Jahrhundert
Das Gebiet des späteren Amtes Langenhagen umfaßt einen Teil der Vogtei Lauenrode.

15./16. Jahrhundert
Das Gebiet des späteren Amtes Langenhagen umfaßt als Vogtei Langenhagen einen Teil des

Amtes Calenberg.

ca. 1636
Die Bildung des Amtes Langenhagen erfolgt durch Herauslösung der Vogtei Langenhagen aus dem Amt Calenberg.

1859
Das Amt Langenhagen fällt an das Amt Hannover.

3. Amt Hannover

13./14. Jahrhundert
Es erfolgt die Herausbildung der Neustadt Hannover, die der Vogtei Lauenrode unterstellt wird.

Ende des 14./Anfang des 15. Jahrhunderts
Es wird die "Vogtei auf der Neustadt vor Hannover" aus der Vogtei Lauenrode herausgelöst. Die Vogtei auf der Neustadt vor Hannover ist zunächst selbständiger Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, dann ab Ende des 15. Jahrhunderts dem Amt Calenberg unterstellt, bis Anfang des 17. Jahrhunderts dieses Gebiet wieder in einen selbständigen Verwaltungsbezirks überführt wird.

18. Jahrhundert
Die Vogtei auf der Neustadt vor Hannover wird als "Gerichtsschulzenamt Hannover" bezeichnet.

1793/1795
Es wurden die bis dahin den Ämtern Langenhagen und Coldingen unterstellten "Gartenhäuser" vor dem Aegidientor und dem Steintor der Altstadt Hannover - die sogenannten Gartengemeinden - dem Gerichtssschulzenamt Hannover zugelegt.

1810-1813
Das Amt Hannover ist Teil des Departements der Aller.

1824
In diesem Jahr erfolgt die Vereinigung der Neustadt mit der Altstadt Hannover und die Vereinigung des (restlichen) Gerichtsschulzenamtes mit dem Amt Coldingen zum Amt Hannover.

1850
Das Patrimonialgericht Bemerode wird an die Landesherrschaft abgetreten und dem Amt Hannover zugeordnet.

1852
Es wird die Gemeinde Arnum vom Amt Calenberg an das Amt Hannover abgetreten, ebenso die Gemeinden Linden und Glocksee vom Amt Hannover an das Amt Linden.

1859
Das Amt Langenhagen fällt an das Amt Hannover, desgleichen ein Anteil vom sogenannten Ahlter Walde vom Amt Ilten. Die Vorstadt Hannover wird mit Ausnahme des Schloß- und Gartenbezirks vom Amt Hannover an die Stadt Hannover abgetreten. Der den Gemeinden Ilten

und Bilm zugefallene Anteil am sogenannten Eisenwinkel wird vom Amt Hannover an das Amt Burgdorf übertragen.

1884
Es erfolgt die Bildung des Landkreises Hannover.


Der Gesamtbestand des Amtes Hannover (Hann. 74 Hannover) zerfällt in zwei Teile, von denen der erste die Akten des Gerichtsschulzenamtes Hannover, des Amtes Lauenburg-Coldingen und des Amtes Hannover enthält, während der zweite Teil die Akten des 1859 mit dem Amt Hannover vereinigten Amtes Langenhagen umgraßt. Vor dem Zweiten Weltkrieg bestand für beide Teile je ein (1943 verbranntes Findbuch), das mit Hann. 74 Hannover I und Hann. 74 Hannover II bezeichnet war. Auf den Akten selbst ist diese Kennzeichnung nicht durchgeführt. Man hat vielmehr meist die Bezeichnung Hann. 74 Hannover bzw. Hann. 74 Langenhagen zitiert. Die Benennung ist auch deshalb nicht zu empfehlen, weil beide Teilbestände wieder in Abteilungen mit römischen Ziffern untergliedert sind, so daß beim Zitieren der Akten zwei römische Ziffern aufeinanderfolgen würden.

Um dies zu vermeiden, andererseits aber die Zugehörigkeit der Abteilung Langenhagen zum Gesamtbestand deutlich werden zu lassen, sollen die beiden Teilbestände fortan als Hann. 74 Hannover und Hann. 74 Hannover-Langenhagen bezeichnet werden.

Im allgemeinen wird man bei Fragestellungen, die sich auf das Gebiet des ehemaligen Amtes Langenhagen beziehen, die Akten des Amtes Hannover nur für die Zeit von 1859 bis 1885 heranzuziehen brauchen, und auch dies nur für die Unterabteilungen I bis V und VIII, da die Langenhagener Akten der Abteilung VI (Kirchen- und Schulsachen) und VII (Gemeindesachen) über 1859 hinaus weitergeführt sind und sich beim Bestand Langenhagen befinden.

In Einzelfällen können - verursacht durch die beginnende Verschmelzung der beiden Registraturen - vor 1859 angefertigte Langenhagener Schriftstücke mit entsprechenden Schreiben des Amtes Hannover

in einem Aktenstück letztgenannten Amtes vereinigt sein, ohne daß dies am Aktenumschlag oder Rubrum kenntlich gemacht wäre. In zahlreichen Fällen ist dies rückgängig gemacht worden. Es empfiehlt sich aber dennoch, die Überprüfung des Parallelbestandes des Amtes Hannover (Hann. 74 Hannover) nicht ganz zu vernachlässigen.

Die einst von den Ämtern an die Domanialverwaltung abgegebenen und dann wohl von dieser als Acc. 15/1885 in das Staatsarchiv gekommenen Domanialakten der Ämter Hannover und Langenhagen sind wieder an den ihnen zukommenden Stellen (Unterabteilung V: Domanialsachen) eingegliedert worden.

Hannover, den 30. Dezember 1960
gez. J. König


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Februar

2013

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet