NLA HA Hann. 43

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Geheime Räte und Kabinettsministerium: Geheime Kriegskanzlei

Laufzeit 

1691-1865

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten der Geheimen Räte und ab 1816 des Kabinettsministeriums in Angelegenheiten des hannoverschen Militärs

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach der Regimentsordnung von 1680 gehörte die Bearbeitung der Militaria noch zum Geschäftsbereich des Geheimen Rates. Als in der letzteren Regierungszeit des Kurfürsten Ernst August noch eine eigene Kriegskanzlei errichtet wurde, blieb diese jedoch an die Weisungen des Geheimen Rates gebunden. Er legte durch Reglements und Instruktionen, die hier unter den Akten der Dienststellenverwaltung verzeichnet sind, ihre Aufgaben fest. "Im Status von 1769 ist geradezu gesagt, daß diejenigen Kriegskanzleisachen, welche einer Kommunikation mit den Ministeris bedürften ebenso wie die Kammersachen von alter Zeit und noch jetzt Objecta Pleni seien und nicht zu den Specialdepartements gehörten" (Meier, Bd. 2, S. 95). Die Geheimen Räte führten ab 1794 die Bezeichnung "Königliches und Kurfürstliches Staatsministerium und Landesregierung". Bei der Teilung dieser Behörde in ein Kabinett- und ein Staatsministerium wurde die Bearbeitung der Militaria dem Kabinettsministerium überwiesen.

In der Okkupationszeit trat das Landesdeputationskolleg provisorisch an die Stelle der bisherigen beiden Ministerien als oberste Landesadministration. Es behält diese Stellung unter der kurzen preußischen Besetzung bis zur förmlichen Ablösung durch die Preußische Administrations- und Organisationskommission. Die Einverleibung ins Kaiserreich Frankreich 1806 änderte an den bisherigen inneren Verhältnissen von 1803 bis 1805 nichts, während unter Westphalen (1807 bzw. 1810) nach einem Provisorium die neue westphälische Verwaltung nach französischem Muster eingeführt wird. Im November 1813 wurden Staats- und Kabinettsministerium sowie die Kriegskanzlei neu eingerichtet. Die Verordnung vom 18. Oktober 1816 schuf erst jetzt ein Spezialdepartement für Militärsachen. Dieses bestand aber nur bis zu der Vereinigung von Militärdepartement und Kriegskanzlei zum Kriegsministerium am 1. August 1831. Das hier genannte Militärdepartement (vergleichbar mit einer heutigen Ministerialabteilung) ist nicht zu verwechseln mit den Unterdepartements, in welche die Kriegskanzlei am 30. Mai 1817 untergliedert wurde.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand wurde 1963 geordnet. Schwierigkeiten lagen in der Bestimmung der Provenienzen. Nicht immer waren Entstehungsort und Registratur der Akten klar zu ermitteln. Aber auch dann, wenn als Provenienz nur die Kriegskanzlei zu erkennen war, so schien es doch förderlich, die Akten in diesem Bestand zu belassen, um nicht den letzten Hinweis auf die Vorlage dieser Akten vor den Geheimen Räten, vor dem Kabinettsministeriums und dem Kriegsdepartement (vor einer behördengeschichtlichen Feststellung) auszulöschen. Nur wenige Stücke, die sich nicht auf Kriegssachen bezogen, sind anderen Beständen zugeordnet worden.
Die Akten wurden nach sachlichen Gesichtspunkten (nach ähnlichen Gruppentiteln wie in der Bärschen Beständeübersicht) in chronologischer Folge gegliedert.

Enthält 

Dienststellenverwaltung, Allgemeines, Personalia, Kriegskasse, Zuwendungen, Geldforderungen an England, Pensionen, Hospitäler, Truppenvermehrung, Militärkleidungskommission, Ausrüstung, Bewaffnung, Festungen, Kriegsgericht, Berichte, Varia

Literatur 

Ernst von Meier, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680-1866, 2 Bände

Findmittel 

EDV-Findbuch 2005

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,4

Bearbeiter 

Rautenberg (1964)