ARH Dep. NRÜ III

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Akten 1945-1974

Laufzeit 

1925 - 1998

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit der Kapitulation am 08.05.1945 war das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Naziherrschaft besiegelt. Gleichzeitig wurde eine neue Ära eingeleitet. Auch wenn Neustadt a. Rbge. samt Umgebung – anders als z. B. die Stadt Hannover – von der Zerstörung des totalen Krieges kaum betroffen war, bekam es die Kriegsfolgen zu spüren. Am deutlichsten war der Umbruch an der Besatzung durch das britische Militär zu sehen, das sich zunächst alle Entscheidungen im öffentlichen Leben vorbehielt und bemüht war, die Bevölkerung zur demokratischen Regierungsform umzuerziehen. Diejenigen, die sich während der Naziherrschaft schuldig gemacht hatten, mussten sich ab Juli 1945 in der britischen Zone vor den Spruchgerichten verantworten, die weniger belasteten Personen mussten sich, bevor sie sich in Wirtschaft, Justiz oder Politik betätigten, dem Entnazifizierungsverfahren stellen. Erst nach und nach übergaben die Briten die Verwaltung in deutsche Hände.

Als weitere Aufgaben wollten die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und die Rückführung der „Displaced Persons“ bewältigt werden. Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, der Lastenausgleich zwischen den vom Krieg unterschiedlich stark betroffenen Bevölkerungsgruppen, die Einführung einer demokratischen Verfassung sowie die Neuordnung der Wirtschaft und der Finanzen – allen voran eine Währungsreform – wurden in Angriff genommen. Eine besonders große Herausforderung war schließlich die Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den Ostgebieten. Das alles – dazu gehörten selbstverständlich auch die „klassischen“ Aufgaben einer Gemeinde – verlangte eine funktionierende Verwaltung, die mit der Durchführung dieser Aufgaben langfristig – aufs Ganze gesehen wohl ein halbes Jahrhundert – beschäftigt war.

Neustadt gehörte 1945 im hierarchisch strukturierten Verwaltungsaufbau zum Landkreis Neustadt am Rübenberge (mit Sitz in Neustadt a. Rbge.). Seinerseits gehörte der Landkreis Neustadt zum Regierungsbezirk Hannover. Der Regierungsbezirk Hannover wiederum war (seit 1866) Teil der preußischen Provinz Hannover, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs bis zur Bildung des Landes Niedersachsen vorübergehend zum „Land Hannover“ aufgewertet wurde. Die Provinz Hannover war Teil des Landes Preußen.

Das Land Preußen hörte de facto mit dem Ende der Naziherrschaft 1945 auf zu bestehen, de jure mit dem Beschluss des Alliierten Kontrollrats am 25.02.1947. An seine Stelle trat im deutschen Nordwesten das Land Niedersachsen, das durch die Zusammenlegung der ehemaligen Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe von der Britischen Militärregierung in Deutschland durch Verordnung Nr. 55 vom 08.11.1946 gebildet wurde.

Auch im Bereich der Kommunen gab es Neuerungen gegenüber der preußischen Zeit. „Der Landrat“ – in Preußen als unterste staatliche Verwaltungsbehörde für die allgemeine und polizeiliche Verwaltung vor Ort zuständig – wurde 1946 in der britischen Besatzungszone und damit auch in Niedersachsen kommunalisiert, und die Spitze der niedersächsischen Landkreise wurde entsprechend dem Grundsatz der Trennung von Politik und Verwaltung „zweigleisig“ organisiert: Es gab neben dem Landrat als dem obersten politischen Repräsentanten des Kreises einen Oberkreisdirektor, der vom Kreistag gewählt wurde und die Leitung der Kreisverwaltung innehatte. Die „Zweigleisigkeit“ galt auch für die Gemeinden: Neben dem Bürgermeister als dem politischen Repräsentanten der Selbstverwaltungskörperschaft stand der Stadtdirektor bzw. Gemeindedirektor, der die Verwaltung leitete. Erst mit dem Gesetz zur Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 1. April 1996 wurde die „Zweigleisigkeit“ aufgehoben und die beiden Funktionen von politischer Vertretung und Leitung der Verwaltung in der Person eines hauptamtlichen („eingleisigen“) Landrats bzw. Bürgermeisters vereinigt.

Die Kommunalaufsicht über die Stadt Neustadt und die umliegenden Gemeinden wurde durch den Landkreis Hannover (bzw. die Region Hannover), den Regierungspräsidenten von Hannover (bis zu seiner Auflösung) und in letzter Instanz durch den Niedersächsischen Minister des Innern ausgeübt.

In den 1960er Jahren kam eine langjährige, auf allen politischen Ebenen teils hitzig geführte Diskussion über eine Verwaltungs- und Gebietsreform in Gang, die in die wegweisenden Reformen der 1970er Jahre mündete. Eine Verwaltungsstruktur, die sich in Spätmittelalter und Früher Neuzeit herausgebildet hatte, wurde mit dem Ziel einer größeren Effektivität grundlegend geändert und den modernen Erfordernissen angepasst. Fast alle Ebenen des hierarchischen Verwaltungsaufbaus waren davon betroffen:

- Im Rahmen der kommunalen Neugliederung schlossen sich kleine und kleinste Gemeinden durch Vertrag – unter Wahrung der Selbstverwaltung der einzelnen Mitgliedsgemeinden – zu Samtgemeinden mit zentraler Verwaltung zusammen oder wurden – unter Verlust der Eigenständigkeit der einzelnen Ortsteile – durch Gesetz zu einer neuen Einheitsgemeinde vereinigt. So entstand per Gesetz über die kommunale Neugliederung im Raum Hannover vom 11.02.1974 mit Wirkung vom 01.03.1974 durch den Zusammenschluss von 34 ehemals selbständigen Gemeinden die neue Stadt Neustadt am Rübenberge als Einheitsgemeinde.

- Gleichzeitig wurde im Rahmen der Kreisreform die Struktur der Landkreise gestrafft. Durch Vereinigung der seit der preußischen Verwaltungsreform von 1885 bestehenden Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt und Springe entstand der neue Landkreis Hannover (Sitz in Hannover) mit nunmehr über 500.000 Einwohnern. Am 01.11.2001 verschmolz dieser mit der Landeshauptstadt Hannover zur Region Hannover.

- Im Jahr 1977 wurden die Regierungsbezirke in Niedersachsen neu zugeschnitten. Der Regierungsbezirk Hannover wurde um große Teile der aufgelösten Regierungsbezirke Hildesheim und Lüneburg vergrößert und in Bezirksregierung Hannover umbenannt. Sie wurde wie auch die anderen niedersächsischen Bezirksregierungen am 31.12.2004 aufgelöst.

Einen Überblick über die 34 Gemeinden bzw. Ortsteile des Neustädter Landes und ihre Größe bietet folgende Tabelle:

- Amedorf (4242 qkm; 1964: 207, 2005: 287 Einwohner)
- Averhoy (2681 qkm; 1964: 94, 2005: 83 Einwohner)
- Basse (8077 qkm; 1964: 481, 2005: 627 Einwohner)
- Bevensen (3328 qkm; 1964: 209, 2005: 139 Einwohner)
- Bordenau (9823 qkm; 1964: 1288, 2005: 2908 Einwohner)
- Borstel (9626 qkm; 1964: 708, 2005: 931 Einwohner)
- Brase (5900 qkm; 1964: 147, 2005: 110 Einwohner)
- Büren (6278 qkm; 1964: 254, 2005: 245 Einwohner)
- Dudensen (9715 qkm; 1964: 518, 2005: 613 Einwohner)
- Eilvese (16590 qkm; 1964: 1205, 2005: 1653 Einwohner)
- Empede (8109 qkm; 1964: 460, 2005: 636 Einwohner)
- Esperke (12223 qkm; 1964: 633, 2005: 765 Einwohner)
- Evensen (3477 qkm; 1964: 177, 2005: 145 Einwohner)
- Hagen (9864 qkm; 1964: 854, 2005: 1449 Einwohner)
- Helstorf (5308 qkm; 1964: 550, 2005: 1337 Einwohner)
- Laderholz (8830 qkm; 1964: 342, 2005: 330 Einwohner)
- Lutter (6963 qkm; 1964: 251, 2005: 223 Einwohner)
- Luttmersen (4584 qkm;1964: 76, 2005: 153 Einwohner)
- Mandelsloh (11306 qkm; 1964: 874, 2005: 1243 Einwohner)
- Mardorf (22479 qkm; 1964: 918, 2005: 2008 Einwohner)
- Mariensee (9519 qkm; 1964: 893, 2005: 1192 Einwohner)
- Metel (10076 qkm; 1964: 264, 2005: 528 Einwohner)
- Neustadt (Kernstadt) (38491 qkm; 1964: 9122, 2005: 18527 Einwohner)
- Niedernstöcken (9086 qkm; 1964: 562, 2005: 605 Einwohner)
- Nöpke (12356 qkm; 1964: 562, 2005: 681 Einwohner)
- Otternhagen (19222 qkm; 1964: 932, 2005: 1651 Einwohner)
- Poggenhagen (5151 qkm; 1964: 1567, 2005: 2477 Einwohner)
- Scharrel (10495 qkm; 1964: 411, 2005: 634 Einwohner)
- Schneeren (39261 qkm; 1964: 1132, 2005: 1498 Einwohner)
- Stöckendrebber (6546 qkm; 1964: 295, 2005: 339 Einwohner)
- Suttorf (7920 qkm; 1964: 611, 2005: 1081 Einwohner)
- Vesbeck (7754 qkm; 1964: 337, 2005: 380 Einwohner)
- Welze (5047 qkm; 1964: 216, 2005: 266 Einwohner)
- Wulfelade (7096 qkm; 1964: 408, 2005: 389 Einwohner)

Insgesamt: 357,439 qkm, 2005: 45.580 Einwohner.

Nach dem Zusammenschluss brachte es die Stadt Neustadt insgesamt auf 38.085 Einwohner (1987). Sie ist mit einem Gebiet von 357 qkm flächenmäßig die siebtgrößte Stadt Deutschlands. Im Rat der Stadt, der nach Gesetz aus 41 Ratsmitgliedern, nach städtischer Satzung z. Zt. (2006-2011) aus 36 Mitgliedern (einschl. Bürgermeister) besteht, sind die meisten Ortsteile vertreten. Neben dem Rat der Stadt bestehen Ortsräte in 13 Ortschaften:

- Bevensen (Bevensen, Büren, Laderholz),
- Bordenau,
- Eilvese,
- Hagen (Borstel, Dudensen, Hagen, Nöpke),
- Helstorf (Esperke, Helstorf, Luttmersen, Vesbeck),
- Mandelsloh (Amedorf, Brase, Evensen, Lutter, Mandelsloh, Niedernstöcken, Stöckendrebber, Welze),
- Mardorf,
- Mariensee (Empede, Mariensee, Wulfelade),
- Neustadt a. Rbge.,
- Otternhagen (Averhoy, Basse, Metel, Otternhagen, Scharrel),
- Poggenhagen,
- Schneeren,
- Suttorf.

Bürgermeister in Neustadt a. Rbge. 1945-2004:

Karl Grünenberg (von der Militärreg. ernannt) 13.12.1945 – 09.10.1946
Franz Gubba 09.10.1946 – 27.12.1951
Valentin Reichhardt 27.12.1951 – 16.11.1956, 14.04.1961 – 23.10.1964
Wilhelm Rahlfs 16.11.1956 – 14.04.1961, 10.12.1965 – 25.10.1968
Otto Hergt 23.10.1964 – 10.12.1965
Fritz Temps 25.10.1968 – 10.11.1972, 27.06.1974 – 05.11.1981
Herbert Gubba 10.11.1972 – 27.06.1974
Henry Hahn 5.11.1981 – 07.11.1991
Friedhelm Dreyer 07.11.1991 – 15.07.1995
Friedbert Ronge 03.08.1995 – 07.11.1996
Wilhelm Heidemann 07.11.1996 – 01.11.2001
Karin Kirchmann 01.11.2001 – 29.06.2004

Stadtdirektoren in Neustadt a. Rbge. 1945-2004:

Alfred Fritsche (von der Militärreg. ernannt) 20.05.1945 – 30.04.1954
Rudolf Siepert 01.05.1954 – 16.09.1965
Otto Hergt 01.01.1966 – 30.06.1974
Felix Rohde 01.07.1974 – 30.06.1994
Dieter Häseler 01.07.1994 – 05.02.2004

Hauptamtliche Bürgermeister ab 2004:

Uwe Sternbeck 29.06.2004 – 31.10.2019
Dominic Herbst 01.11.2019 –

Bestandsgeschichte 

Die im Kellerraum des Rathauses der Stadt Neustadt am Rübenberge liegenden Unterlagen des 17. bis 20. Jahrhunderts wurden im Jahr 1980 dem Archiv des Landkreises Hannover zur Aufbewahrung übergeben. Dazu gehörten die (Pergament-) Urkunden (Teilbestand ARH, Dep. NRÜ Urk), die Amtsbücher sowie die älteren Akten bis etwa 1945 (Teilbestände ARH, Dep. NRÜ I und II). Diese Unterlagen wurden (ebenso wie die von Privat erworbenen Akten der Leinewebergilde) von der Kreisarchivarin Roswita Kattmann geordnet, verzeichnet und für die Benutzung zur Verfügung gestellt. Die Archivierung der jüngeren, noch in der Obhut der Verwaltung befindlichen Altakten wird in dem zwischen der Stadt und dem Landkreis geschlossenen Deposital-Vertrag nicht ausdrücklich geregelt. Diese Tatsache wurde zum Problem, als in den 1990er Jahren einige Bürger ihr Interesse an der Erforschung der Nachkriegsgeschichte der Stadt bekundeten. Sie beriefen sich auf das Niedersächsische Archivgesetz vom 25.05.1993 und bestanden darauf, dass ihnen die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung gestellt würden, weil die Sperrfristen abgelaufen seien. Da sich der Landkreis außerstande sah, mit der vorhandenen Personal-Kapazität aus der großen Menge des Altschriftguts in den Kellern der städtischen Verwaltungsgebäude den archivwürdigen Teil zu ermitteln, zu ordnen, zu verzeichnen und nutzbar zu machen, stellte die Stadt in den Jahren 2001 und 2002 jeweils eine ABM-Kraft ein, der diese Aufgabe übertragen wurde. Für eine unbefristete Anstellung einer Fachkraft sah die Stadtverwaltung wegen fehlender Haushaltsmittel keine Möglichkeit. Aufgrund der kritischen Zeitungsberichte und Leserbriefe bot sich der Unterzeichnete an, nach seiner Pensionierung die Aufgabe der Archivierung des städtischen Schriftguts der Nachkriegszeit zu übernehmen. Die Stadt nahm dieses Angebot an und ernannte ihn im Januar 2009 zum ehrenamtlichen Stadtarchivar.

Der Unterzeichnete nahm im Februar 2009 seine Arbeit im Keller des Hauptgebäudes der Verwaltung an der Nienburger Straße auf, wo die Altakten insbesondere aus den Fachdiensten Bürgermeisteramt, Hauptamt, Steuern, Haushalt, Wirtschaftsförderung, Rechnungsprüfung und Personalverwaltung, aber auch die Akten der 2004 privatisierten Musikschule, eine Plakatsammlung und Teile der Fotosammlung des Journalisten der Leinezeitung Wilhelm Bartling aus Schneeren verwahrt wurden. Dazu gehörten ferner aus den ehemals selbständigen Gemeinden die Verwaltungsunterlagen, soweit sie nach dem Zusammenschluss in diesem Keller zusammengeführt worden waren. Darunter befanden sich schließlich auch Akten des ehemaligen Landkreises Neustadt betreffend die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden sowie Unterlagen des 1964 gegründeten Schulzweckverbandes Mühlenfeld (Borstel, Dudensen, Hagen, Nöpke), die unter der Gemeinde Hagen, sowie Unterlagen des Schulzweckverbandes Helstorf-Luttmersen, die unter der Gemeinde Helstorf verwahrt werden. Unterlagen des Wasserverbandes Neustadt-Garbsen werden unter ARH, Dep. NRÜ V Nr. 164 verwahrt.

Als historisch besonders wertvolle Kern-Überlieferung sind wegen ihrer umfassenden Dokumentation aller zeitgenössischen politisch-administrativen Themen, wegen ihrer Dichte und Aussagekraft die chronologisch abgelegten, überwiegend gebundenen Protokolle des Stadtrats bzw. der Gemeinderäte/ Ortsräte sowie der Ausschüsse anzusehen. Sie wurden zusammen mit den (ab 1980 getrennt verwahrten) Rats-Drucksachen ins Archiv übernommen. Sie sind teilweise durch einen alphabetischen Index erschlossen. Auf eine lückenlose Fortsetzung dieser Reihen ist größter Wert zu legen.

Insgesamt waren in diesem Keller etwa 300 lfm. Altschriftgut durchzusehen und auf seine historische Bedeutung hin zu prüfen. Davon wurden ca. 15 lfm. für archivwürdig erklärt. Dieses Archivgut wurde zur Ergänzung des vorhandenen Depositums ins Archiv der Region überführt, wo es unter der Akzession 2009/17 vereinnahmt und vom Unterzeichneten archivarisch bearbeitet wurde. Einige Unterlagen aus der Nachkriegszeit, die dem Archiv der Region Hannover früher übergeben und von Frau Kattmann verzeichnet worden waren, wurden dabei integriert.

Bei der Ordnung wurde die vorhandene Gliederung des Stadtarchivs in Teilbestände berücksichtigt:

- Teilbestand I: Akten der Stadt aus der frühen Neuzeit (1609-1907);
- Teilbestand II: Akten der Stadt von M. 19. bis M. 20. Jh. (1850-1945);
- Teilbestand III: Akten der Stadt aus der Nachkriegszeit bis 1974 (1945-1974);
- Teilbestand IV: Akten der ehemals selbständigen Dörfer bis 1974 (19. Jh.-1974);
- Teilbestand V: Akten der vergrößerten Stadt Neustadt seit 1974 (1974 ff.).

Der Gliederung des Teilbestandes III wurde der modifizierte „Aktenplan für Landkreise, Ämter, kreisangehörige Städte und Gemeinden“, hg. vom Nordrhein-Westfälischen Landkreistag u. a. in Verbindung mit dem Niedersächsischen Landkreistag u. a., 2. Auflage 1955 zugrunde gelegt. Der Teilbestand IV wurde nach dem Namensalphabet der Gemeinden gegliedert. Die Gliederung des Teilbestandes V erfolgte in Anlehnung an den Aktenplan von 1982 (ARH, Dep. NRÜ V Nr. 357 und 358). Die zeitliche Abgrenzung zwischen den Teilbeständen III und V wurde (aus sachlichen Gründen) nicht immer eingehalten. Daher ist bei Forschungen zur Nachkriegszeit eine Recherche in beiden Teilbeständen angezeigt.

Die Fotos der Sammlung Bartling wurden mit den früher ins Archiv der Region Hannover gelangten Teilen dieser Fotosammlung in ARH, Dep. NRÜ F zusammengeführt. Die Plakatsammlung wurde unter der Teilbestandssignatur Dep. NRÜ Pl geordnet und verzeichnet. Die aussonderungsreifen Standesamtsregister (Erstschriften) werden seit 2011 als Teilbestand SAR archiviert. Für ihre Aussonderung gilt ein gleitendes Grenzjahr.

Zu Beginn des Jahres 2011 verursachte ein Rohrbruch im 1. OG des Nordflügels des Schlosses an den Akten des Stadtarchivs, die in den darunter liegenden Räumen verwahrt wurden, einen Wasserschaden, von dem besonders die Teilbestände III und IV betroffen waren. Die betroffenen Akten wurden in den Werkstätten des Westfälischen Archivamtes in Münster fachgerecht restauriert, so dass sich der dauerhafte Schaden in Grenzen hält.

Zu den Aufgaben, die laut Nds. Archivgesetz (vom 25.05.1993 i. d. F. v. 05.11.2004) vom Stadtarchiv wahrzunehmen sind, gehört die Archivierung des historisch wertvollen städtischen Verwaltungsschriftguts; dieser Auftrag gilt unabhängig von der Beschaffenheit des Datenträgers, d. h. für die Daten auf Papier ebenso wie auch für die Daten der elektronischen Medien.

In der Verwaltung der Stadt Neustadt a. Rbge. ist die Elektronische Datenverarbeitung vor vielen Jahren (unsystematisch)( eingeführt worden. Die technische Betreuung erfolgt durch das städtische Team "TUI", das eng mit dem Eigenbetrieb „HannIT“ der Region Hannover (seit 2011 Anstalt öffentl. Rechts) zusammenarbeitet. Nur in Ausnahmefällen und bei Bedarf erfolgt noch eine Ausgabe der Daten auf Papier. Die Verwaltung und Ablage der Daten erfolgt überwiegend nach individuellem Gutdünken und Vermögen der einzelnen Bearbeiter. In manchen Bereichen droht die Gefahr, dass die Nachvollziehbarkeit städtischen Verwaltungshandelns nicht mehr gesichert ist.

So verschieden wie die Aufgaben, die zu erledigen sind, so verschieden sind die Programme, die in der Verwaltung angewandt werden. Eine der früheren Aktenordnung vergleichbare Regelung der Datenverwaltung existiert nicht. Das gilt auch für die Aussonderung und Archivierung dieser Daten. Zu den Ausnahmen gehören die Verwaltung der Einwohnermeldedaten und die Führung der Standesamtsregister – Bereiche, die nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen Gründen bundes- bzw. landesweit geregelt sind. Das Ratsinformationssystem, dem aus historischer Sicht ein besonderer Quellenwert beizumessen ist, wurde im Jahr 2008 eingeführt, ohne dass die Belange der Aussonderung und dauernden Archivierung dabei berücksichtigt wurden. Es soll in Kürze durch ein neues System ersetzt werden. Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), das insbesondere für die allgemeine Verwaltung eine neue Ordnung der Daten und des Datenflusses einschließlich der Archivierung verspricht, steht bevor. Die Interessen der historisch-archivischen Forschung wurden den Verantwortlichen in vielen Einzelgesprächen, in diversen Arbeitsgruppensitzungen und zwei Führungskräftekonferenzen vorgestellt und beworben. Somit besteht die Hoffnung, dass durch den Medienwechsel kein Bruch der Überlieferungskette eintritt.

Neustadt a. Rbge., im März 2010, im März 2012 und im Juni 2019
gez. Dr. Hubert Höing

Weitere Akzessionen

Bei der Aussonderungsaktion zu Beginn des Jahres 2010 wurden im Keller des Gebäudes an der Theodor-Heuss-Straße etwa 150 lfm. Altschriftgut der Fachbereiche Standesamt, Sicherheit und Ordnung, Meldeamt, Gewerbeaufsicht, Gefahrenabwehr (Feuerwehr) durchgesehen und archivisch bewertet. Davon wurden etwa 8 lfm. unter der Akzession 2010/4 in das Stadtarchiv übernommen, entsprechend der jeweiligen Entstehungszeit den Teilbeständen II - V zugeordnet und verzeichnet. Darunter befinden sich alle vorhandenen Meldebücher. Die im Jahr 2010 aussonderungsreif gewordenen Standesamtsregister wurden dem Teilbestand SAR zugeordnet. Von den Sammelakten des Standesamts wurde eine geringe Zahl übernommen und in den Teilbestand II integriert.

Neustadt a. Rbge., im Juni 2010
gez. Dr. Hubert Höing

Im Sommer und Herbst des Jahres 2010 wurde die Altablage des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bau und Umwelt in der Theresenstraße 4 vom Unterzeichner durchgesehen. Von etwa 60 lfm. Schriftgut wurden 5 lfm. für die Archivierung ausgewählt. Ein großer Teil bestand aus Vorgängen, die nach 1974, und zwar in den 1980er Jahren, entstanden waren und aus dem Büro des Baudirektors Spennes und seines Vorgängers Trommer stammten. Von besonderem Interesse sind wohl die Unterlagen über die Sanierung der Altstadt und die Dorfentwicklung. Die übernommenen Dokumente wurden im Winter 2010/2011 unter der Akzession 2010/11 vereinnahmt, geordnet und verzeichnet.

Neustadt a. Rbge., im Januar 2011
gez. Dr. Hubert Höing

Im Frühjahr 2011 wurde die Altablage des Fachdienstes Kultur, Schulen und Jugend (inkl. Sportförderung, Kindertagesstätten und Familienpflege) in der Theresenstraße 4, soweit das Schriftgut älter als zehn Jahre war, vom Unterzeichner durchgesehen. Von insgesamt 40 lfm. Schriftgut wurden 2,8 lfm. für die Archivierung ausgewählt. Die übernommenen Dokumente wurden im Mai/Juni 2011 unter der Akzession 2011/9 vereinnahmt, geordnet und verzeichnet. Dabei wurden etwa 0,2 lfm. aus der Zeit 1945-1974 dem Teilbestand ARH, Dep. NRÜ III zugeordnet, einige wenige dem Teilbestand ARH, Dep. NRÜ IV, der Rest dem Teilbestand ARH, Dep. NRÜ V. Die bei der Durchsicht der Schriftgutablage in der Volksschule bzw. Grundschule Am Goethe-Platz (12 lfm.) für archivwürdig erklärten Teile (0,5 lfm.) wurden unter der Akzession 2011/10 vereinnahmt und verzeichnet.

Neustadt a. Rbge., im Mai 2011
gez. Dr. Hubert Höing

Im Sommer 2011 wurde die Altablage des seit 1999 als Eigenbetrieb geführten Abwässerbehandlungsbetriebs Neustadt (ABN), die im Gebäude des Klärwerks Empede untergebracht ist, vom Unterzeichneten durchgesehen. Von ca. 40 lfm. wurden ca. 2,5 lfm. übernommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Schriftgut der jüngeren Zeit, das dem Teilbestand V zugeordnet wurde. Es wurde als Akzession 2011/18 vereinnahmt, geordnet und verzeichnet. Darunter befindet sich auch Schriftgut des Wasserverbandes Garbsen - Neustadt a. Rbge.; Schriftgut, das jünger war als 10 Jahre, sowie Schriftgut aus dem Baubereich verblieben an Ort und Stelle.

Neustadt a. Rbge., im Oktober 2011
gez. Dr. Hubert Höing

Im November wurde mit den Herren Dietrich und Grams vom Fachdienst Bauordnung ein Gespräch über die Archivierung der dort vorhandenen Altakten geführt. Dabei wies Herr Dietrich darauf hin, dass es sich um eine Aufgabe handelt, die seit der Verwaltungsreform von der Stadt Neustadt im Auftrag des Landkreises (bzw. der Region) durchgeführt wird; die rechtlichen Fragen, die mit der Aussonderung und Archivierung verbunden sind, seien immer noch nicht abschließend geklärt. Mit dieser Maßgabe wurde vereinbart, dass die Akte eines abgerissenen Hauses drei Jahre nach Abriss dem Stadtarchiv zur Übernahme angeboten wird. Dies geschieht nach Anfall, da die Altakten sich unter den kurrenten Akten befinden und nur mit großem Aufwand separiert werden könnten. Als "Zeichen des guten Willens" wurde die 1976 geschlossene Bauakte Am Dammkrug 1 zur Archivierung übergeben. Sie wurde unter Akzession 2015/11 vereinnahmt und unter ARH, Dep. NRÜ III Nr. 252 und 253 verzeichnet.

Neustadt a. Rbge., im November 2015
gez. Dr. Hubert Höing

Der städtische Angestellte Dominik Rüffert meldete die Aussonderung von Akten betr. die Geschäftsordnung des Stadtrats und die Hauptsatzung der Stadt Neustadt. Das Schriftgut (ca. 0,5 lfd. m) wurde in Gänze übernommen, unter der Acc. 2024/4 vereinnahmt und (entsprechend der Entstehungszeit) unter Dep. NRÜ III bzw. unter Dep. NRÜ V verzeichnet.

Neustadt a. Rbge., Ende Januar 2024

Findmittel 

Der Bestand ist vollständig per EDV erschlossen und online recherchierbar.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

7,5

Bearbeiter 

- Hö

Benutzung 

- Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG).
- Nutzungsordnung für das Archiv der Region Hannover.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

- Es ist zu zitieren: ARH, Dep. NRÜ III Nr. ...

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Stadt Neustadt a. Rbge.

Objekt_ID 

2685

Ebenen_ID 

1

Geo_ID 

1-2685

Link 

Stadt Neustadt a. Rbge.