KreisA ROW AMT ROT

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Rotenburg

Laufzeit 

1802-1874

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Am Ende des Dreißigjährigen Krieges erhielt Schweden durch den Vertrag zum Westfälischen Frieden die säkularisierten Stifte Bremen und Verden. Im Zuge dieser Entwicklung entstanden auch die Amtsverwaltungen. Diese Ämter unterstehen als Herzogtümer Bremen und Verden einer 1652 für beide gemeinsam in Stade errichteten Verwaltung. Erster schwedischer Generalgouverneur war Hans Christoffer Graf von Königsmark, der unter anderem auch das Amt Rotenburg als Donation (Lehen) erhält.
Im Verlaufe des nordischen Krieges (1700-1712) besetzt König Friedrich IV. von Dänemark die Herzogtümer Bremen und Verden. An die Stelle des schwedischen Generalgouverneurs tritt ein dänischer Regent, ebenfalls mit Sitz in Stade.
Der welfische Kurfürst Ludwig von Hannover, der als Georg I. zugleich König von Großbritannien war, erwirbt die Herzogtümer von Friedrich IV. gegen eine Zahlung von 600.000 Talern. Die Übergabe erfolgt am 15. Oktober 1715.
Im Frieden von Stockholm am 29. November 1719 lässt sich Kurfürst Ludwig die Herzogtümer zum zweiten Mal vom rechtmäßigen Eigentümer Schweden vertreten durch die schwedische Königin Ulrike Eleonore gegen Zahlung von zehn mal hunderttausend Talern abtreten. Erst damit ist der fragliche Besitztitel manifestiert.
Im Verlauf des siebenjährigen Krieges (1756-1763) leidet das Amt Rotenburg mit seinen Einwohnern unter Truppendurchzügen und Kampfhandlungen, die besonders Rotenburg und Visselhövede treffen. So berichtet der Rotenburger Amtmann von Haerlem: „Es sind die hiesigen Amts Unterthanen auf viele Jahre totaliter ruiniret … es siehet hier im Amte einer völligen Verwüstung gleich“ (Tamß, S. 117).

Eine erste Gebietsänderung erfährt das Amt Rotenburg 1763/1764 durch einen Vergleich mit dem Amt Ottersberg (Nieders. Landesarchiv - Staatsarchiv Stade : Rep. 74 Amt Rotbg. Nr. 289). Nach dieser Vereinbarung wird die Wieste als Grenze zwischen beiden Ämtern festgelegt.
1785 stellt das Amt Rotenburg bei der Königlichen Kammer in Hannover den Antrag, die zur Amtsvogtei Ahausen gehörigen Moorflächen urbar zu machen und zu besiedeln.

Die Ämter des 18. Jahrhunderts entsprechen in ihrer Zuständigkeit bereits im Wesentlichen denen der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine grundlegende Veränderung erfahren die Amtsverwaltungen in ihrer Zuständigkeit als im Jahr 1850 die untere Gerichtsbarkeit von der allgemeinen Verwaltung durch Etablierung der Amtsgerichte getrennt wird. Die Amtsordnung vom 16. September 1852 wurde durch die revidierte Ordnung vom 10. Mai 1859 ersetzt. Seitdem trägt der erste Verwaltungsbeamte nicht mehr den Titel Amtmann sondern Amthauptmann.
Die Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahr 1866 hat in den Ämtereinteilungen zunächst keine Veränderung bewirkt. Mit der Kreisordnung für die preußische Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 erlangte gleichzeitig das Gesetz über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover Rechtskraft. Die bis dahin geltende hannoversche Amtverfassung wurde abgelöst. Somit wurde das erste Mal eine unabhängige Kreiskommunalverwaltung auf dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover etabliert, deren Organe der Landrat, der Kreistag und der Kreisausschuss waren.

Die Gebietserweiterungen des alten Amts Rotenburg zum späteren Landkreis Rotenburg (Wümme) nahmen 1859 durch Zusammenlegung mit dem Amt Ottersberg seinen Anfang. Der Kreis Rotenburg wurde am 1.4.1885 aus dem Amt Rotenburg und der bis dahin zum Amt Soltau gehörenden Gemeinde Fintel gebildet. Die Kreiszusammenlegung des Jahres 1932 in der preußischen Provinz Hannover gingen fast spurlos am Kreis Rotenburg/Hann. vorbei. Lediglich wurde durch Gesetz vom 27.9.1932 der bis dahin zum Landkreis Harburg gehörende Gemeindebezirk Lauenbrück dem Kreisgebiet angegliedert. Dagegen wurde zum Beispiel 1932 durch Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 1. 8.1932 der Kreis Zeven dem Kreis Bremervörde zugeordnet.
Erst die Auflösung des Kreises Bremervörde und des Kreises Rotenburg (Wümme), der seit dem 19.6.1969 nicht mehr Rotenburg /Hann. heißt (Nds. MBl. 1969, S. 562), führte zu erheblicher Gebietserweiterung. Aufgrund des Gesetzes vom 28.6.1977 und des Gebietsänderungsvertrages vom 27. Juli desselben Jahres schlossen sich beide Landkreise mit dem Sitz der Kreisverwaltung in Rotenburg (Wümme) zusammen. Der neugebildete Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der Rechtsnachfolger des Landkreises Bremervörde und des Landkreises Rotenburg (Wümme).
[Gudrun Kudick, 26.02.2012]

Enthält 

Beim Bestand AMT ROT Amt Rotenburg handelt es sich nur um einen Splitterbestand, der v.a. Kirchennebenbücher der Parochie Rotenburg von 1853-1874 enthält. Das Archivgut wird duch einen Kopienbestand von ca. 2500 Akten ergänzt. So wurden v.a. die Gemeinde- und Höfesachen durch die Archivpfleger Hauptlehrer i.R. Johann Gätjen und Kreisamtmann Karl-Heinz Koch seit den 1960er/70er Jahren kopiert, gebunden und im Rotenburger Institut für Heimatforschung Interessierten zur Benutzung bereitgestellt. Mit der Auflösung des Instituts im Jahr 2009 gingen die über 2500 kopierten Akten in das Kreisarchiv über, wo sie nun in der Rotenburger Nebenstelle/Archiv für Heimatforschung weiterhin benutzt werden können. In Anlehnung an die Stader Verzeichnung wurde 2012 ein neues Findbuch für den Kopienbestand erstellt, das in der Nebenstelle des Kreisarchivs eingesehen werden kann. Die eigentliche Überlieferung des Amtes Rotenburg befindet sich im Niedersächsischen Landesarchiv, Standort Stade (Rep. 74 Amt Rotenburg).

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Niedersächsisches Landesarchiv, Standort Stade, Rep. 74 Rotenburg