NLA HA Hild. Br. 9

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hildesheimische Lehnsakten

Laufzeit 

1020-1852

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Lehnswesen hatte sich im Mittelalter zu einem hochkomplizierten Element der Verfassungs- und Verwaltungswirklichkeit entwickelt, mit dessen Hilfe die Verteilung von Grund und Boden geregelt wurde. Der Anteil, den neben dem Privatbesitz, den sogenannten Allodien, das Königtum in Deutschland an Grund und Boden hatte, war viel größer als der, über den heute der Staat verfügt. Die Verwaltung dieses Anteils war dem Königtum praktisch unmöglich, weshalb der König sein Land zu Lehen ausgab, d. h. es an seine Vasallen verteilte, die ihm dafür militärische Hilfe versprachen. Diese Vasallen ihrerseits teilten ihr Lehnland oder ihr Allod wiederum aus denselben praktischen Gründen zu Lehen aus, wodurch sogenannte After- oder Nachlehen entstanden. Auf diese Weise ergab sich eine Pyramide (der Heerschild des Sachsenspiegels), deren Basis eine breite Schicht von Landbesitzenden darstellte.

Im späten Mittelalter erstarrt dieses System. Die Lehen "waren nur noch Grundstücke, deren Besitzwechsel durch besondere Rechtsakte und unter Erhebung von Mutationsgebühren vollzogen wurde, und deren Inhaber ... unter bestimmten Umständen zu Leistungen verschiedener Art angehalten werden konnten. Das persönliche Element der Lehns- und Vasallenbindungen spielte nur noch eine beiläufige Rolle: Mannschaft und Treueid waren kaum mehr als Formalitäten, denen man sich innerhalb bestimmter Fristen unterziehen mußte, wenn man rechtmäßig in den Besitz des Lehens gelangen wollte ... Die Rechte, auf Grund deren man Nutzen aus einem Lehen ziehen konnte, veranlaßten die Herren zur Aufstellung von Schriftstücken über die das Lehen betreffenden Vorgänge ... Gleichzeitig hat sich der Stand der Personen, welche im Besitz von Lehen waren, geändert. Seit dem 13. Jhdt. und sicherlich auch schon früher, aber vor allem in den folgenden Jahrhunderten, haben außer den Adligen auch Bürgerliche Lehen erworben ... Der Erwerb eines Lehens war für die bürgerliche Schicht ein Mittel zu sozialem Aufstieg." (Francois Louis Ganshof, Was ist das Lehnswesen?, Darmstadt 1961, S. 183 f.)

Auf die hier verzeichneten Hildesheimschen Lehnsakten angewendet, bedeutet das, dass diese das erstarrte Lehnswesen repräsentierten. Sie enthalten im Grunde nur die oben sogenannten "Formalitäten", d. h. die bei einem Wechsel des Lehnsherren oder des Vasallen entstehenden schriftlichen Vorgänge. Damit sind sie primär eine wichtige Quelle für Familien- und Heimatgeschichte, wiewohl sekundär sich viele Aspekte zur allgemeinen und Verwaltungsgeschichte des Hochstifts Hildesheim ergeben.

Der Bestand setzt sich aus Akten verschiedenster Provenienzen zusammen, deren wichtigste sind:

1. Die Regierung in Hildesheim:
Sie verwaltet in der Lehnkammer durch einen besonderen Lehnsekretär die vom Bischof ausgetanenen Lehen, die dieser seinerseits vom Reich zu Lehen hat (vgl. Hild. Br. 1). Ausgangsgrund dieser Lehnverwaltung waren die in der Mitte des 15. Jahrhunderts zusammengestellten Lehnbücher des Administrators Bernhard und des Bischofs Ernst, die die Stiftslehen aufzählten mit folgender Reihenfolge der Empfänger: Adel - Städte - Bürger. Damit lagen die Stiftslehen bis zur Auflösung des Hochstifts fest. Eine Veränderung trat nur noch bei dem Aussterben von Familien ein. Hier ist nun die spezifisch hildesheimsche Erscheinung zu beobachten, dass seit der Mitte des 17. Jahrhunderts katholische Adels- und Bürgergeschlechter, die mit den Wittelsbacher Bischöfen aus dem Rheinland und Westfalen in Domkapitel und Stiftsverwaltung kamen, da alle einheimischen Kräfte evangelisch waren, mit den Lehen ausgestorbener evangelischer Familien belehnt werden. Da die Bischöfe oft zu freigiebig mit Lehnsanwartschaften und -verleihungen waren, gerieten sie bald darüber in lange Streitigkeiten mit dem Domkapitel, das sein Mitspracherecht gefährdet sah.

Die Regierungsakten teilen sich in die Generalia, die Akten der Lehnverwaltung, in Prozesssachen, nämlich Prozesse vor dem Hofgericht (vgl. Hild. Br. 7 und Hild. Br. 8) um Lehnland und einige Fiskalprozesse auf Aberkennung der Lehen, und in Specialia, die Akten für die einzelnen belehnten Familien. Die Akten setzen im Allgemeinen erst nach der Restitution des Großen Stifts 1643 ein. Aus der Zeit vorher sind nur Bruchstücke vorhanden, auch einige übernommene Lehnakten der Kanzlei in Wolfenbüttel, soweit die Lehen im Großen Stift lagen, deren Verwaltung von 1521 bis 1643 ja nicht bei den Bischöfen, sondern den Herzögen zu Braunschweig und Lüneburg lag. Weitere Vorakten werden in den Beständen Cal. Br. 10 und Cal. Br. 21 sowie im Staatsarchiv in Wolfenbüttel zu suchen sein.

Die Aktenführung ist bis in die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts mäßig. 1702 ist die Rede von "den gewöhnlichen in confuso stehenden Lehnsverfolgen" (vgl. Hild. Br. 9 Nr. 121). Unter den letzten beiden Bischöfen sind die Akten vortrefflich geführt worden. Besonders hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die damals angefertigten Lehnbeschreibungen, die oft Hinweise auf die Lage unterdessen wüst gewordener Orte enthalten. Die Regierungsakten enden durchweg in dem letzten Jahrzehnt des Bestehens des Hochstifts bis 1802. Die Fortsetzung findet man für die preußische Zeit im Bestand Hild. Br. 10 und für die westphälische Zeit im Bestand Hann. 52.

2. Die Lehnskommission in Hildesheim:

Als das ehemalige Hochstift Hildesheim 1815 an das Königreich Hannover fiel, setzte dieses einen Lehnkommissar in Hildesheim ein, der unter Aufsicht der Landdrostei arbeitete. Seine Hauptaufgabe war neben der Wahrnehmung der Hildesheimer Lehngeschäfte (auch der ehemaligen dompropsteilichen und domkapitularischen Lehen) die Weiterführung der Allodifizierung der Lehen, die 1802 eingesetzt hatte. Die Lehnkommission bestand bis 1859. Ihre Akten lagen weitgehend in dem 1943 vernichteten Bestand Hann. 4, II A 2. Wieweit dieser noch Vorakten enthielt, die an sich zu Hild. Br. 9 gehört hätten, lässt sich nicht mehr sagen. In diesem Bestand finden sich einige Akten der Lehnkommission, meist in Fortsetzung der entsprechenden Hildesheimschen Akten.

3. Die Dompropstei in Hildesheim:
Die dem ganzen Domkapitel im hohen Mittelalter verliehenen Lehen hat der Dompropst allein in die Hand bekommen. Die Akten sind oft in großer Unordnung überliefert. Die Akten der Dompropstei und des Domkapitels enden durchweg 1810, als diese Institutionen aufgelöst wurden.

4. Das Domkapitel in Hildesheim:
Hier sind zwei Gruppen zu unterscheiden: erstens die Komplementärakten zur Regierung im Sinne des Bestandes Hild. Br. 2, nämlich einmal Lehnverwaltung, wie z. B. die Konsense zur Neuveleihung von Lehen durch den Bischof, zum andern Akten von Prozessen um Lehnland vor dem domkapitularischen Gericht oder den ihm untergebenen Ämtern. Zweitens sind es Akten aus der Verwaltung der dem Domkapitel seit dem 16. Jahrhundert neu übertragenen Lehen. Dabei ist besonders zu nennen:

a. Stift-Hildesheimsches Erbschenkenamt:
Das Erbschenkenamt ruhte auf dem Gut Dingelbe, mit dem in der hier in Frage kommenden Zeit die Herren von Cramm, später die Herren von Veltheim beliehen waren. Diese verkauften das Gut 1764 an das Domkapitel, das die Lehen übernahm. Das Erbschenkenamt ward seit dem Kauf nicht mehr ausgeübt. Von ihm waren vor allem Häuser in Hildesheim lehnsabhängig.

b. Lehnverwaltung der Familien Pape und von Uslar in Goslar:
Die Familie Pape in Goslar besaß reiche Lehen im Harzvorland, mit denen nach ihrem Aussterben 1630 die Herren von Uslar belehnt wurden. Mitte des 18. Jahrhunderts brachte das Domkapitel die Lehen an sich.

5. Die Domdekanei in Hildesheim (wenig Akten).

6. Das Kloster St. Michael in Hildesheim:

Die Lehnsakten des Klosters St. Michael gehören zu den am besten überlieferten. Sie setzen in der Mitte des 16. Jahrhunderts ein und liegen in gut geordneten und gehefteten Bänden vor. In dem Bestand Hild. Br. 3, 1 finden sich keine Lehnakten.

7. Das Kloster St. Godehard in Hildesheim (wenig Akten).

8. Das Kreuzstift in Hildesheim (wenig Akten).

9. Das Kloster Lamspringe (wenig Akten).

10. Die Lehnverwaltung der Freiherrn von Brabeck:
Die Anfang des 19. Jahrhunderts ausgestorbenen Freiherrn von Brabeck erhielten 1689 nach der Erklärung des Bischofs von Straßburg, des Kardinals Wilhelm Egon von Fürstenberg, zum Reichsfeind dessen Lehen, die er von seinem Bruder, dem Dompropst Franz Egon von Fürstenberg, geerbt hatte. Sie setzten sich aus zwei Teilen zusammen:

a. Die 1439 nach dem Aussterben der Herren von Escherde den Herren von Bortfelde und von Hanensee gemeinsam verliehenen bischöflichen Lehen der Escherdes, ein sehr großer Komplex, vor allem im Großen Freien. Nach dem Aussterben der Herren von Hanensee Anfang des 17. Jahrhunderts verblieb er den Bortfelds allein. Als diese 1681 ihrerseits ausstarben, wurde das ganze Lehen den Brüdern von Fürstenberg verliehen.

b. Die vom Bischof von Hildesheim abhängigen Lehen der Grafen von Reinstein (Regenstein). Nach deren Aussterben waren die Lehen vom Stift Halberstadt übernommen worden. Bei den Restitutionsverhandlungen 1642 in Goslar wirkte als Hauptunterhändler auf kaiserlicher Seite der österreichische Graf von Tattenbach, dem die Graftschaft Reinstein danach von Erzherzog Leopold zu Österreich als katholishem Bischof von Halberstadt verliehen wurde. Ebenfalls verlieh ihm der Hildesheimer Bischof als Dank für seine Bemühungen die vom Hochstift relevierenden Lehen der Grafen von Reinstein, die Tattenbach auch nach 1648 behielt, als er die Grafschaft selbst verloren hatte. Als aber sein Sohn 1670 vom Kaiser geächtet wurde, fielen die Lehen an den Dompropst von Fürstenberg (vgl. Celle Br. 112).

Die Brabeckschen Lehnakten sind in guter Ordnung überliefert. Sie enthalten die meisten Ausfertigungen von Lehnbriefen des 16. und 17. Jahrhunderts, die bei den stets vorgeschriebenen Einreichungen bei den Akten geblieben sind. Sie enden durchweg 1818. Weitere Akten der Freiherrn von Brabeck liegen im Depositum Morsey im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz (nach einem Bericht in den Mitteilungen des Steiermärkischen Landearchivs, Folge 12, 1962).

Ist die Belehnung der Brüder Fürstenberg durch Bischof Max Heinrich, dem als Kölner Kurfürsten sie vielfältig dienten, schon symptomatisch für die unter 1. geschilderte Erscheinung der Verleihung heimgefallener Lehen an katholische Familien, so ist das Paradebeispiel dafür der Brabecksche Lehnfall. Dass die Familie von Brabeck kurz nach der Wahl des Jobst Edmund von Brabeck zum Bischof von Hildesheim damit beliehen wird, dürfte kein Zufall sein.

11. Das Gut Bolzum:
Das Gut Bolzum war ein bischöfliches Lehen im Besitz der Herren von Rautenberg, das nach deren Aussterben in der Mitte des 17. Jahrhunderts über Stats von Münchhausen an die Freiherrn von Frenß und Kendenich kam. Diese wurden von den Grafen von Plettenberg beerbt, von denen es 1767 der Bischof kaufte. Er erwarb somit ein von ihm verliehenes Lehen zurück. Damit wurden die vom Gut abhängigen Lehen wieder direkte Lehen, die die Regierung verwaltete.

12. Die Lehnverwaltung der Herren von Stopler:
Den Johann Hamstedt, der als fürstlicher Rat des Herzogs Heinrich der Jüngere zu Braunschweig und Lüneburg in Wolfenbüttel in dem von den Truppen des Schmalkaldischen Bundes eroberten Fürstentum geblieben war und seinen Dienst weiter versehen hatte, erklärte der Herzog nach seiner Rückkehr 1548 zum Verräter und nahm ihm seine Lehen, die er seinem bei ihm gebliebenen Kanzler Johann Stopler verlieh. Zu diesen Lehen gehörte auch das der ausgestorbenen Herren von Linde, nämlich Schloss Binder mit Afterlehen, das vom Bischof von Hildesheim lehnrührig war. Dieses war bischöfliches Lehen, wurde aber in der Zeit der Administrierung des Großen Stifts auch von dem Welfenherzog vergeben. Nach der Restitution erhielten die Herren von Stopler nach erbitterten Prozessen mit Hamstedts Erben Schloss Binder von den Bischöfen zu Lehen. Sie starben 1816 aus.

Die Akten sind schlecht erhalten und beschränken sich im Allgemeinen auf die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Diese hier liegenden Lehnsverwaltungsakten adliger Geschlechter sind nach deren Aussterben in staatlichen Besitz gelangt. Andere Familien haben ihre Akten behalten, z. B.
die Herren von Garmissen in Friedrichshausen ( F.A. 88, S VI-VIII und F I b) und Hildesheim (F.A. 133,Ic);
die Grafen von Goertz-Wrisberg in Wrisbergholzen (F.A. 49);
die Freiherrn von Hammerstein (Dep. 52, Va);
die Freiherrn von Oldershausen in Hannover (Dep. 31, Cap. X) und Oldershausen (F.A. 103, X);
die Grafen von Schwicheldt in Söder (F.A. 42);
die Herren von Steinberg in Bodenburg (F.A. 45);
die Herren von Wallmoden in Alt-Wallmoden (F.A. 94, A IId).

Bestandsgeschichte 

Der Archivbestand wurde von Georg Irmer vom Juli bis Dezember 1885 geordnet und wie folgt gegliedert:

I. Generalia ( jetzt 229 Nrn. = 5 Fach)
II. Lehnsfiskalische Sachen (jetzt 254 Nrn. = 14 Fach)
a. Generalia
b. Specialia
c. Bestallungen
III. Specialia ( jetzt 910 Nrn. = 102 Fach)
zusammen jetzt 121 Fach

Diese Einteilung wurde bei der Neuverzeichnung aus praktischen Gründen beibehalten, obwohl sich

herausstellte, dass sie nicht zutrifft. Eine ausführliche Neuordnung hätte einer vorherigen Verzeichnung auf Karteikarten nebst einer Feinordnung vieler Aktenbände bedurft, für die die Zeit nicht reichte. Es wäre dann auch sehr die Frage gewesen, ob man den Bestand nach dem Provenienzsprinzip aufgebaut hätte, das Irmer bei seiner Ordnung nicht berücksichtigt hat. Daraus ist ihm kein Vorwurf zu machen, weil sich dieses Prinzip zu seiner Zeit noch nicht durchgesetzt hatte. Die Provenienzen sind also durch den ganzen Bestand gemischt; etwa die Hälfte sind Regierungsakten.

In der von Irmer gebildeten Abteilung Generalia finden sich auch Einzelbelehnungen, wie Akten allgemeiner Art unter den Specialia liegen. Meistens umfassen die Vorgänge nur wenige Blätter. Irmers zweite Abteilung hat einen falschen Titel. Der Lehnsfiskal ist der Vertreter der Lehnsherren, der vor dem Gericht den Prozeß gegen einen Vasallen führt, der seine Lehnspflichten nicht erfüllt. In der Abteilung sind einige Prozesse dieser Art, hauptsächlich aber Prozesse um Lehnland zwischen Belehnten vor dem Hof- oder domkapitularischen Gericht. Da auch die Specialia Prozesse enthalten, wäre die Bildung dieser Abteilung am besten unterblieben.

Irmer hat diese beiden Abteilungen laufend durchnummeriert. Die Ordnung soll chronologisch sein. Da er aber den Unterschied von Abschriften und Ausfertigungen nicht beachtete und die Akten ungenau datierte, hat sich die Ordnung bei der gebliebenen Nummerierung verschoben. Die Aktentitel wurden mangels Aufschriften der Aktendeckel neu gebildet.

Die dritte Abteilung war nicht nummeriert, sondern lag nach dem Alphabet der belehnten Familien. Diese Ordnung wurde bei kleinen Verschiebungen beibehalten, aber die Akten laufend durchnummeriert. Ebenso wurden, wo es Not war, die Provenienzen geschieden, d. h. die

Belehnungen einer Familie von verschiedenen Lehnsherren in getrennten Akten formiert. Die Aktentitel sind durchweg neu, oft in Anlehnung an die vorhandenen aus dem 18. Jahrhundert, gebildet worden.

Um dem Hauptnachteil der alphabetischen Ordnung der dritten Abteilung zu begegnen, dem Umstand nämlich, dass die vorbelehnten und ausgestorbenen Familien nicht im Alphabet berücksichtigt sind, sondern unter dem Namen der Nachbelehnten sich verstecken, wurde ein Personenindex angelegt, der auch die Namen in den ersten beiden Abteilungen mit der dritten verbindet. Der Ortsindex soll hauptsächlich der Heimatforschung dienen.

Da die Hildesheimschen Urkunden im Krieg zum großen Teil verloren gegangen sind, wurden die in den Akten vorliegenden Abschriften von Urkunden, die bis 1500 ausgestellt worden sind, sowie die wenigen Urkundenausfertigungen aus dieser Zeit regestiert und in der Generalurkundenkartei verzettelt. Ein chronologisches Verzeichnis dieser Urkunden findet sich am Ende des dritten Bandes.


Stand: Dezember 1963

Bei der Neuverpackung des Bestandes wurde eine Reihe von Urkundenausfertigungen (v.a. Pergamenturkunden bzw. Urkunden mit erhaltenen Siegeln) herausgezogen und separat in der Urkundenkammer aufgestellt - die Bestellsignaturen lauten inzwischen Hild. Br. 12 Nr. 1418-1484; ein Hinweis findet sich beim entsprechenden Aktentitel.

Stand: März 2011/Juni 2023

Enthält 

Lehensakten des Hochstifts Hildesheim, des Hildesheimer Domkapitels, der hildesheimischen Stifte und Klöster, der Freiherren von Brabeck, des Gutes Bolzum und der Herren von Stopler

Findmittel 

EDV-Findbuch (2010)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

42,0

Bearbeiter 

Walter Deeter (1963)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover eingesehen werden.