NLA HA Hild. Br. 1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Regierungsarchiv der Fürstbischöfe zu Hildesheim

Laufzeit 

1475-1887

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Verhältnis des Hochstifts Hildesheim zum Reich, Fürstbischöfe; Regierung und Justizverfassung; Lehengüter und Domänen; Landständewesen und Landtage; Schatzungen, Kontributionen und Schuldenwesen; landesherrliche Regalien; Handel, Handwerk und Gewerbe; Polizeisachen; Armen- und Medizinalanstalten; Brau- und Schankgerechtigkeiten; Jagd-, Fischerei- und Mühlensachen; Militärsachen, Kirchen- und Schulsachen
Findmittel: Archiv-Findbuch 1964, EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 321,6 lfdm

Bestandsgeschichte 

Das Hildesheimer Landesarchiv - Hildesheimer
Briefschaftsarchiv (Hild. Br. 1) - ist die wertvollste
Quelle zur Geschichte des 1802 säkularisierten Fürstbistums
Hildesheim. Die Akten sind im wesentlichen aus der Tätigkeit
der wichtigsten Zentralbehörde erwachsen, der
fürstbischöflichen Regierung, die praktisch sämtliche Zweige
der Landesverwaltung umfaßte.

Die Regierung geht in der üblichen Weise zurück auf die
ungegliederte Zentralbehörde des 16. Jahrhunderts, auf Rat
und Kanzlei. Infolge der Katastrophe der Stiftsfehde und der
darauf folgenden Zerstückelung des Stifts 1523 bildete sich
erst unter Bischof Ernst (1573-1612) eine kontinuierlich
arbeitende Behörde im Hildesheimer Bischofshof heraus, die
aus Statthalter, Kanzler und Räten bestanden. Bis dahin
erledigte der Bischof von seinem jeweiligen Aufenthaltsort
her die Geschäfte mit seinem Sekretär oder Kanzler und zog
gelegentlich vertraute Domherren oder Adlige heran.

Seit 1650 trennte sich die Hofkammer als selbständige
Behörde von der Regierung, wie die alte Kanzlei von nun an
im allgemeinen genannt wird; doch ist ein Teil ihrer Akten
bis ins 18. Jahrhundert weiterhin ins Landesarchiv gelangt.
Ohne bleibende Bedeutung blieb die Abspaltung eines Geheimen
Rates 1726. Da die Geschäfte praktisch weiter von den
Hofräten bearbeitet wurden, konnte sich keine eigne
Registratur entwickeln. Ähnliches gilt bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts von dem in der persönlichen Umgebung des
Fürstbischofs erwachsenen Schriftgut. Kamen Akten von den in
Bonn residierenden Bischöfen aus dem Hause Bayern zurück,
ordnete man sie in das Landes- oder das Kammerarchiv ein.
Erst unter den beiden letzten Fürstbischöfen Friedrich
Wilhelm (1763-1789) und Franz Egon (1789-1802) entstand eine
eigene Kabinettsregistratur, die in der Form gesondert
erhalten ist, wie sie 1802 die

preußischen
Säkularisationskommissare vorfanden.

Indessen enthält der Bestand keineswegs den gesamten Nachlaß
der Landesregierung. Zwei große Gruppen wurden abgetrennt,
weil sie nach der Säkularisation von besonderen Behörden als
Vorakten zurückbehalten wurden: die Lehnakten (weiterbenutzt
von der 1859 aufgelösten Hildesheimer Lehnkommission) und
die Parteiensachen, die in der Eigenschaft der Regierung als
oberstes Justizkollegium in bürgerlichen Sachen entstanden
sind (als Vorakten des Hildesheimer Obergerichts).
Andererseits sind in das Landesarchiv auch Stücke fremder
Provenienz genommen worden, die für die Verwaltung von Wert
erschienen (Chroniken, Deduktionen, Erbregister aus dem
großen Stift) oder bei Streitigkeiten als Beweismittel
eingeliefert und dann nicht zurückgegeben worden sind.

Die Anfänge der Archivbildung setzen im 16. Jahrhundert ein.
Die mittelalterlichen Bischöfe besaßen kein Archiv; sie
begnügten sich mit demjenigen des Domkapitels und gaben wohl
ihre Urkunden und Kopien dorthin ab. Umgekehrt gelangte im
16. Jahrhundert auch Schriftgut des Domkapitels in das
Landesarchiv, als sich eine feste Landesverwaltung
herausbildete. Seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts
werden Bemühungen deutlich, das Archiv zusammenzuhalten,
etwa durch Einbinden der ältesten Stände- bzw.
Schuldensachen (vgl. Bestandsgliederung 33.04) oder
Rückerwerb des Nachlasses Bischof Valentins (vgl.
Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 31,
Hildesheim 1959, S. 326/327). Zu Beginn des 17. Jahrhunderts
hatte das Landesarchiv bereits einen solchen Umfang
angenommen, daß man es 1632 vor den anrückenden Schweden -
zusammen mit dem des Domkapitels - nach Hameln in Sicherheit
brachte. Nachdem Herzog Georg 1633 die Festung erobert
hatte, ließ er die Archivalien nach Hannover schaffen, von
wo sie auf Grund der Stiftsrestitution und

längeren
Verhandlungen im September 1643 nach Hildesheim
zurückgelangten - nicht ohne daß man in Hannover einige
wertvolle Stücke zurückbehielt, u.a. ein altes Kopiar des
Domkapitels, das Leibniz benutzte (vgl. Max Bär, Geschichte
des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover, Leipzig 1900, S.
51 ff.; Hild Br. 1 Nr. 3601); Gottfried Wilhelm Leibniz,
Sämtliche Schriften und Briefe, Reihe I, Bd. 7, Berlin 1964,
S. 706/707). Gleichzeitig bemühten sich die Hildesheimer
Räte in Wolfenbüttel um Akten.

Mit der Rückgabe des Archivs setzen die Bemühungen um dessen
Ordnung ein. Die Klagen über das in Konfusion geratene
Archiv sind der Folgezeit so chronisch wie normal. Eine
besondere Schwierigkeit lag in dem Ärger mit Bonn, von wo
man nur mit Mühe die Hildesheim betreffenden Akten der
verstorbenen Bischöfe zurückerhalten konnte. Die
Ordnungsarbeiten bezogen sich offenbar im wesentlichen
darauf, die Schriftstücke nach Sachgruppen wegzulegen und
mit einem Rubrum zu versehen. Man bearbeitete naturgemäß
zunächst die wichtigsten politischen Vorgänge, solche, derer
man bei Streitigkeiten bedurfte oder für die sich der
Archivar besonders interessierte, z.B. die Grenzakten, da
der Archivar oft auch Grenzsekretär war. Andererseits
blieben wenig benutzte Volumina, z.B. viele Steuerakten, in
dem Durcheinander liegen, in dem sie ins Archiv gelangten.
Die Folge ist, daß in manchen Teilen die Verzeichnung bis
zum einzelnen Vorgang geht, in anderen mehrere Aktenbände
noch chronologisch zusammen- und auseinandergeordnet werden
müßten.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts hatte das Landesarchiv einen
solchen Umfang angenommen, daß der letzte fürstbischöfliche
Archivar, Ignaz Zeppenfeldt, eine Generalteilung
ausarbeitete, auf deren Grundlage die Verzeichnung beruht,
mit der im Juni 1827 dessen Sohn, der Stadtauditor Dr.
Joseph Zeppenfeldt, begann. Er schloß die Arbeit

Ende Juli
1838 mit der Vorlage von 11 Repertorienbänden ab, die am
8./9. Oktober 1943 beim Brand des Staatsarchivs in Hannover
untergegangen sind.

Nach dem das Archiv die Unruhe der Napoleonischen Zeit ohne
größere Schäden überstanden hatten - Max Bär berichtet von
einer Auslagerung nach Halberstadt zwischen 1803 und 1809
(vgl. Max Bär, Geschichte des Königlichen Staatsarchivs zu
Hannover, Leipzig 1900, S. 53/54) -, beließ es die
hannoversche Regierung in Hildesheim, zunächst im
Bischofshof, ab 1843 im Rittersaal des Domes, zuletzt in der
alten Domschule. 1870 wurde es, gleichzeitig mit dem Stader
Archiv, ins Staatsarchiv nach Hannover überführt.

Im Zweiten Weltkrieg sind, wie es scheint, keine
Substanzverluste eingetreten. Die Hildesheimer Archivalien
lagerten im unteren Teil des Ostflügels und haben hier die
Katastrophe von 1943 überstanden. Wenig später, im November,
wurden sie in das Kalibergwerk Ronnenberg I bei Weetzen,
Schacht Deutschland, ausgelagert und im Dezember in den
Schacht gebracht. Erst im Mai/Juni 1955 kehrten sie zurück
(vgl. Hann. 1/3 Nr. 60). Sie haben diese Zeit relativ gut
überstanden. Teilweise zu beobachtende Moderschäden sind
offenbar älter. Einige vor 1945 zurückgeholte Bände sind von
dem Hochwasser im Februar 1946 in Mitleidenschaft gezogen
worden.

Im Mai 1959 wurde der Unterzeichner bei seiner Einstellung
mit der Neuverzeichnung des Hildesheimer Landesarchivs
beauftragt. Die in der Literatur eingeführten Signaturen
sollten nicht verändert werden. Eine Umordnung verbot sich
schon aus Zeitgründen. Um vorwärts zu kommen, mußte auch von
einer Durchordnung von Einzelbänden abgesehen werden.
Andererseits sollten als Ersatz für die 1943 verbrannten
Urkunden der stadt-hildesheimschen Stifte und Klöster alle
Urkundenabschriften aus der Zeit vor 1500 regestriert und
karteimäßig erfaßt werden. Da der

Unterzeichner sehr bald
mit weiteren Aufgaben belastet wurde, zog sich der Abschluß
hin, so daß nur die anerkennenswerte Mitwirkung der Herrn
Kollegen Dr. Deeters, Dr. Obenaus und Dr. Behr den Abschluß
der Arbeit 1964 erreichen ließ.

Die Bestände beziehen sich in erster Linie auf den Raum des
1643 restituierten Stifts. Doch finden sich aus der
vorhergehenden Zeit auch Unterlagen betreffend solcher Ämter
und Städte, die vor 1523 zum Stift gehörten, 1643 aber dem
Haus Braunschweig-Lüneburg verblieben, also Grohnde, Aerzen
(Ärtzen), Lutter, Westerhof, Erichsburg, Lauenstein,
Koldingen, Bodenwerder, Springe, Hameln und Salzhemmendorf.
Dazu ist interessantes Material vorhanden zur Geschichte des
an Mainz verpfändeten Amtes Lindau, um dessen Rückerwerb
sich die Hildesheimer im 18. Jahrhundert bemühten.

Sachlich werden fast alle Zweige der Landesverwaltung
berührt, lediglich die Außenpolitik fehlt weitgehend. Daher
kommen als Parallelbestände praktisch sämtliche auf diesen
Raum bezügliche Aktengruppen inbetracht. Die wichtigsten
sind:

Hild. Br. 2: Archiv des Domkapitels zu Hildesheim

Hild. Br. 3: verschiedene Klöster in Hildesheim

Hild. Br. 4: St. Moritzstift in Hildesheim

Hild. Br. 5: Kloster Marienrode

Hild. Br. 6: Kabinettsregistratur des Fürstbischofs Franz
Egon von Hildesheim

Hild. Br. 7: Zivilakten der fürstlich Hildesheimischen
Regierung (Kanzlei)

Hild. Br. 8: Fürstbischöfliches Hofgericht zu Hildesheim

Hild. Br. 9: Hildesheimische Lehnakten

Hild. Br. 12: Landständisches Archiv der Ritterschaft und
Städte des Hochstifts Hildesheim

Hann. 49: Französische Okkupation (1803-1805)

Hann. 50: Preußische Okkupation und Besitznahme (1805-1806)

Hann. 76a: Kammersachen

Hann. 83: Konsistorium Hannover (1509-1887)

Hann. 83a: Katholisches Konsistorium zu Hildesheim
(1590-1906)

Hann. 88 C: Provinz

Hildesheim

Für den Raum des großen Stifts ist neben dem Staatsarchiv
Wolfenbüttel der Bestand der Registratur über das sogenannte
"größere Stift Hildesheim" (Cal. Br. 10) heranzuziehen.
Weiteres Material enthalten der Aktenbestand des Herzogtums
Braunschweig-Wolfenbüttel (Cal. Br. 21), der Bestand "Äußere
Angelegenheiten" (Cal. Br. 24), der Bestand "Auswärtige
Mächte: Stift Hildesheim (Regierung und Domkapitel),
Herrschaft Homburg, Grafschaft Everstein" (Celle Br. 24),
der Bestand "Auswärtige Mächte: Stift Hildesheim -
Regierung, Stift und Stadt" (Celle Br. 25) und der Bestand
"Auswärtige Städte: Hildesheim" (Celle Br. 97). Eine gewisse
Fortsetzung des Landesarchivs bilden auch der Bestand
betreffend Hildesheim, Goslar und die später hannoverschen
Teile des Eichsfeldes unter preußischer Herrschaft (Hild.
Br. 10), der Bestand betreffend Hildesheim, Goslar und das
Eichsfeld während der Übergangszeit von 1813-1816 (Hild. Br.
11) und der Bestand "Französische Besitznahme 1806-1810"
(Hann. 51).

Aus privatem Besitz sind ursprünglich zum Landesarchiv
gehörige Akten und Handschriften, z.B. die hier fehlenden
Regierungsprotokolle, in die Dombibliothek zu Hildesheim
gekommen, die für eingehende Forschungen daher ebenso
heranzuziehen ist wie die Bibliothek in Wolfenbüttel.

Für die Zukunft ist noch das übliche chronologische
Verzeichnis der Urkunden anzufertigen. Im Augenblick wurde
wegen des Umfangs desselben davon abgesehen. Man wird die
Urkunden bis 1400 sowieso nach dem Urkundenbuch des
Hochstifts Hildesheim benutzen und für das 15. Jahrhundert
mit der Generalurkundenkartei auskommen. Vor Anfertigung
eines Index sollte geprüft werden, ob man nicht vorher die
Sammelbände durchsehen und genauer erfassen müßte.

Literaturhinweise:

Adolf Bertram, Geschichte des Bistums Hildesheim, Bd. 1,
Hildesheim 1899, Bd. 2, Hildesheim 1916, Bd. 3,

Hildesheim
1925

Hans-Walter Klewitz, Studien zur territorialen Entwicklung
des Bistums Hildesheim, Göttingen 1932

Manfred Hamann, Das Staatswesen der Fürstbischöfe von
Hildesheim im 18. Jahrhundert in: Niedersächsisches Jahrbuch
für Landesgeschichte, Bd. 34, Hildesheim 1962, S. 157-193

Manfred Hamann, Die Hildesheimer Bischofsresidenz in:
Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 36,
Hildesheim 1964, S. 28-65

Hannover, Mai 1964
gez. Dr. Manfred Hamann



Der in Pattensen gelagerte Bestand ist im März 1973
revidiert und für vollständig befunden worden.

Hannover, den 29. März 1973
gez. Dr. Asch



Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das
maschinenschriftliche Findbuch in die archivische
EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen
worden.

Hannover,

2003