UniA GOE Phil. Prom.

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Philosophische Promotionen

Laufzeit 

1905-2016

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Prüfungsakten der Philosophischen Fakultät

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Doktorpromotion als feierlicher Akt der Verleihung eines akademischen Grades erfordert das Bestehen eines Examens. Die Promotionen lagen bis in die jüngste Zeit in der Hoheit der Fakultäten. Nach Niedersächsischem Hochschulrecht (NHG, 1. Oktober 1978) wird der Doktorgrad heute von der Gesamtuniversität verliehen, doch auf der Grundlage von Prüfungsordnungen der Fakultäten. Das Promotionsrecht ist als Teil der Prüfungsautonomie essenzieller Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.

Das frühneuzeitliche Doktorexamen setzte eine erfolgreich verteidigte öffentliche Disputation auf der Grundlage einer Dissertation und das Bestehen eines Prüfungsgesprächs mit den ordentlichen Professoren der Fakultät voraus. Ausnahmen waren häufig, insbesondere wurden Kandidaten in Abwesenheit (in absentia) promoviert.

Das moderne Promotionsverfahren bildete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus, als es den einzigen universitären Abschluss darstellte. Es legte als Qualitätsmerkmale ein Mindeststudium von drei Jahren, das Bestehen des reformierten Examens (Rigorosum) und die obligatorische Veröffentlichung der Dissertation fest. Um diesen Standard sicherzustellen, wurde das Promotionsverfahren vereinheitlicht und brachte so umfangreichere und gleichförmigere Akten hervor. Ein Promotionsbogen dokumentiert das gesamte Verfahren. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion verfügte meist über einen Lebenslauf. Ein Promotionsverfahren schließt mit der Aushändigung eine deklarativen öffentlichen Urkunde ab. Promotionsakten wurden als Einzelfallakten von den Dekanaten der Fakultäten geführt. Gerichtsverfahren konnten ggf. zur Bildung von Beiakten führen. In der Massenuniversität wurde die Aktenführung auf besondere Prüfungsämter bei den Fakultäten verlagert.

Bestandsgeschichte 

Bis 1905 erfolgte die Ablage der Promotionsakten in den allgemeinen philosophischen Dekanatsakten (Bestand Phil. Fak.).

Bis zur Gründung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (1922) gehörten die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer zur Philosophischen Fakultät. Aus diesem Grund sind die Promotionsvorgänge in diesen Fächern der Jahre 1905-1921 im vorliegenden Bestand zu finden.

Literatur 

Berwinkel, Holger: Promotionsakten der Georg-August-Universität Göttingen, in: Heckl, Jens (Hg.) Unbekannte Quellen. Massenakten des 20. Jahrhunderts, Bd. 4, Duisburg: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen 2019, S. 153-170.

Findmittel 

Arcinsys

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestand. Phil. Fak. (Dekanat der Philosophischen Fakultät)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

14,5

Benutzung 

Der Bestand ist vollständig in Arcinsys verzeichnet, aber nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes verschiedenen Schutzfristen aus § 5. Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.

Der Bestand enthält unbearbeitete Zugänge.