UniA GOE Math.-Nat. Prom.

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Promotionen

Laufzeit 

1914-2005

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Prüfungsakten der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Doktorpromotion als feierlicher Akt der Verleihung eines akademischen Grades erfordert das Bestehen eines Examens. Die Promotionen lagen bis in die jüngste Zeit in der Hoheit der Fakultäten. Nach Niedersächsischem Hochschulrecht (NHG, 1. Oktober 1978) wird der Doktorgrad heute von der Gesamtuniversität verliehen, doch auf der Grundlage von Prüfungsordnungen der Fakultäten. Das Promotionsrecht ist als Teil der Prüfungsautonomie essenzieller Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.

Das frühneuzeitliche Doktorexamen setzte eine erfolgreich verteidigte öffentliche Disputation auf der Grundlage einer Dissertation und das Bestehen eines Prüfungsgesprächs mit den ordentlichen Professoren der Fakultät voraus. Ausnahmen waren häufig, insbesondere wurden Kandidaten in Abwesenheit (in absentia) promoviert.

Das moderne Promotionsverfahren bildete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus, in dem es den einzigen universitären Abschluss darstellte. Es legte als Qualitätsmerkmale ein Mindeststudium, das Bestehen des reformierten Examens (Rigorosum) und die obligatorische Veröffentlichung der Dissertation fest. Um diesen Standard sicherzustellen, wurde das Promotionsverfahren vereinheitlicht und brachte so umfangreichere und gleichförmigere Akten hervor. Ein Promotionsbogen dokumentiert das gesamte Verfahren. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion verfügte meist über einen Lebenslauf. Ein Promotionsverfahren schließt mit der Aushändigung eine deklarativ öffentlichen Urkunde ab. Promotionsakten wurden als Einzelfallakten von den Dekanaten der Fakultäten geführt. Gerichtsverfahren konnten ggf. zur Bildung von Beiakten führen. In der Massenuniversität wurde die Aktenführung auf besondere Prüfungsämter bei den Fakultäten verlagert.

Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät wurde im Jahr 1922 gegründet. Bis dahin gehörten die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer zur Philosophischen Fakultät. Bis dahin sind die Promotionsvorgänge in diesen Fächern unter den philosophischen Promotionen abgelegt. Der Bestand enthält die Promotionsakten aller Nachfolge-Einrichtungen der aufgespaltenen Fakultät. Nach dem Organisationsplan vom 1. Februar 1980 wurde ein gemeinsames Prüfungsamt für die Fachbereiche (bzw. späteren Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten) eingerichtet.

Bestandsgeschichte 

Im Jahr 2002 gelangte die Altregistratur der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät bis 1970 ins Archiv. Weitere Zugänge von Akten aus dem Gemeinsamen Prüfungsamt folgten.

Findmittel 

Arcinsys

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

95

Benutzung 

Der Bestand ist vollständig elektronisch in Arcinsys erschlossen, aber nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes unterschiedlichen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.

Der Bestand enthält unbearbeitete Abgaben.