NLA AU Rep. 110

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Justizvollzugsanstalt Emden

Laufzeit 

1836-1996

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Gerichtsgefängnis war Einweisungsort für Straftäter und Durchgangsgefängnis für die Strafgefangenenlager im Emsland. Darüber hinaus wurden hier die von der Gestapo-Dienststelle Emden (bzw. Wilhelmshaven) ab 1933 auf Grund der sog. "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" verhafteten Personen in "Schutzhaft" genommen.

Bestandsgeschichte 

1. Vorwort

Der insgesamt 1.715 Akten umfassende Bestand wurde im Jahre 1984 von der Justizvollzugsanstalt Emden an das Staatsarchiv abgeliefert. Er enthält Personalakten der zwischen 1930 und 1942 im damaligen Gerichtsgefängnis Emden inhaftierten Personen. Einzelne Akten stammen aus der davorliegenden Zeit.
Das Gerichtsgefängnis war Einweisungsort für Straftäter und Durchgangsgefängnis für die Strafgefangenenlager im Emsland, die auch der Aufsicht dieser Behörde unterstanden. Allerdings gab es für das Gefängnis in Emden innerhalb der Justizvollzugsverwaltung keinen klar abgegrenzten Zuständigkeitsbereich, vielmehr richtete sich die Einweisung offensichtlich nach den jeweiligen freien Kapazitäten. So finden sich auch fast sämtliche Strafverfolgungsbehörden des ehemals preußischen und angrenzenden Gebiets als Einweiser. Darüber hinaus wurden hier die von der Gestapo-Dienststelle in Emden (bzw. Wilhelmshaven) ab 1933 auf Grund der Verordnung "Zum Schutz von Volk und Staat" verhafteten Personen in "Schutzhaft" genommen.

Die von der Gefängnisverwaltung angelegten Personalakten enthalten Angaben zur Person des Häftlings, seinen Arbeitseinsatz, persönliches Verhalten während der Haftzeit, eventuelle Krankheiten und deren medizinische Behandlung, Hausstrafen, Verlegungen und Entlassung. Gerichtsurteile über die der Inhaftierung zugrunde liegende Straftat sind dagegen nur vereinzelt enthalten. Die Akten der Schutzhäftlinge enthalten durchweg nur die Aufnahmeverfügung der Gestapo ohne jeden Hinweis auf den Haftgrund.
Von dem zweiten, im Zuständigkeitsbereich des Staatsarchivs Aurich liegenden Gerichtsgefängnis, dem in Aurich, sind keinerlei Akten aus der entsprechenden Zeit überliefert. Nach Auskunft des jetzigen Leiters dieser Behörde wurden offensichtlich alle älteren Häftlingsakten vernichtet.

Zur Verzeichnung und Ordnung, bzw. zur Benutzung einige Hinweise:
Die

Neuverzeichnung des Bestandes Rep 110 erfolgte im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch den Angestellten Wittmann.Danach wurden die Aktentitel in das AIDA-Programm (ADV-gestütztes Informations- und Dokumentationssystem für Archive) der Nieders. Archivverwaltung eingegeben.
Das vorliegende Verzeichnis enthält für jede Akte folgende Angaben:
1. Name (mit Geburtsdatum)
2. Beruf
3. Wohnort
4. Einweisungsbehörde
5. Delikt
6. Haftdauer.
Bei der Haftdauer sind Jahre mit "J"; Monate mit "M"; Wochen mit "W"; Tage mit "T" und Stunden mit "Std" bezeichnet. Enthält die Akte Vorgänge über frühere Inhaftierungen, so sind entsprechende Angaben unter der Bezeichnung "Vorakte" gemacht. Die Auflistung der Akten erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Das Bestandsverzeichnis weist am Schluß verschiedene Indices auf: Alle im geografischen Index enthaltenen Ortsgaben ohne Zusätze verweisen auf die Wohnorte, mit Zusätzen auf die einweisenden Behörden. Der Personenindex enthält alle Häftlingsnamen in alphabetischer Folge. Besondere Stichworte sind darin "Ausländer" und "Jude". Der Index der Institutionen beinhaltet noch einmal alle Einweisungsbehörden, hier geordnet nach Funktion. Schließlich sind im Sachindex alle Haftgründe festgehalten.

Aurich, im Dezember 1986 S.Pötzsch


Nachtrag:
Zwei Akten der Zuchthausverwaltung Emden wurden bei Auflösung des Bestandes Rep 21a dort herausgenommen und in den vorliegenden Bestand Rep 110 eingeordnet, obwohl sie hier nur als Vorakten anzusehen werden können.

Aurich, den 14.7.95


Ergänzung:
Mit der Verzeichnung der Akzessionen 2004/57 (Generalakten) und 2005/29 (Gefangenen-Personalakten der Jahre 1981-1994) wurde die bisherige sehr ausführliche und zeitaufwändige Titelaufnahme aufgegeben, so dass die Verzeichnung der

Gefangenenpersonalakten nunmehr in der Regel den Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie das Vergehen enthält. Diese Neuregelung gilt für Personalakten nach 1945, während die Personalakten vor 1945 nach dem ausführlichen Muster verzeichnet sind. Die ausdrückliche Kennzeichnung der ausländischen oder im Ausland geborenen Strafgefangenen im Index durch den Begriff "Ausländer" wurde dagegen beibehalten.

Aurich, den 15.12.2005
Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet