StadtA HI Best. 552

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gymnasium Andreanum

Laufzeit 

1816-2016

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

ZUR GESCHICHTE DES GYMNASIUMS ANDREANUM UND DES SCHULWESENS SEIT 1815
Seit 1815 untersteht das Gymnasium Andreanum der staatlichen Schulaufsicht des Königreichs Hannover und ist "Königlich Hannoversches Gymnasium". Bereits 1815 erfolgt wahrscheinlich die Einführung einer schulinternen Reifeprüfung als Voraussetzung für das Universitätsstudium.
Am 11.09.1829 wird die Maturitätsprüfung (Reifeprüfung) im Königreich Hannover offiziell eingeführt durch die "Verordnung über die Beförderung einer möglichst sorgfältigen Bildung der studirenden Inländer, und über die zur Erreichung dieses Zwecks einzuführenden Maturitäts-Prüfungen" (ausgegeben: 10.10.1829) (Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Anschreiben für das Königreich Hannover 1829, Nr. 20, S. 111-120; Signatur: 15 D 1829). Fast zeitgleich, am 08.12.1829, wird durch die "Bekanntmachung des Königlichen Cabinets-Ministerii über Gymnasien und Progymnasien im Königreiche Hannover" (ausgegeben: 12.12.1829) (Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Anschreiben für das Königreich Hannover 1829, Nr. 26, S. 127-129; 15 D 1829) die faktische Trennung von Unterstufe (Progymnasium) und Oberstufe (Gymnasium) festgeschrieben. Die allgemeine Grundlage für das Schulwesen im Königreich Hannover wird durch die Festschreibung der Unterrichtspflicht im "Gesetz, das christliche Volksschulwesen betreffend" vom 26.05.1845 (ausgegeben: 07.06.1845) (Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Anschreiben für das Königreich Hannover 1845, Nr. 30, S. 465-475; 15 D 1845) geschaffen.
1849 wird die Einführung von Realklassen am Gymnasium Andreanum beschlossen und damit eine zweigleisige Schulausbildung begründet. Die Realklassen legen mit ihrem Fächerkanon Schwerpunkte auf naturwissenschaftlichen und neusprachlichen Unterricht und tragen damit stärker den "... kaufmännischen und gewerblichen Kreisen nach allgemeinerer und breiterer Bildung ..." Rechnung (J.H. Gebauer, Geschichte der Stadt Hildesheim, Bd. 2, Hildesheim 1924, S. 432).
Zu Michaelis 1849 erfolgt daher eine Unterteilung in das Untergymnasium mit drei Klassen, das

humanistische Gymnasium mit vier Klassen (als Vorschule für die Universität) und das Realgymnasium mit drei Klassen (als Vorbereitungsschule auf das Geschäftsleben). Bereits 1854 beantragt der Hildesheimer Magistrat beim Oberschulkollegium erfolglos die Vereinigung der Realklassen des Gymnasiums Andreanum und des Gymnasiums Josephinum zu einem selbständigen staatlichen Realgymnasium.
1861 wird der Antrag auf Einrichtung eines selbständigen Realgymnasiums erfolglos erneuert. Die Organisation des Realgymnasiums im Andreanum wird 1864 durch Einrichtung einer realen Unterstufe erweitert.
Seit 1866 untersteht das Gymnasium Andreanum mit Realgymnasium der preußischen Schulaufsicht und ist "Königlich Preußisches Gymnasium". Seit Ostern 1868 ist es in ein sechsklassiges humanistisches Gymnasium (Prima, Ober-Secunda, Unter-Secunda, Tertia, Quarta, Quinta), ein fünfklassiges Realgymnasium (Prima, Secunda, Tertia, Quarta, Quinta) und das beiden Schulen gemeinsame vierklassige Untergymnasium (zwei parallele Sexta, Septima, Octava) unterteilt. Mit der erstmaligen Einrichtung einer realen Prima durch Bekanntmachung der Königlichen Schulkommission des Gymnasiums Andreanum vom 11.04.1868 (Sammlung von Gesetzen, Statuten und Verfügungen, welche die Stadt Hildesheim betreffen, Hildesheim 1877, S. 171f.; Hi 3 B 17691) besteht am Andreanum nun ein durchgehender realer Zweig. Durch Verfügung vom 21.10.1868 (ausgegeben: 27.10.1868) (Amtsblatt für Hannover 1868, Nr. 614, S. 472; 16 D 1868) werden die mit dem Gymnasium verbundenen Realklassen "... als eine Real-Schule erster Ordnung anerkannt ..." mit Latein als Hauptfremdsprache. 1869 zieht das Gymnasium Andreanum mit der angegliederten Realschule in einen Neubau an der Goslarschen Straße 3 um. Seit 1870 ermöglichen alle Universitäten die Immatrikulation auch für Abiturienten mit Real-Reifeprüfung.
Am 10./12.10.1883 wird zwischen der Königlichen Landdrostei Hildesheim und der Stadt

Hildesheim ein Vertrag über die Trennung von Gymnasium und Realgymnasium geschlossen, der am 23.11.1883 durch den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten bestätigt wird (Best. 102 Nr. 8590). In dem Vertrag verpflichtet sich die Stadt, für das Realgymnasium ein eigenes Schulgebäude zu erstellen.
Daraufhin erfolgt 1884 der Umbau der ehemaligen Gewerbeschule am Bergsteinweg 1 (heute: Ecke Dammtor/Alfelder Straße) für das Realgymnasium. Am 15.04.1885 bezieht der reale Zweig des Gymnasiums Andreanum das neue Schulgebäude. Abschließend wird durch Ministerialerlass vom 23.04./05.1885 (?) die Trennung in "Königliches Andreas-Realgymnasium" (der späteren Andreas-Oberrealschule, dann Scharnhorstschule, heute Scharnhorstgymnasium) und in humanistisches "Königliches Gymnasium Andreanum" vollzogen.
Doch bereits 1921 wird dem Gymnasium Andreanum wieder ein Realgymnasium angegliedert, das bis 1936 besteht. Seit 1928 tritt das Andreanum im Adressbuch unter dem Namen "Andreanum, Staatliches Gymnasium und Realgymnasium" in Erscheinung.
Das "Staatliche Andreas-Realgymnasiums" wird durch Ministerialerlass vom 28.03.1925 über das "Staatliche Andreas-Realgymnasium nebst Realschule" und das "Staatliche Andreas-Reformrealgymnasium" im Jahr 1929 zur "Staatlichen Andreas-Oberrealschule" umgewandelt.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand besteht aus zwei Teilbeständen unterschiedlicher Provenienz: dem Sammlungsbestand Gymnasium Andreanum (Klassifikationsziffer 01) und dem Depositum Gymnasium Andreanum (Klassifikationsziffer 02).
Der Sammlungsbestand enthält Schriftgut, das von vornherein für die Veröffentlichung vorgesehen ist. Es handelt sich überwiegend um Druckschriften wie Jahresberichte und Schülerzeitungen, die laufend durch Neuzugänge ergänzt werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stammen sie aus der Zeit seit 1948. Ein Jahresbericht für 1972/73 wurde nach Angaben des Gymnasiums Andreanum nicht erstellt. Der Sammlungsbestand wurde von Claudia Gaßmann verzeichnet. Ein Findbuch für diesen Teilbestand wurde bereits 1997 erstellt.
Das Schriftgut des Depositums ist lt. Depositalvertrag vom 27.05.1999 dem Stadtarchiv übertragen und am 10.11.1999 übergeben worden. Es handelt sich um Schriftgut, das in der Registratur des Gymnasiums Andreanum entstanden ist und überwiegend aus dem 19. Jahrhundert und vom Anfang des 20. Jahrhunderts stammt. Vorherrschend sind in Buchform gebundene Reifeprüfungen und Reifeprüfungszeugnisse sowie Reifeprüfungsunterlagen.
Stadtakten zum Gymnasium Andreanum befinden sich in den Beständen 100, 101, 102 und 103. Zeitungsartikel ab ca. 1965 sind im Bestand 800 zu finden. Die Generalkartei gibt Hinweise auf Zeitungsartikel aus dem Zeitraum von etwa 1830-1960. Zum Scharnhorstgymnasium existiert der Sammlungsbestand 556.
Daneben befindet sich weitere Literatur im Bestand der Wissenschaftlichen Bibliothek des Stadtarchivs, die auch über ein Schulschriftenverzeichnis (F 35248) verfügt.

Literatur 

G y m n a s i u m A n d r e a n u m
- H. H. Cludius, Nachricht vom jetzigen Zustande und der Verfassung des Andreanischen Gymnasii in Hildesheim, Hildesheim 1817. (Signatur: 1 in: X B 94 Bd. 1)
- Jahresberichte und Programme des Gymnasiums Andreanum 1852-1915. (X B 3/1-6)
- Schul-Ordnung für das Königliche Gymnasium Andreanum zu Hildesheim, Hildesheim 1860. (2 in: X B 94 Bd. 1)
- Schul-Ordnung für das Königliche Gymnasium Andreanum zu Hildesheim, Hildesheim 1867. (2 in: X B 94 Bd. 1)
- G. O. Fischer, Geschichte des Gymnasium Andreanum von 1546 bis 1815, Hildesheim 1862. (Hi 11 Dd 17464)
- Florian Radvan/Eva-Maria Smolka, Zur Geschichte des Gymnasiums Andreanum. Dokumente einer Schulgeschichte vom 13. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Hildesheim 1994. (Hi 11 Dd 35210)
- Gymnasium Andreanum. Festschrift zum 775jährigen Bestehen der Schule, hg. v. Gymnasium Andreanum, Red.: Jens Kotlenga, Carsten Hennies, Hans Prilop, Uwe Rettinghaus u. Edeltraut Wahl, Hildesheim 2000. (Hi 11 Dd 39708)

R e a l g y m n a s i u m (später: Scharnhorstgymnasium)
- Jahresberichte und Programme des Andreas-Realgymnasiums 1886-1930. (X B 80/1-3)
- H. Kloppenburg, Entwickelung der Volks- und Mittelschulen der Stadt Hildesheim, 3 Teile, Hildesheim 1913. (33571)
- 75 Jahre Scharnhorstschule Hildesheim. Neusprachliches und mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium für Jungen, hg. v. Gerhard Bratsch, Hildesheim 1960. (17470)
- Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Scharnhorstgymnasiums Hildesheim 1885-1985, hg. v. Martin Dittmann, Hildesheim 1985. (27014)

S c h u l g e s c h i c h t e
- Friedrich Kohlrausch, Das höhere Schulwesen des Königreichs Hannover, Hannover 1855. (40264)
- Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben usw. in Schulsachen für die Provinz Hannover, ..., unter Berücksichtigung aller Konfessionen, bearb. v. P. Blanckenhorn, 3 Bde., Hannover 1897-1898. (V C 171 I-III)
- Gernot Breitschuh, Die Einführung der Reifeprüfung im ehemaligen Königreich Hannover - ein Beitrag zur Geschichte des Schulzeugnisses, in: Rotenburger Schriften 50/51 (1979), S. 45-87. (40263)
- Karl-Ernst Jeismann, Das preußische Gymnasium in Staat und Gesellschaft, 2 Bde., Stuttgart 1996 (Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 15 u. 56). (40999/41000) - Berthold Michael, Vom "Sittenzeugnis" zur Hochschulzugangsberechtigung. Ein Abriß der Geschichte des Abiturs, in: Göttinger Jahrbuch 50 (2002), S. 165-186. (455 Z 2002)

Findmittel 

AIDA-Findbuch, maschinenschriftlich

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

292 Stück

Bearbeiter 

Dr. Michael Schütz, 4. Februar 2002