Verordnung Herzog Rudolf Augusts von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel), wie viele Fass Bier die Offiziere monatlich oder jährlich in die Stadt Braunschweig importieren dürfen, ohne dafür eine Akzise zu bezahlen. Die Festlegung wird getroffen, da bislang zum Teil missbräuchlich größere Mengen eingeführt und die Akzise damit unterlaufen wurde (eine Abschrift)
12.09.1682
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Druck |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979722