Anweisung Herzog Rudolf Augusts von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an die Beamten, wie in den vergangenen Jahren Proviantkorn (für die beiden Festungen) einzuholen, indem sie dafür den Zehnten zugrunde legen. Es soll jeweils die Hälfte ("Halbscheid") des Zehnten als Proviantkorn abgeführt werden, auch zehntfreie Güter sollen die Abgabe aufbringen müssen, und zwar einen halben Himten für jeden Morgen Landes (ein gedrucktes Ausschreiben, blanko)
27.09.1675
auch: Ein Formular oder Vordruck zur Anfertigung von Zehnterhebungen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Druck |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979650