Verordnung der für Stadtangelegenheiten abgeordneten Kommissare für die Schuster-Gilde der Stadt Braunschweig (eine Abschrift)
12.12.1676
Anweisung, gegenüber den Gildemeistern Respekt zu zeigen und sich nach ihren Vorgaben zu richten, zum Umgang mit Lehrjungen und der Zahlung des Lehrgelds, zu den Frauen der Schuster, zum Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Druck |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979609