Verordnung Herzog Rudolf Augusts von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) zur Höhe der Servicen (bzw. entsprechender Geldzahlungen) für die einquartierten Soldaten, gestaffelt nach ihrem Rang (drei gedruckte Aushänge, mit Siegel und Unterschrift des Herzogs, sowie eine Abschrift)
25.08.1675
Es wird auf eine entsprechende Verordnung vom 19.12.1668 verwiesen, die nun erneuert werde
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Druck |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979393