Anweisung Herzog Rudolf Augusts von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an die Beamten ("Biersteuer-Einnehmer"), bei der Einnahme der außerordentlichen Biersteuer darauf hinzuwirken, dass die Zahlenden die Abgabe nicht allein in kleiner Münze ("kleine Müntz-Sorten"), sondern auch in "hartem Gelde" abführen (fünf gedruckte Ausschreiben, eines mit Siegel und Unterschrift des Herzogs)
23.06.1685
Vgl. 40 Slg Nr. 3328
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Druck |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979304