Anweisung (Reskript) des Geheimen Rats des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel an den Amtmann von Thedinghausen, dass im dortigen Amt gemäß der Policey-Ordnung ein Zinssatz von fünf und nicht wie in Bremen üblich von sechs Prozent zu gelten habe (ein Konzept)
20.03.1683
auch: Weiteren Schriftverkehr zu diesem Thema, auch mit dem Geheimen Rat von Braunschweig-Celle
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Druck |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9979235