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NLA WO 75 Urk III Nr. 10

Beschreibung

Identifikation

Titel

Ernst von Honrodt und sein Sohn Adeloff von Honrodt vergleichen sich wegen verschiedener geistl. Erbenzinsgüter, welche von dem Stift Gernrode, sowie von der Kirche Unserer lieben Frauen und dem Siechenhofe zu Halberstadt herrühren, folgender Maßen: Adeloff v. H. will die fraglichen, ihm zum Theil von seinen seligen Geschwistern Barbara u. Ludeloff von Honrodt jure hereditario zugefallenen zum Theil schon vorher zuständig gewesenen Güter möglichst theuer verkaufen u. das Kaufgeld zum Ankauf eines Lehngutes verwenden, an welchem seine Brüder Geberhardt, Georg, Ernst und Christoph von Honrodt die gesammte Hand haben sollen. Der Vater Ernst v. H. soll an dem zu kaufenden Lehngute, bezw., bis solcher Ankauf erfolgt ist, an den für den Verkauf der Erbenzinsgüter aufkommenden Geldern zur Hälfte den usus fructus haben, während der usus fructus an der andern Hälfte dem Adeloff v. H. als dem Eigenthümer verbleibt. Dagegen soll Adeloff v. H. in Erb- u. Lehngüter seines Vaters mit des letzteren andern Söhnen aequaliter succediren etc. etc.
Als Unterhändler unterschreiben u. untersiegeln neben den beiden Contrahenten: Gebhard von Honrodt, Komtur zu Weddingk, Georg von Honrodt, Kanonikus zu Uns. lieb. Frauen in Halberstadt, Theodoricus Hupe, Henningus Diedericks, Andreas Eicholtz.
geschehen Veltheim an der Ohe den 6. Novembris 1593.
Mit den 7. Unterschr. 2 gleichlaut. Urkunden. An einer fehlen die ersten 4 Siegel, an der 2. fehlen die Siegel an 1. u. 3. Stelle.

Laufzeit

06.11.1593

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde