Anthonius Titz, Propst, Lambertus Gamaeus, Senior u. Conventual des etc. Stifts-Klosters S. Lüdigers vor Helmstedt bekennen an Statt u. im Namen des Abts Hugo, daß Sie an den Rath der Stadt Helmstedt u. die Vorsteher der Kirche S. Stephani das. tauschweise einen auf dem Hertzdahl am Danzpleck bei Christs Moehlen belegenen, bisher gegen jährlichen Zins dem Bürgermeister Henning Wolter ausgethanen Kamp, sowie ein gegenüber dem Meer, an Kämmerer Hosangs Garten gränzendes, bisher von dem Letzteren gebrauchtes und früher gegen Zins ausgethanes, dann von dem Kämmerer in seinen Garten gezogenes Stück Land zehntfrei abgetreten, und dafür von dem Rath u. den Vorstehern einen, der Stephanskirche gehörigen, hinter des Klosters Grasgarten an desselben Acker belegenen Kamp mit einem Graswege zwischen letzterem u. dem Garten, sowie ein vor der Wasserpforte zwischen des Klosters u. Hans Brocks Lande belegenes Stück Land zu freiem Eigenthum, jedoch unter der Verpflichtung empfangen haben, außerhalb des Zaunes, an dem Graben einen Fußsteig von etwa 2 Ellen Breite zu lassen; u. daß jene von Ihnen in ruhigen Besitz u. nießbaren Gebrauch der vorgedachten Äcker gesetzt seien u. Sie denselben "geständige Herren u. Gewehr" sein wollen, wie dies Ihnen auch gegenseitig zugesichert worden.
- Geschehen denn 16 Julii des 1637 Jahrs. -
(Papier; mit der Unterschrift des Propstes u. dem untergedruckten Conventssiegel.)
Zeugen: Anthonius, Titz Propst; Lambertus Gamaeus, Conventual; Michael Soechting der Ältere, Klosterschreiber; Johannes Goesselius, notarius publicus; für das Kloster. Heinrich Hosang, Rathskämmerer; Sigmund Lasius, Jacob Roether, Heinrich Grüttemacher, Rathsverwandte; Lambert Peters u. Hermann Moeller, Kirchenväter zu S. Stephan; für den Rath u. die Kirche.
16.07.1637
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0001 / 13 |
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| Sicherungsfilm | Urkunden | 0001 / 13 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9967148