Heribertus (II) Abt zu Werden, erklärt, daß er, um einem zwischen dem Convent des Klosters St. Ludgeri bei Helmenstat und den Ministerialen eben dieses Klosters übere einen Wald entstandenen Streit beizulegen, den Ministerialen an einem zu den Abteigütern speciell gehörenden Walde ein immerwährendes Nutzungsrecht eingeräumt habe, wogegen von denselben den von ihnen auf den Wald des Klosters erhobenen Ansprüchen entsagt sei.
- s. anno et die. ca 1209-.
(Das, angehängt gewesene, Siegel ist verloren.)
1209
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0001 / 13 |
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| Sicherungsfilm | Urkunden | 0001 / 13 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9967034