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NLA WO 12 Urk Nr. 11

Beschreibung

Identifikation

Titel

Gardolfus, Bischof von Halberstadt, bekennt, daß die Brüder des heil. Lüderus in Helmenstat vor ihm oft Klage darüber geführt haben, daß sie von den Ministerialen derselben Kirche in Betreff eines von Alters her zu ihren Präbanden besonders gehörenden Holzes, vielen Schaden und Bedrückungen leiden müßten. Nachdem nun in ihrer Sache so weit procedirt worden, daß es nicht mehr zu vermeiden gewesens sei, ihrer Klage Genüge zu leisten; so habe er, in Betracht der gegenseitigen Familienverbindung, in welcher sie, als Söhne derselben Kirche, mit den Ministerialen stehen, diesen noch eine weitere Frist verwilligt, und ihnen gerathen, daß sie in der Zwischenzeit vor ihrem Herrn und Abte sich versöhnen mögten. Als jedoch seine Ermahnungen sich wirkungslos gezeigt, habe er die Partheien vor Gericht gezogen, und nachdem hierauf dem Rechtsgange gemäß in der Sache vor ihm procedirt sei, u. die Brüder zum Beweise ihres Rechte an dem Holze sich bereit erklärt hätten: So habe er, mit Zustimmung der ganzen Synode erkannt, daß ihrem Beweisantrage zu deferiren sei, wonach sie denn, auf den Grund der Aussagen dreier untadelhafter Zeugen, vor ihm den Sieg davon getragen. Demnach bestätige er ihnen hiemit das mehrgedachte Holz.
- Act. anno incarn. domini. 1196 ind. XIIIII (sic. richtig XIV); regnante gloriosissimo rom. imperatore Heinrico, anno pontificatus nostri III. -
(Das angehängt gewesene Siegel ist abgefallen.)
Zeugen: Conradus maior praepositus; Conradus camerarius; Ulricus scolasticus; Borchardus in Isleve archidiaconus; Hermannus abbas in Ilseneburg; Tidericus praep. in Scheninghe; nobiles: Waltherus de Arnesten; Vulradus de Hesenem; Arnoldus de Scherenbeke; ministeriales: Cesarius; Gevehardus praefectus; Johannes de Gatersleue; Heinricus de Eilingstide; Theodericus de Sumerighe und Bertrammus, dessen Bruder; Fridericus und Ludegerus fratres de Nienhacken und viele Andere.
Druck: UB. Holst. Halb. 1 Nr. 372

Laufzeit

1196

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Papierkopie U
Sicherungsfilm Urkunden 0001 / 13
Original Urkunden 0001 / 13