Knappe Dietrich v. Marnholte belehnt Heinrich Ramme den Jüngeren, Bürger zu Braunschweig, mit einem Hopfengarten von 5 Morgen, der "smedekamp" zwischen Schwülper und Lagesbüttel, von dem er ihm jährlich zu Michaelis einen Zins von 12 1/2 alte Br. Schill. geben muß, und gesteht ihm wie dessen Erben das Recht des Verkaufs unter Vorbehalt seines lehnsherrlichen Rechtes zu.
Na Christi unses heren gebort 1487 des dynsdaghes vor Letare (20 März).
Siegel des Ausstellers an Pergamentstr.
20.03.1487
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunde |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9966885