Hans von Wenden, Sohn des verstorbenen Ludolf, Erbgesessen zu Rohrstorf, verschreibt mit Genehmigung seines Lehnsherrn, des Herzogs Heinrich Julius zu Br. u. L. Bischofs von Halberstat, aus dem halben Zehnten zu Vatenstedt im Gerichte Jerxheim, [aus welchem seine Vorfahren Ludolf und Ludwig v. Wenden, Vater und Vetter, dem Capitel des Stifts st Blasii einen jährlichen Zins von 60 Rh. Goldg. mit Genehmigung des verst. Erzbischofs Ernst von Magdeburg, Administrator von Halberstadt, für 1200 Goldgl., wie aus dem Meierhofe zu Berberge im Amte Peine für 150 Goldgl. einen jährliche Zins von 7 1/2 Rh. Goldgl. verschrieben hatten] sowie einen dritten der anderen Hälfte des Zehntens und 14 dienstfreien Hufen zu Vatenstedt (je 7 haben Andreas Bonstedt und Christoph Rose gegen einen Zins von 7 1/2 Scheffel Weizen, Roggen und Hafer inne) für im Ganzen 3000 Rh. Goldgl. dem Stifte st. Blasii (das folglich nach der seinen Vorfahren geleisteten Zahlung nach 1650 Rh. Goldgl. nachzuschießen hat) einen jährlichen wiederkäuflichen Zins von im Ganzen 150 Rh. Goldgl.
Gegeben auf unserm (Herzog Heinrich Julius) Haus Grüningen nach Christi 1585 Mittwochenn inn denn heyligen Ostern (14. April).
Unterschrift des Herzogs und Hans' v. Wenden.
Siegel Hans von Wenden an Pergament.
14.04.1585
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunde |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9966572