Eheschließungen zwischen Protestanten und Katholiken und die religiöse Erziehung der Kinder aus solchen Ehen nach dem Reglement vom 09.04.1768
Enthält:
Bearbeitung von Einzelfällen durch die Magistrate der Städte, bis 1850 und von da an durch die Kreisdirektionen in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium
1831 - 1855
1
B. XIV. 5.
B II
0300
Katholiken
Protestanten
Religiöse Erziehung der Kinder
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | A |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v9848273