Festsetzung des Krangeldes für alle im Zollschuppen der Oberweser und am Prahm auf- und abzusetzende Güter auf ein Groten für jede 100 Pfund für das am Prahm übergeladene Roheisen und des Krangeldes für die Wuppe an der Holzpforte auf dreiviertel Groten für jede 100 Pfund
1862
722
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | A |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v8780629